Bebauungsplanänderung 01-062-01-02, KG Linz (Mozartstraße - Dametzstraße)
E 3 · Ausschussantrag · 31. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-062-01-02 für das Gebiet Mozartstraße - Dametzstraße - Hessenplatz im westlichen Bereich des Gevierts mit der Wirtschaftskammer. Ermöglicht werden auf den Grundstücken 985/3 und 985/2 bis zu 36 Meter Gebäudehöhe, während die übrigen betroffenen Flächen auf maximal 16 Meter begrenzt bleiben. Durch veränderte Baufluchtlinien soll an der Kreuzung mehr Raum entstehen; außerdem ist ein Durchgang mit einem öffentlich zugänglichen Park und einem großen Baum im Innenhof vorgesehen. Die Befürwortung stützte sich auf die zentrale Lage, die Anpassung an die bestehende Hochhausbebauung gegenüber der Kreuzung und die positive Beurteilung im Beirat für Stadtgestaltung. Kritisiert wurden vor allem die starke Verdichtung, die Ausnutzung des Grundstücks, die geringe stadtklimatische Wirkung der Grünfläche sowie die Orientierung an Investorinneninteressen; die Verordnung wurde dennoch mehrheitlich erlassen.
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Wortmeldungen (9)EinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Fall und der nächste Antrag zur Stockhofstraße haben etwas gemeinsam, nämlich wie es zu diesen Bebauungsplanänderungen kommt. Diese Praxis, die wir ablehnen, führt dazu, dass wir bei E 3 und E 4 dagegen stimmen werden. Das werde ich gleich erläutern. Georg Hubmann, du hast gesagt, dieses Projekt war im Gestaltungsbeirat und wurde für gut befunden. Genau das ist der springende Punkt unserer Kritik. Was wir uns wünschen, und was eine selbstbewusste Stadtplanung erfordern würde, ist ein anderes Prozedere. Zuerst muss die Stadt im Sinne des öffentlichen Interesses darüber nachdenken, was sie im Stockhofviertel tun will. Wollen wir dort weiter verdichten? Wenn ja, wo und wie? Das müsste in einer Art ‚Grundstufe‘, wie das die Salzburger in ihren Bebauungsplanverfahren nennen, erfolgen. Erst nachdem das Gebiet und das Grundstück zum Beispiel durch eine externe Studie untersucht wurden, kommt der*die Projektentwickler*in dran. Die Salzburger nennen das ‚Ausbaustufe‘. So ein Prozess, in welchem die Stadt und das öffentliche Interesse führend sind, fehlt in Linz. Denn es ist - wie schon oft und hier wieder - genau umgekehrt. Ein*e einflussreiche*r Investor*in tritt mit enormen Ansprüchen an die Stadt heran, wird in den Gestaltungsbeirat geschickt, dort wird ein wenig herumgedoktert und das Projekt wird dann in der Regel mit geringen Abstrichen freigegeben. In diesem Fall wurde ein Geschoß weggenommen. Da sind dann alle stolz. Aber ein Geschoß wovon, meine Damen und Herren? Vom ursprünglichen Bebauungsplan? Nein, von den Wünschen des Investors, der Investorin. Unseres Erachtens wird der Gestaltungsbeirat dabei missbraucht, diese Projekte zu legitimieren. In Wirklichkeit sind das nichts anderes als Spekulationen. Seriöse Grundlagenforschung und Stadtplanung finden so nicht statt. Die entscheidende Höhe wird lapidar mit der bestehenden Bausünde aus den Siebzigerjahren gerechtfertigt, was natürlich keine inhaltliche städtebauliche Begründung ist. Vielmehr handelt es sich um verfassungswidrige Anlasswidmungen und ein Partikularinteresse. Das ist es, was uns so stört. Diese Praxis gehört unseres Erachtens rasch beendet. Projekte, die einer so massiven städtebaulich relevanten Bebauungsplanänderung bedürfen – das ist der Unterschied – haben im Gestaltungsbeirat nichts verloren. Dieser ist dafür nicht gemacht und kann diese Arbeit auch nicht erfüllen. Es ist unmöglich, in einer Stunde ein städtebauliches Urteil zu fällen. Das muss schon die Stadtplanung davor, die Stadt selbst, machen. Nicht erst, nachdem das