Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ebelsberg, Ufer, Pichling (Straßenplan ST210003 Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian). Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch

I 1 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Verordnung zur Widmung von Grundflächen im Bereich Ebelsberg, Ufer und Pichling als Geh- und Radweg „Ebelsberg – St. Florian“. Grundlage ist der Straßenplan ST210003 nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, mit dem die Flächen zum Radfahr- und Fußgängerweg für den Gemeingebrauch erklärt werden. Der Plan und die Lage der betroffenen Grundflächen werden beim Magistrat zur öffentlichen Einsicht aufgelegt; die Verordnung tritt nach Kundmachung im Amtsblatt in Kraft. Mehrere Wortmeldungen betonten die Bedeutung des Abschnitts als Teil eines künftigen Radschnellwegs und wünschten den raschen Lückenschluss bis St. Florian. Beschlossen wurde die Verordnung einstimmig.

Schlagwörter (10):radweggehwegfußgängerwegwidmunggemeingebrauchstraßengesetzebelsbergpichlingst. florianradschnellweg
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Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über I 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ebelsberg, Ufer, Pichling (Straßenplan ST210003 Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian). Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210003, ,Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian‘, KG Ebelsberg, Ufer und Pichling, Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210003, ,Geh- und Radweg Ebelsberg – St. Florian‘, KG Ebelsberg, Ufer und Pichling, Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ,ST210003‘ der Machowetz und Partner Consulting Ziviltechniker GmbH vom 24.03.2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Bernhard, es ist erfreulich, dass dieser Abschnitt erfolgt. Das haben wir im Ausschuss schon besprochen, immerhin ist das seit 2016 in der Pipeline. Mir ist es aber wichtig zu sagen, dass eine wichtige Lücke fehlt, das wissen wir auch alle hier im Raum. Ich appelliere nur, dass dieser letzte Abschnitt nicht vielleicht kurzfristigen Interessen von Landwirten, die dort die Felder bereinigen wollen oder einen meines Erachtens unglücklich gesetzten Überflutungsbecken von einem Bach geopfert werden. Vielmehr sollten wir als Stadt wirklich die Kräfte bündeln und sagen, dass das eine einzigartige Chance ist einen Radschnellweg in den Südosten der Stadt oder zurück nach St. Florian und in die andere Richtung, also wieder hinein, zu bauen. Diese Trasse ist eine historische Chance, sie ist flach und vorbereitet. Ich denke, wir sollten als Stadt wirklich versuchen, diese Direttissima-Route zu bewahren. Der riesige Umweg über Pichling kann bleiben, aber die Direttissima-Route sollte genutzt werden. Es gab immer wieder die Diskussion Trasse, Straßenbahn usw.. Ich glaube, dass dieser Radweg - das mag paradox klingen – die Trasse für die nächsten Jahrzehnte sichert, indem wir sie nutzen und nicht einer Flurbereinigung opfern. Damit kann dort, wenn der Strukturwandel in die andere Richtung geht, in 20 bis 30 Jahren ein schienengebundenes Verkehrsmittel installiert werden. Wir stimmen selbstverständlich zu, appellieren aber dringend dafür, dass wir als Stadt die Kräfte bündeln und diesen fehlenden Lückenschluss auch noch machen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die MFG schließt sich den Ansichten von Herrn Potočnik von LinzPlus voll und ganz an.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir von den Grünen begrüßen diesen Antrag für den Radweg bis zur Pichlingerstraße natürlich auch. Wir hätten uns aber doch gewünscht, dass der Radweg gleich einmal fertig gebaut wird und nicht wieder ein Stückwerk übrigbleibt. Ich weiß natürlich, dass hier noch diverse Punkte abzuklären sind, aber grundsätzlich kann ich mich Herrn Potočnik nur anschließen, dass dieser Radweg einfach schnellstmöglich als fertiger Radschnellweg in den Süden gebaut werden sollte, da hier jetzt nur ein Teilstück von 1,4 Kilometer übrigbleibt und somit eigentlich bis St. Florian ein fertiger Radweg vorhanden wäre. Die Grünen stimmen diesem Antrag natürlich zu. Es ist auch ein gutes Omen, dass beim ersten Arbeitsgemeinderat gleich ein Radweg auf der Agenda steht, danke.

Das wird nicht in jeder Gemeinderatssitzung gehen, Herr Kollege …Heiterkeit…, solche Erwartungshaltungen müssen wir jetzt ein bisschen reduzieren, weil es noch dazu ein wirklich großes und gutes Projekt ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, erstens danke für die avisierte Zustimmung, ich kann allen, die heute schon appellieren zusagen, dass wir den zweiten Teil noch machen. Es ist aber jetzt besser, mit dem ersten Teil zu beginnen, den haben wir im Prinzip baureif, sodass wir dann, wenn die Dinge entschieden sind, für den zweiten Teil mit dem Radweg in der Pichlingerstraße stehen. Danke dafür und danke auch für die Vorbereitungen von meinem Vorgänger, Herrn Kollegen a.D. Hein, der dieses Projekt ganz wesentlich aufbereitet hat.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.