Entschädigung an Parteien für die Beschickung städtischer Wahlbehörden bei Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragung auf Bundesebene

L 2 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde ein pauschaler Kostenersatz für Parteien, die bei Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene Beisitzerinnen, Ersatzbeisitzerinnen und Vertrauenspersonen in städtische Wahlbehörden entsenden. Die Entschädigung deckt Rekrutierung, Mobilisierung, Schulung und Verpflegung ab und beträgt 80 Euro pro berufener oder entsendeter Person. Voraussetzung ist, dass die namhaft gemachte Person ihre Tätigkeit am Wahltag tatsächlich in vollem Umfang ausübt. Der Betrag wird ab 1. Jänner 2025 jährlich nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und auf ganze Eurocent gerundet. Für das Rechnungsjahr 2024 werden 173 Euro auf der Finanzposition für Wahlen und Bürgerinnenrechte verrechnet; der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):wahlbehördenkostenersatzparteienentschädigungbundeswahlenvolksabstimmungvolksbefragungbeisitzervertrauenspersonenverbraucherpreisindexwahlen
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Antrag handelt es sich um eine Folgeregelung basierend auf dem Wahlrechtsänderungsgesetz 202 betreffend die Entschädigung an Parteien für die Beschickung städtischer Wahlbehörden bei Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene. Auch dieser Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung behandelt und einstimmig zur Vorlage an den Gemeinderat zur Annahme beschlossen. Der Antrag liegt ihnen allen vor, ich bitte um und danke für die Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der*Die Bürgermeister*in wird angewiesen, den Parteien bei Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene für die im Zuge der Berufung von Beisitzer*innen und Ersatzbeisitzer*innen sowie für die Entsendung von Vertrauenspersonen in städtische Wahlbehörden entstehenden Kosten der Rekrutierung, Mobilisierung und Betreuung (zum Beispiel Schulung und Verpflegung), einen pauschalierten Kostenersatz pro berufener bzw. entsendeter Person in Höhe von 80 Euro zu gewähren. 2. Die Entschädigung gebührt nur dann, wenn die namhaft gemachte Person ihre Tätigkeit am Wahltag auch tatsächlich ‚in vollem Umfang‘ im Sinne des § 20 Abs 1 Nationalrats-Wahlordnung (NRWO) ausgeübt hat. 3. Der Entschädigungsbetrag vermindert oder erhöht sich, beginnend mit dem 1. Jänner 2025, jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index gegenüber der für Jänner 2024 verlautbarten Indexzahl ergibt, wobei Änderungen der Indexzahlen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie zehn Prozent der für Jänner 2024 verlautbarten Indexzahl oder der in der Folge als Bemessungsgrundlage für eine Änderung des Vergütungssatzes herangezogenen Indexzahl nicht übersteigen. Ändern sich die Vergütungssätze, so sind sie auf einen ganzen Eurocent-Betrag zu runden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 173 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen, Bürger*innenrechte).
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass wir dieses System aus der Stadt Linz heraus nicht neu erfinden können. Ich möchte aber kurz erläutern, wieso wir uns hier enthalten. Vorausschicken möchte ich, dass mir bewusst ist, dass die Arbeit von Wahlbeisitzer*innen sehr wichtig ist und die größeren Parteien mehr Beisitzer*innen stellen als etwa neu antretende wahlwerbende Parteien. Derzeit ist es so, dass die wahlwerbenden Parteien, Beisitzer*innen oder Vertrauenspersonen nominieren können. Im vorliegenden Antrag geht es nun darum, dass die Parteien dafür aus Geldern der Stadt Linz finanziell entschädigt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch der Parteien, es ist aber gesetzlich auch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt Linz hierfür Geld ausgibt. Wenn wir nun den Parteien dieses Geld geben, verfestigen wir, unserer Meinung nach, dieses System. Ich bin der Meinung, dass man überlegen sollte, wie man dieses System öffnen könnte. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass nicht nur wahlwerbende Parteien, sondern auch andere, zum Beispiel zivilgesellschaftliche Organisationen oder Vereine, Beisitzer*innen und Vertrauenspersonen nominieren können. Somit würde man Menschen die Möglichkeit geben, sich an diesen politischen Prozess zu beteiligen, ohne sich unbedingt in das Naheverhältnis einer politischen Partei zu begeben. Ich denke, man sollte dieses System neu denken und werde mich bei diesem Antrag daher enthalten.

Ich avisiere unsere Enthaltung.

Vielen herzlichen Dank, wir werden uns auch enthalten. Der Grund ist, dass die Fraktionen genug Geld bekommen, um aus ihrer Tasche heraus die Beschickung zu bezahlen. Das wäre eine gute Mittelverwendung. Vielen herzlichen Dank, wir enthalten uns.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: NEOS (2), MFG (2), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter