Bezirksverwaltungsbehörden stärken - Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes verbessern - Resolution

T 15 · Fraktionsantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine Novelle der Gewerbeordnung, damit Bezirksverwaltungsbehörden Verstöße gegen das Alkoholverkaufsverbot in Automaten und frei betretbaren Automatenshops wirksamer durchsetzen können. Im Mittelpunkt steht der Kinder- und Jugendschutz, weil alkoholische Getränke in solchen Automaten ohne persönliche Alterskontrolle zugänglich sein können. Die Vorlage verlangt, dass nicht nur Anzeigen möglich sind, sondern auch das Entfernen von Automaten sowie die Schließung oder Untersagung des Betriebs. Zudem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass frei begehbare Automatenshops vom Alkoholverkaufsverbot erfasst sind. Der Gemeinderat hat die Resolution einstimmig angenommen; die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden.

Schlagwörter (10):kinder- und jugendschutzalkoholverkaufautomatenautomatenshopsgewerbeordnungbezirksverwaltungsbehördenkontrollbefugnissebetriebsschließungjugendschutzöffentlicher raum
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben in den letzten Wochen und Monaten im Stadtbild sicher bemerkt, dass die Zahl an Verkaufsautomaten mehr werden. Diese stehen im öffentlichen Raum oder sind in 24-Stunden-Shops frei zugänglich, also räumlich nicht direkt an der Straße, sondern in Geschäftslokalen drinnen. Mit dem steigenden Angebot, das sicher für einige sehr praktisch und immer wieder einmal nützlich für kurzfristige Käufe ist, rücken aber auch andere Themen in den Fokus. In unserem Fall geht es besonders um die Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes, da in diesen Automaten aufgrund der Kinder- und Jugendschutzbestimmungen keine alkoholischen Getränke zum Verkauf angeboten werden dürfen. Jemand fragt sich jetzt bestimmt, warum das bei Zigarettenautomaten anders ist. Der Unterschied ist der, dass Alkohol nur an Jugendliche verkauft werden darf, wenn die Alterskontrolle durch eine Person erfolgt und nicht durch das Hinhalten einer Bankomatkarte oder einer anderen elektronischen Alterslegitimation. In diesem Sinne wollen wir den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit dieser Resolution auffordern, die Gewerbeordnung dahingehend zu ändern, dass die Stadt Linz als Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend kontrollieren und Verstöße gegen die Gewerbeordnung konsequent durchsetzen kann anstatt nur Anzeigen zu verteilen. Wir wollen also, dass die Kompetenzen so verteilt werden, dass, sollte wiederholt illegal Alkohol verkauft werden, Automaten entfernt werden können beziehungsweise die Schließung dieser 24-Stunden-Automatenshops durchgesetzt werden kann. In diesem Sinne bringen wir den entsprechenden Resolutionstext als Antrag ein. Den kompletten Antragstext können Sie der schriftlichen Unterlage entnehmen. Ich verzichte jetzt auf das komplette Verlesen, denn ich glaube, ich habe vollinhaltlich erklärt, worum es geht. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wird ersucht, die Bezirksverwaltungsbehörden im Zuge einer Novelle der Gewerbeordnung dahingehend zu stärken, dass Verstöße gegen die Gewerbeordnung - insbesondere beim Verkauf von Alkohol durch Automaten - nicht nur zur Anzeige gebracht, sondern auch das Entfernen von Automaten bzw. die Schließung beziehungsweise Untersagung des Betriebes von Automaten durchgesetzt werden kann. Zudem möge im Zuge dieser Gesetzesänderung auch explizit klargestellt werden, dass die in letzter Zeit verstärkt in Erscheinung tretenden frei begeh- bzw. betretbaren Automatenshops jedenfalls vom Alkoholverkaufsverbot des § 52 Abs. 2 umfasst sind. Der Umstand, dass die Automaten, in denen der Alkohol angeboten wird, in frei betretbaren Räumlichkeiten aufgestellt sind (24-Stunden Automatenshops), darf nicht dazu führen, dass in diesen der Alkoholverkauf erlaubt ist. Dies widerspricht klar dem Schutzzweck der Norm. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.¹
