Gewährung einer zusätzlichen Subvention an den Verein Kindergruppe Das Nest (Förderung des laufenden Betriebes); maximal 42.000 Euro, insgesamt 102.000 Euro im Rechnungsjahr 2025 und maximal 87.000 Euro im Rechnungsjahr 2026

P 3 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Dem Verein Kindergruppe Das Nest wird eine zusätzliche Förderung für den laufenden Betrieb der flexiblen Kinderbetreuung gewährt. Für das Rechnungsjahr 2025 sind maximal 42.000 Euro vorgesehen, womit sich die Förderung dort insgesamt auf 102.000 Euro erhöht; für 2026 sind maximal 87.000 Euro vorgesehen. Begründet wird die Mittelerhöhung mit der stetig wachsenden Nachfrage nach dem Kinderbetreuungsangebot. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Kosten werden auf der Finanzposition für Transfers an private Organisationen im Fonds Kinder- und Jugendhilfe verrechnet.

Schlagwörter (9):kinderbetreuungförderunglaufender betriebfamilienkinder und jugendhilfesozialesfinanzensubventionflexible betreuung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um die flexible Kinderbetreuungseinrichtung ‚Das Nest‘. Es handelt sich um eine geförderte, flexible und stationäre Kinderbetreuung, die sich großer Beliebtheit erfreut. Dank dieser stetig wachsenden Nachfrage wird auch hier eine Förderung für das Rechnungsjahr 2025 in Höhe von maximal 42.000 Euro und für das Rechnungsjahr 2026 in Höhe von maximal 87.000 Euro benötigt. Ich ersuche um Zustimmung. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem Verein Kindergruppe Das Nest wird eine zusätzliche Förderung im Rechnungsjahr 2025 in Höhe von maximal 42.000 Euro (sohin im Rechnungsjahr 2025 insgesamt eine Förderung in Höhe von 102.000 Euro) und im Rechnungsjahr 2026 eine Förderung in Höhe von maximal 87.000 Euro für das Kinderbetreuungsangebot gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 42.000 Euro für das Rechnungsjahr 2025 und die Verrechnung der Kosten in Höhe von 87.000 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt jeweils auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 401000 (Kinder und Jugendhilfe).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.