Projekt da ist. So wie in Salzburg, Graz, Wien und Innsbruck, wo es geordnete Bebauungsplan- und Bebauungsplanänderungsverfahren gibt. Das Ergebnis ist übrigens Mittelmaß und wirklich nichts Besonderes. Die Architektur ist austauschbar und wie aus einem Katalog. Das Grundstück ist komplett versiegelt. Der Park, der vorhin genannt wurde, ist zwar ganz hübsch und irgendwie ganz nett gemacht, steht aber auf einer Tiefgarage. Dadurch kann dieser stadtklimatisch – das ist ja das, was wir brauchen – keine echte Wirkung erzielen. Und das nie, denn es ist für immer und ewig zubetoniert. Echte große kühlende Bäume wird es dort nie geben, sondern nur Gräser und Büsche. Das ist hübsch, aber stadtklimatisch irrelevant. Die Höhe der Bebauung geht zulasten der Nachbarn. Deshalb gibt es von uns eine ganz klare Gegenstimme.
Danke, vieles ist jetzt schon gesagt worden, aber ich möchte mich trotzdem anschließen. Es kommt hier also ein 36 Meter hohes Haus. ‚The Mozart‘ ist der Name, da weiß man schon, was kommen wird. Man nimmt sich das höchste Gebäude in der Umgebung als Anlass und Referenz, um eine maßlose Nachverdichtung vorzunehmen. Die Stadtplanung lässt hier zu, dass statt bisher 16 Meter Hauptgesimshöhe 36 Meter möglich sind. Die vormals klare hintere Baufluchtlinie wird zugunsten des Bauwerbers, der Bauwerberin, auch noch nach hinten aufgeweicht, damit noch mehr verbaut und eine noch größere Verdichtung zugelassen werden kann. Im Antrag selbst steht zu den städtebaulichen Zielen, ich zitiere, ‚Die städtebauliche Zielsetzung zielt darauf ab, den Charakter des Gebiets zu bewahren und gleichzeitig die Lebensqualität durch gezielte Maßnahmen zu verbessern.‘ Weiters heißt es, ‚Die vorrangige Zielsetzung der Erhaltung und Sicherung der Gebietscharakteristik soll durch entsprechend abgestimmte Planungsfestlegungen unter Einarbeitung der Aussagen des Grünflächenplanes 2001 und der Lärmschutzmaßnahmen gemäß den Richtlinien „Lärmschutz an Straßen“ sowie der Aufnahme der aktuellen Richtlinien für Dachraumausbauten und zurückgesetzte Vollgeschoßausbauten gesichert werden.‘ Auf dem gegenständlichen Areal befindet sich auch ein schützenswertes Gründerzeithaus, wie einige wissen werden. Im Bebauungsplan steht sogar drinnen, dass man das erhalten soll. Aber was passiert durch eine maßlose Verdichtung? Dann zählt natürlich nicht mehr, dass man es schützt, sondern man reißt im Prinzip das ganze Gebäude weg und lässt die Fassade bestehen. Denn mehr als die Fassade kann man nicht schützen, weil es ja nicht unter Denkmalschutz steht. Jetzt wird auch stolz darauf hingewiesen, dass ja im Hof ein echter Baum in gewachsenen Boden gepflanzt wird und 15 Quadratmeter von der Tiefgarage ausgespart werden. Das ist aber dann auch schon alles. Dazu hat es drei Anläufe im Gestaltungsbeirat gebraucht, in dem ich zweimal anwesend war. Es war schon mühsam, es überhaupt durchzubringen. Man muss auch wissen, dass die Innere Stadt schon jetzt das dichteste Stadtviertel mit dem geringsten Grünanteil, aber der höchsten Bevölkerungsdichte ist. Wir haben hier 89 Personen pro Hektar. Im Vergleich hat zum Beispiel der Bulgariplatz als zweitdichtestes Viertel 60 Personen pro Hektar. Für eine menschliche Stadt braucht es eine qualitativ angemessene Dichte und keine maßlose. Hier möchte ich Harald Deinsberger-Deinsweger zitieren, der in seinem Städtebaubuch „HABITAT für Menschen“ schreibt, „Eine Haupttriebfeder für Zersiedelung bilden folglich suboptimale Wohnbauformen in Städten. Manche Verantwortliche glauben, sie machen etwas gegen Zersiedelung und Flächenverbrauch durch massive Verdichtungen. Dies stellt jedoch einen vordergründigen Trugschluss dar, denn sie bewirken damit über Umwege nicht selten das genaue Gegenteil. Wenn zentrale menschliche Bedürfnisse – in diesem Fall solche mit Wohn- oder Habitatsbezug – unerfüllt bleiben, so generiert dies stets (ob unbewusst oder bewusst) Kompensationsverhalten in unterschiedlicher Form.