Generalsanierung der Beleuchtungsanlage an der Karl-Steiger-Straße; Vergabe der Arbeiten; maximal 340.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung

N 4 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Generalsanierung der Beleuchtungsanlage in der Karl-Steiger-Straße mit einem Kostenrahmen von maximal 340.000 Euro inklusive USt. Vorgesehen sind 30 Lichtmasten samt Fundamenten und rund 800 Laufmeter Erdkabel. Die Bauarbeiten gehen an Porr Bau GmbH, die Installationsarbeiten an die Elin GmbH; beide Firmen wurden als Bestbieter ausgewählt. Zur Finanzierung wird eine Kreditüberschreitung von 59.000 Euro genehmigt, gedeckt durch Mehreinnahmen aus Landesmitteln. Die Umsetzung und Zuschlagserteilung werden dem Magistrat für Gebäudemanagement und Tiefbau übertragen.

Schlagwörter (10):beleuchtungsanlagestraßenbeleuchtungkarl-steiger-straßetiefbauelektroinstallationenvergabeverfahrenkreditüberschreitungfinanzierungöffentliche beleuchtunginfrastruktur
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Antrag geht es ebenso um die Sanierung von Beleuchtungsmaßnahmen, diesmal in der Karl-Steiger-Straße. Hier haben sich für die baulichen Maßnahmen die Firma Porr und bei den Elektromaßnahmen die Firma Elin GmbH als Bestbieter erwiesen. Ich ersuche ebenfalls um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 340.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Generalsanierung der Beleuchtungsanlage in der Karl-Steiger-Straße (Errichten von 30 Lichtmasten samt Fundamenten sowie Verlegung von rund 800 Laufmeter Erdkabel). 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Porr Bau GmbH, Tiefbau, Arthur-Porr-Straße 2, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 100.910,88 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 19.089,12 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.2. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 199.101,60 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 20.898,40 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von gesamt 340.000 Euro inklusive USt erfolgen im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Kreditüberschreitung in Höhe von 59.000 Euro auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.861200 (Transfers von Land) im Fonds 940000 (Bedarfszuweisungen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.