Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, KG Pichling (Klettfischerweg – Oidener Straße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00

I 4 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01 in der Katastralgemeinde Pichling im Bereich Klettfischerweg und Oidener Straße. Zugleich wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 aufgehoben. Der Wirkungsbereich ist durch Falterweg, Klettfischerweg, Oidener Straße und einen Gemeindeweg mit Grundstücksnummer 1778 begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben; der Plan liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungpichlingklettfischerwegoidener straßeplanaufhebungstadtplanungverordnungöffentliche einsicht
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Gemeinderätin Sommer berichtet über I 4 Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, KG Pichling (Klettfischerweg – Oidener Straße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, Klettfischerweg – Oidener Straße, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, Klettfischerweg – Oidener Straße, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Falterweg Osten: Klettfischerweg Süden: Oidener Straße Westen: Gemeindeweg mit Grundstücks Nr. 1778 Katastralgemeinde Pichling Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-057-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan S 25-22-01-00 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, Klettfischerweg – Oidener Straße, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01, Klettfischerweg – Oidener Straße, mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-057-01-01 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 25-22-01-00 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Falterweg Osten: Klettfischerweg Süden: Oidener Straße Westen: Gemeindeweg mit Grundstücks Nr. 1778 Katastralgemeinde Pichling Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-057-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan S 25-22-01-00 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.