Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 10. Mai 2022 „Videokonferenzen für Gremien weiterhin ermöglichen“ – Resolution

E 2 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Zusammenfassung

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Die Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen von Kollegialorganen per Videokonferenz abzuhalten, stand im Mittelpunkt. Begründet wurde dies mit dem Wunsch, Gremienarbeit auch über die pandemiebedingten Ausnahmen hinaus digital zu ermöglichen; zugleich wurde auf die verfassungsrechtliche Lage verwiesen, die solche Sitzungen derzeit nur bei dringlichem Grund zulässt. Für allfällige Kosten war eine Finanzierung durch Umschichtung im Budget oder über künftige Voranschläge vorgesehen. Die geforderte gesetzliche Änderung wurde nach Beratung im Ausschuss und anschließender Abstimmung abgelehnt.

Schlagwörter (8):videokonferenzengremiensitzungenkollegialorganeverfassungsrechtgesetzesänderungbudgetumschichtungdigitalisierungbürgerbeteiligung
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Gemeinderat Mag. Seeber berichtet über ## E 2 Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 10. Mai 2022 „Videokonferenzen für Gremien weiterhin ermöglichen“ – Resolution und führt aus: „Vielen Dank, es liegt der Antrag ‚Videokonferenzen für Gremien weiterhin ermöglichen‘ vor. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung hat diesen Antrag zweimal beraten und in der letzten Sitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Damit liegt der ursprüngliche Antrag heute noch einmal zur endgültigen Beschlussfassung vor. Ich ersuche um Abstimmung. Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Bundes- und Landesgesetzgeberin, durch entsprechende legislative Maßnahmen eine Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen der Kollegialorgane in Form einer Videokonferenz abzuhalten, zu schaffen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ 671
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Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Bundes- und Landesgesetzgeberin, durch entsprechende legislative Maßnahmen eine Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen der Kollegialorgane in Form einer Videokonferenz abzuhalten, zu schaffen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“
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Wir haben es im Ausschuss bereits juristisch erörtert. Derzeit steht dem die verfassungsrechtliche Lage entgegen. Man kann Gremien nur dann per Video abhalten, wenn es einen dringlichen Grund gibt, zum Beispiel die Corona-Pandemie, zumindest die erste Welle im Jahr 2020. Darüber hinaus gehend ist das derzeit nicht möglich. Deswegen werden wir uns aus rechtlichen Gründen heute enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird mit Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), FPÖ (9), NEOS (2), MFG (2), LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.