Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen

F 2 · Stadtsenatsantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Bezug arbeitsmedizinischer Leistungen von der Arbeitsmedizinischer Dienst GmbH auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Erfasst sind Arbeitsmedizin und Physiotherapie mit einem geschätzten Abrufvolumen von rund 850 Stunden Arbeitsmedizin und 210 Stunden Physiotherapie pro Rechnungsjahr. Die Kosten werden für 2022 und 2023 mit jeweils rund 151.000 Euro inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Wertsicherung veranschlagt; auch für 2024 ist budgetäre Vorsorge vorgesehen. Mit der Umsetzung und dem konkreten Abruf der Leistungen wird der Magistrat über den Zentralen Einkauf beauftragt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):arbeitsmedizinphysiotherapiedienstleistungenrahmenvereinbarungpersonalgesundheitbudgetkostenverrechnungmagistratbeschaffunggesundheit
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über F 2 Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Linz wird der Bezug von Leistungen der Arbeitsmedizin von der ,Arbeitsmedizinischer Dienst GmbH AMD)‘ auf Basis der in der Beilage ersichtlichen Rahmenvereinbarung grundsätzlich genehmigt. Das Abrufvolumen je Rechnungsjahr wird wie folgt geschätzt: Bedarf in Stunden Dienstleistung Bruttopreise (inkl. USt) zuzüglich allfälliger Wert- sicherung gemäß Pkt. 9.2 der Rahmenvereinbarung ca. 850 Stunden Arbeitsmedizin 147,73 Euro pro Stunde 125.570,50 Euro ca. 210 Stunden Physiotherapie 117,44 Euro pro Stunde 24.662,40 Euro Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Personal- und Zentrale Services, Zentraler Einkauf, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Abruf konkreter Leistungen über die Bundesbeschaffungs GmbH nach Maßgabe des Oö BSG, der Konditionen der Rahmenvereinbarung und der medizinischen Notwendigkeiten) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jeweils ca. 151.000 Euro inkl. USt zuzüglich der in Pkt. 9.2 in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Wertsicherung für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit Funktionsbereich 7 (Honorare) im Fonds 094100 (Arbeitsmedizin) Finanzstelle 160. Hierzu ist entsprechende budgetäre Vorsorge im Voranschlag zu treffen, ebenso für das Rechnungsjahr 2024.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.