Gestaltung und Umsetzung von weiteren Erinnerungszeichen für Linzer NS-Opfer im Gedenkjahr 2025 - Grundsatzbeschluss für die 2. Umsetzungsetappe; maximal 120.000 Euro, davon jeweils 60.000 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 2025

M 3 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die zweite Umsetzungsetappe für weitere Linzer Erinnerungszeichen zu NS-Opfern im Gedenkjahr 2025. Bis zu 18 dauerhaft im öffentlichen Stadtraum verortete, personalisierte Gedenkzeichen sollen an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern und die bereits laufende Erfassung weiterer Opfer fortsetzen. Der bisherige Stand umfasst 22 Standorte mit 194 jüdischen Opfern; zusätzlich wurden bereits 128 weitere Opfer recherchiert. Für Gestaltung und Umsetzung sind maximal 120.000 Euro vorgesehen, je 60.000 Euro in den Rechnungsjahren 2024 und 2025, wobei die Finanzierung bei Bedarf auch über Fremdmittel erfolgen kann. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):gedenkzeichenns-opferholocaustgedenkjahr 2025erinnerungskulturdenkmälerkulturförderungstadtgeschichtefremdmittelöffentlicher raum
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Vielen Dank Herr Vizebürgermeister, auch bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Fassung eines Grundsatzbeschlusses. Nämlich um die Fortsetzung des Projekts ‚Erinnerungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus‘. Bis zum heutigen Tag wird an 22 Standorten in Linz insgesamt 194 jüdischer Opfer des Holocaust gedacht. Zielsetzung ist eine vollständige Erfassung der Opfer, das ist ein Work in Progress. In der Zwischenzeit wurden bereits weitere 128 Opfer recherchiert. Im Gedenkjahr 2025 - 80 Jahre Kriegsende und Befreiung des KZ Mauthausen - sollen bis zu 18 weitere Erinnerungszeichen errichtet werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 120.000 Euro, die im Kulturbudget für das Jahr 2024 mit 60.000 Euro und für 2025 ebenfalls mit 60.000 Euro veranschlagt sind. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Gestaltung und Umsetzung von weiteren ca. 18 Linzer Erinnerungszeichen im Gedenkjahr 2025, die permanent und personalisiert im öffentlichen Stadtraum Linzer NS-Opfern gedenken, wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 120.000 Euro (inklusive USt) grundsätzlich genehmigt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Die zur konkreten Umsetzung erforderlichen Beschlüsse (insbesondere Vertragsabschlüsse) sind dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 2. Für dieses Projekt werden Mittel in der Höhe von maximal 120.000 Euro (inklusive USt) genehmigt. Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 60.000 Euro inklusive USt für das Rechnungsjahr 2024 und in der Höhe von 60.000 Euro inklusive USt für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt jeweils auf der Finanzposition 1.015100 (Kulturgüter unbeweglich) mit dem Haushaltsprogramm HP06502 (Denkmäler) im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Vorausgesetzt der Aufhebung der am 25. Jänner 2024 beschlossenen Ausgabensperre auf der oben angegebenen Einzelfinanzpositionen in Höhe von 6.000 Euro durch den Stadtsenat. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser 2. Umsetzungsetappe der Erinnerungszeichen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.