Gewährung einer Subvention an die Johannes-Kepler-Universität (Investitionszuschuss für das Jahr 2022); maximal 100.000 Euro

F 2 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde ein Investitionszuschuss von maximal 100.000 Euro an die Johannes-Kepler-Universität für das Jahr 2022. Gefördert werden ausschließlich Investitionskosten, nicht aber laufende Kosten oder Personalkosten, etwa für die Verbesserung bestehender Institute, die Gründung neuer Institute, die Berufung externer Professorinnen, eine allfällige Rufabwehr und die IT-Infrastruktur. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Nachweis der relevanten Ausgaben und unter Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Die Verrechnung ist für 2023 im Fonds für Universitäten und Hochschulen vorgesehen; fehlende Bedeckung kann durch Fremdmittel erfolgen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von FPÖ, MFG und LinzPlus.

Schlagwörter (10):universitätsförderunginvestitionszuschussjohannes-kepler-universitäthochschulfinanzierungforschungsinfrastrukturit-infrastrukturinstitutsförderungfremdmittelförderungsrichtlinienbudgetverrechnung
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Bürgermeister Luger berichtet über F 2 Gewährung einer Subvention an die Johannes-Kepler-Universität (Investitionszuschuss für das Jahr 2022); maximal 100.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes-Kepler-Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2022. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen im Zusammenhang mit der Berufung externer Professor*innen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2022 erfolgt im Jahr 2023 auf der FiPos. 1.774100 ‚Kapitaltransfers an sonstige öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Haushaltsprogramm HP02022 ‚Johannes Kepler Universität‘ im Fonds 280000 ‚För¬derung Universitäten, Hochschulen‘. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanz-managements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung er¬folgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde."
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes-Kepler-Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2022. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen im Zusammenhang mit der Berufung externer Professor*innen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von max. 100.000 Euro für das Jahr 2022 erfolgt im Jahr 2023 auf der FiPos. 1.774100 ‚Kapitaltransfers an sonstige öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Haushaltsprogramm HP02022 ‚Johannes Kepler Universität‘ im Fonds 280000 ‚För¬derung Universitäten, Hochschulen‘. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanz-managements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung er¬folgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde."

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), MFG (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.