“ Das heißt, es wird zum Beispiel das Einfamilienhaus als Projektionsfläche für ein glückliches Leben gesehen oder auch das Freizeitfluchtverhalten wesentlich beeinflusst. In dicht bebauten Gebieten fahren 70 Prozent der Menschen am Wochenende einfach raus aufs Land und bleiben nicht in der Stadt. Es handelt sich um einen massiven Sündenfall der Stadtplanung. De facto gibt die Stadtplanung nicht mehr die Regeln vor, sondern lässt sich diese von anderen diktieren. Es ist Zeit, die Stadtplanung wieder auf die Füße zu stellen. Von uns gibt es daher eine ganz klare Gegenstimme zu diesem Antrag.
Danke Herr Bürgermeister, ich kann mich hier voll und ganz meinen beiden Vorrednern anschließen. Aus unserer Sicht ist das wahrlich keine Glanzleistung der Stadtentwicklungspolitik von Linz. Es verdeutlicht leider wieder einmal, wie sehr sich die Stadt den Interessen von Investor*innen unterordnet. Besonders bedauerlich ist auch, dass sich dort eine Bürger*inneninitiative gebildet hat, da die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner offenbar keine Rolle spielen. Leider zeichnet sich in diesem Haus eine Mehrheit ab. Wir als KPÖ-Fraktion werden jedenfalls dieser überdimensionierten und städteplanerisch bedenklichen Bebauung sicher nicht zustimmen, sondern auch eine Gegenstimme geben. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mich diesem vielstimmigen Chor, der recht gut miteinander singt, anschließen. Ich kann dem nur zustimmen, was Lorenz Potocnik über den Prozess gesagt hat, und auch dem, was allgemein über diese zwei konkreten Bebauungspläne gesagt wurde. Ich möchte aber nicht über einen Bebauungsplan, sondern über ein Gefühl sprechen. Ich glaube, dass viele Menschen in Linz in den letzten Jahren oder Jahrzehnten das Gefühl bekommen haben, dass das Tun der Stadtentwicklung und der Baupolitik nicht in ihrem Interesse ist, sondern sich immer die Interessen von Investor*innen und Menschen, die Zugang zur Politik haben, stärker durchsetzen. Daher habe ich das Gefühl, dass durch diese zwei Anträge ganz stark der alte Geist des Herrn Luger weht. Ich denke, dass wir den entfernen sollten. Ich möchte auch noch dazusagen, dass mir ein Anrainer, der dort in der Umgebung der Mozartstraße wohnt, eine Mail geschrieben hat. Er meinte, dass in diesem hohen Haus sehr viel Leerstand sei. Das ist eine Sache, die ich in dieser Thematik sehr eigenartig finde. Wir haben auf der einen Seite das Bewusstsein, dass wir sehr viel Leerstand haben. Auf der anderen Seite bauen wir aber immer weiter und verdichten. Wir haben überhaupt keine Ahnung, was eigentlich genau vorhanden ist. Mir kommt vor, dass der Markt überhaupt nicht funktioniert. Wenn wir eine Überproduktion von Wohnraum forcieren, der am Ende leer steht, hat das auch wesentliche negative Effekte. Da geht es wieder um die Erhitzungsthematik, das ist Ressourcenverbrauch und es gibt ganz viele negative Effekte, die damit einhergehen. Das führt mich zum Punkt, dass wir als Teil dieser großen Thematik ganz dringend eine bessere Übersicht darüber brauchen, wie viele Wohnungen leer stehen, wie viele saniert werden und was die Bedürfnisse der Linzer*innen und der Bewohner*innen sind. Ich halte es für wesentlich, dass wir bei unserer Stadtentwicklung und in unserer Baupolitik wieder stärker auf diese Bedürfnisse schauen. Meines Erachtens brauchen wir dafür bessere Informationen darüber, was in unserer Stadt an Bestand vorhanden ist. Dankeschön. Wir werden beiden Anträgen eine Gegenstimme geben.
