Gewährung einer Subvention an das Diakoniezentrum Spattstraße gem. GmbH. (Neubau einer Integrations-Krabbelstube) maximal 428.000 Euro, davon jeweils 85.600 Euro in den Rechnungsjahren 2024 bis 2028

F 1 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von maximal 428.000 Euro für den Neubau einer Integrationskrabbelstube des Diakonzentrums Spattstraße in der Willingerstraße. Das Projekt umfasst zwei Gruppen und hat ein Gesamtvolumen von 740.000 Euro; das Land Oberösterreich stellt dafür 212.200 Euro bereit. Die Stadt Linz zahlt die Subvention in fünf Jahresraten zu je 85.600 Euro ab 2024 und knüpft sie an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Für die Jahre ab 2026 ist die budgetäre Vorsorge in den Voranschlägen vorzusehen; eine allfällige Fremdmittelaufnahme bleibt den dafür erforderlichen Genehmigungen vorbehalten. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):krabbelstubekinderbetreuungintegrationförderungsozialwesenstadtfinanzenfremdmittelbudgetplanungwillingerstraße
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche den Linzer Gemeinderat um Zustimmung zu einer Förderung in Höhe von 428.000 Euro für das Diakoniezentrum Spattstraße. Das Diakoniezentrum Spattstraße plant einen Neubau einer Integrationskrabbelstube mit zwei Gruppen in der Willingerstraße. Vom Land Oberösterreich werden dafür Fördermittel in Höhe von 212.200 Euro zur Verfügung gestellt. Das Gesamtvolumen beträgt 740.000 Euro.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt Linz gewährt der Diakoniezentrum Spattstraße gem. GmbH., Willingerstraße 21, 4030 Linz eine Förderung in Höhe von maximal 428.000 Euro, zahlbar in 5 Jahresraten zu je 85.600 Euro, beginnend im Rechnungsjahr 2024. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Förderung in Höhe von insgesamt 428.000 Euro kann auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm 02019 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) in den Rechnungsjahren 2024 bis 2028 (Förderrate per anno 85.600 Euro) erfolgen. Die Verrechnung in den Jahren ab 2026 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Mittel durch den Gemeinderat. Für die mittelfristige Planung ab 2026 ist wiederum eine entsprechende budgetäre Vorsorge in den jeweiligen Voranschlägen zu treffen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.