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich muss kurz ausholen. Es wird ja schon seit Monaten in den Medien über Probleme mit den Automatenshops berichtet. Ich habe im Sommer selbst die Zeit genutzt, um mir ein eigenes Bild zu machen. Wir waren am Hinsenkampplatz in der Unterführung, um uns das anzuschauen. Es gibt dort mehrere Automaten, die nach wie vor voll mit harten Alkoholika sind. Ich habe dann geschaut, ob man einen Ausweis davorhalten muss oder nicht. Wir konnten uns tatsächlich nur durch das Einschmeißen einer Münze Wodka mit mehr als 40 Prozent Alkoholgehalt herunterdrücken, ohne einen Ausweis hinhalten zu müssen. Das heißt, jedes Kind, das Taschengeld bekommt, kann hingehen und sich Wodka runterlassen. Das ist wirklich eine Gefahrensituation, welche wir auch medial aufgezeigt haben. Danke lieber Stadtrat Thomas Gegenhuber, dass du darauf auch reagiert hast. Das ist der nächst- oder zweitnächstgelegene Automatenshop zum Neuen Rathaus und darum frage ich mich, wie ernst die Stadt die Kontrollen nimmt. Man muss hier wirklich mehr machen. Anstatt einfach Ernst zu machen, habt ihr euch wieder einmal damit beschäftigt, wer denn sonst zuständig sein könnte. Ihr habt offenbar jemanden gefunden, einen netten Antrag formuliert und könnt euch aus der Verantwortung ziehen. Das Problem ist aber, dass euer Antrag inhaltlich falsch ist. Ich erkläre euch gerne wieso. Im Beschlusstext schreibt ihr, dass man solche Verstöße nur zur Anzeige bringen könne und sonst keine Konsequenzen möglich wären. Das stimmt nicht, denn der Magistrat kann strafen. Wir haben gehört, dass Alkohol generell nicht ohne Kontrolle ausgegeben werden darf, und es wird geschaut, ob ein Ausweis zur Person passt. Der Magistrat kann laut Gewerbeordnung jederzeit die Gewerbeberechtigung entziehen. Das ist im spezifischen Fall rechtlich rechtfertigbar, im Wiederholungsfall sowieso. Genau dafür ist eben der Magistrat die zuständige Behörde. Das heißt ganz einfach, dass ihr selbst eine „Aktion scharf“ machen müsst – kontrollieren, strafen, die Gewerbeberechtigung entziehen oder den Entzug einfach androhen. Damit ist ein Teil der Resolution erfüllt. Das ist auch viel wirksamer, als nur den Automaten zu entfernen, denn wir wissen alle, wie das läuft – siehe Glücksspielautomaten. Der Automat wird entfernt, am nächsten Tag steht der nächste da und so geht es immer weiter. Wenn du aber keine Gewerbeberechtigung hast, kannst du einpacken. Ich empfehle euch auch, mit euren Kollegen in Wien zu sprechen, denn die wissen das schon etwas besser. Nachzulesen ist zum Beispiel in einem Artikel vom 17. Juli 2025 auf wien.orf.at, dass die Stadt Wien Verstöße anzeigt, Geldstrafen verhängt und bei Nichteinhalten auch den Entzug der Gewerbeberechtigung androht. Vielleicht könnte man das in Linz auch so machen. Es wäre super, wenn wir uns darauf verständigen könnten, diesen Automatenshops entsprechend auf die Finger zu schauen. Wenn ihr meint, wir brauchen trotzdem zusätzliche Handhabe, stehen wir dem auch nicht im Wege. Wir werden dem Antrag zustimmen und schauen darüber hinweg, dass er inhaltlich nicht ganz richtig ist. Ich ersuche euch aber im Sinne des Jugendschutzes nicht von der Verantwortung abzulenken, sondern selbst tätig zu werden. Ich denke, ihr habt das einfach nicht gewusst. Bitte schaut hin und erkundigt euch bei euren Kollegen in Wien. Werden wir einfach tätig, damit so etwas nicht mehr passiert. Danke.

