Bebauungsplanänderung 10-030-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-19-01-00, KG Waldegg (nordwestliche Hoheneckerstraße)

O 16 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 10-030-01-01 samt Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes S 09-19-01-00 in der KG Waldegg an der nordwestlichen Hoheneckerstraße. Neu festgelegt werden Bauweisen, bebaubare Bereiche und Gebäudehöhen. Damit werden die planungsrechtlichen Vorgaben für diesen Bereich angepasst. Die beiliegende Verordnung wurde erlassen und der Beschluss einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungteilaufhebungbauweisengebäudehöhenbebaubare bereichestadtplanungwaldegghoheneckerstraßeverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
„Im Tagesordnungspunkt O 16 geht es um eine Bebauungsplanänderung und Aufhebung eines Teilbereichs eines Bebauungsplanes nordwestliche Hoheneckerstraße. Hier werden Bauweisen, bebaubare Bereiche und Gebäudehöhen neu festgelegt."
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 10-030-01-01 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 09-19-01-00, „nordwestliche Hoheneckerstraße“, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.