Grundverkauf in der KG Pichling (Pichlinger Straße gegenüber Haus Nr. 21) um den Verkaufspreis in Höhe von 343.000 Euro

Q 5 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Verkauf von zwei Grundstücken in der KG Pichling an die Royal Bombay Palace Indisches Restaurant KG um 343.000 Euro. Betroffen sind die Grundstücke Nr. 1559/1 und Nr. 1561 mit insgesamt 1.807 Quadratmetern an der Pichlinger Straße gegenüber Haus Nr. 21. Die Käuferin übernimmt grundsätzlich sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren; die Immobilienertragsteuer von voraussichtlich 12.005 Euro sowie allfällige Lastenfreistellungskosten trägt die Stadt Linz. Die Einnahmen und die Immobilienertragsteuer werden auf den vorgesehenen Finanzpositionen für das Rechnungsjahr 2022 verbucht. Der Verkauf wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):grundverkaufpichlingliegenschaftsverkaufgrundstücksverkaufstadtlinzimmobilienertragsteuerkaufpreisfinanzpositionliegenschaftsverwaltungbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Sommer berichtet über Q 5 Grundverkauf in der KG Pichling (Pichlinger Straße gegenüber Haus Nr. 21) um den Verkaufspreis in Höhe von 343.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die ,Royal Bombay Palace‘ Indisches Restaurant KG (FN 566124 k), Goethestraße 34, 4020 Linz, die Grundstücke Nr. 1559/1 und Nr. 1561, EZ 507, KG Pichling, mit einem Katasterausmaß von insgesamt 1807 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 343.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der zu entrichtenden Immobilienertragsteuer und der Kosten für deren Berechnung sowie allfälliger Lastenfreistellungskosten, die von der Stadt Linz zu tragen sind, die ,Royal Bombay Palace‘ Indisches Restaurant KG. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 343.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 12.005 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG).‘ Ich ersuche um Zustimmung.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die ,Royal Bombay Palace‘ Indisches Restaurant KG (FN 566124 k), Goethestraße 34, 4020 Linz, die Grundstücke Nr. 1559/1 und Nr. 1561, EZ 507, KG Pichling, mit einem Katasterausmaß von insgesamt 1807 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 343.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme der zu entrichtenden Immobilienertragsteuer und der Kosten für deren Berechnung sowie allfälliger Lastenfreistellungskosten, die von der Stadt Linz zu tragen sind, die ,Royal Bombay Palace‘ Indisches Restaurant KG. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 343.000 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 12.005 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.710000 im Fonds 840000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG).‘ Ich ersuche um Zustimmung.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), MFG (2), LinzPlus (2) sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.