Wenn uns der hohe Landtag besucht, bekomme ich manchmal Gelüste, zu fordern, dass wir ein eigenes Bundesland sein müssten. (Heiterkeit) Dann würden wir uns bei vielem leichter tun. Wir sind es aber nicht, deswegen unterliegen wir auch den Landesgesetzen und müssen diese ausführen. Ich darf Peter Binder, den dritten Präsidenten des Oberösterreichischen Landtags und Mag. Tobias Höglinger, Landtagsabgeordneter und Gemeinderat der Stadtgemeinde Leonding, begrüßen. Schön, dass Sie uns zu später Stunde beehren.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzter Abgeordneter zum Landtag, wunderbar, dass Sie gerade zu diesem Tagesordnungspunkt kommen, denn dieses Problem beschäftigt uns tatsächlich. Ob man es glauben will oder nicht, die rechtlichen Möglichkeiten sind nicht so, wie wir sie uns wünschen. Daher unterstützen wir diesen vorliegenden Antrag. Es ist ein untragbarer Zustand, dass man in einer öffentlichen Unterführung - wo jeden Tag wahrscheinlich tausende Schüler durchgehen - einfach einen solchen Automaten aufstellen kann. Die rechtliche Handhabe der Behörde ist einfach zu wenig. Ich möchte auch noch darüber informieren, dass wir es dort am Hinsenkampplatz nicht nur mit schwerem Alkohol zu tun haben. Es wird dort leider auch Sexspielzeug und anderes angeboten. Ich möchte keine Diskussion über Prüderie oder Ähnliches starten, ich glaube aber, das ist dort wirklich der falsche Ort dafür. Es gibt auch Fotos, wo Zehnjährige sich das anschauen. Ich weiß schon, man kann mit dem Handy auch auf manche Sachen zugreifen. In einer öffentlichen Unterführung muss so etwas allerdings nicht sein, da braucht man auch als Behörde einfach eine Durchgriffsmöglichkeit. Warum freut es mich so, dass der hohe Landtag heute hier ist? Diese Materie ist ja nicht nur eine Bundesmaterie nach der Gewerbeordnung, sondern - wie es die Überschrift sagt - eine Angelegenheit des Kinder- und Jugendschutzes. Das ist bekanntlich eine Artikel-15-Materie laut Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Jugendschutz fällt somit in die Gesetzgebung der Länder. Wir haben jetzt einen ganz neuen und energiegeladenen Jugendschutz-Landesrat, Mag. Martin Winkler, dessen Stellvertreter unser Bürgermeister ist. Ich habe darauf verzichtet, einen Zusatzantrag einzubringen, mit dem man quasi Martin Winkler sagt, auch er möge sich über den Titel des Jugendschutzes dieser Thematik annehmen. Aber Herr Bürgermeister, ich ersuche dich höflich darum, mit dem Herrn Landesrat direkt zu sprechen. Ich glaube, ihr habt einen kurzen und sehr guten Draht zueinander. Wir müssen jede rechtliche Möglichkeit ausschöpfen, damit wir hier für einen ordentlichen Jugendschutz sorgen können. Vielen Dank.

Nur zur Erklärung, ich bin zwar in meiner Funktion Bezirkshauptmann, aber nicht stellvertretender Landesrat. (Heiterkeit) Aufgrund meiner Historie bin ich aber trotzdem sehr gut mit der Landespolitik und der Verwaltung vernetzt und werde das gerne weitergeben.

Ich freue mich zum einen über die Nachsicht von dir, lieber Michael Obrovsky. Danke, dass du eine, nicht ganz deinem Sinn entsprechende Resolution, für ein gemeinsames Anliegen unterstützen magst. Ich danke auch dir, lieber Michael Raml, für die juristischen Erklärungen. Ihr beide werdet sicher noch einen spannenden Diskurs über alle Details dieser Rechtsmaterien und der jeweiligen Zuständigkeiten führen können. Ich persönlich bin der Meinung, dass gerade Materien wie die Gewerbeordnung auf sich ändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren können sollten. Dazu braucht es den Bundesminister, der hier die Kompetenzen so weit klarstellt, dass wir nicht darüber diskutieren müssen, ob die Bezirksverwaltungsbehörde extrem scharf, ein bisschen scharf oder vielleicht nur mittelscharf agiert. Diese Dinge sollten einfach klargestellt werden und die Kompetenzen da sein. Somit brauchen wir diese Debatten nicht mehr und können das gemeinsame Ziel, das diese Resolution vorgibt, sehr gut und effizient erreichen. Vielen Dank für Ihre Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.