Danke für das Wort, sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es hier um die Gebäude an sich oder um ein Investment geht. Es gibt Leute, die einfach Geld haben, um solche Projekte voranzutreiben, zu investieren und ein Maximum zu fordern, um das Mögliche zu erreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht sogar das stimmt, was Clemens Brandstetter gesagt hat. Es geht nicht darum, dass man Wohnraum braucht, sondern darum, das Geld anzulegen, weil es auf der Bank von den Mäusen gefressen wird. Es geht also um Investment. Darum sind die Investments in dieser Form bei E 3 und E 4 einfach abzulehnen, da sie gegen die Interessen der Stadtbevölkerung sind. Danke.
Danke, es ist mir jetzt ein Bedürfnis, dass ich mich als Klimastadträtin noch zu Wort melde, da eines noch nicht gesagt wurde. Ich kann auch nicht verstehen, warum der Wunsch der Grundstückseigentümer*innen Ausgangspunkt ist, und nicht das, was unser Bebauungsplan vorgibt. Man steht dann besonders unter Druck, dass man denen nicht zu viel wegnimmt davon, was sie eigentlich noch nie hatten. Ich habe den Eindruck, dass das der Zugang ist, den man gerade verfolgt oder der sich zumindest in der Planung eingeschlichen hat. Ich finde es aber wirklich fatal, dass nicht berücksichtigt wird, was unsere Fachleute im Haus über dieses Gebäude sagen, was die Fassade und die Struktur betrifft, und wie es im öffentlichen Raum steht. Die Grundstücksgrenze wird maximal ausgenutzt und es wird nichts an die Allgemeinheit zurückgegeben. Die Fachabteilung sagt auch, dass es aus diesen Gründen zweckmäßig ist, hier eine Sommerstudie durchzuführen, um zu wissen, wie der Überhitzungsgrad tatsächlich ist und welche Auswirkungen dieses Gebäude auf die Umgebung hat. Man lässt dann gelten, dass der*die Investor*in – der*die das Gebäude errichten will – sagt, es passt schon so, das braucht man nicht und somit gibt es keine Sommerstudie. Ich halte es für fatal, dass man nicht auf die eigenen Fachleute hört. Die Hitze haben wir heute schon mehrfach besprochen. Daher glaube ich, dass wir in einer Situation sind, in der wir uns schlichtweg nicht mehr erlauben dürfen, solche Projekte zuzulassen. Sie bringen keine Verbesserung, sondern es ist eher eine Verschlechterung der stadtklimatologischen Situation zu befürchten. Wir sollten nicht nur mehr auf die Bürgerinnen und Bürger hören, sondern vor allem auf unsere Fachleute und das durchführen, was diese als notwendig erachten. An dieser Stelle möchte ich noch Danke für das Engagement der Bürger*inneninitiative sagen. Danke.
Bevor ich das Schlusswort dem Berichterstatter gebe, möchte ich kurz auf eine Anmerkung eingehen, nämlich jene von Gemeinderat Lorenz Potocnik, der hier und auch schon in den Medien von einer Verfassungswidrigkeit dieser Vorgangsweise gesprochen hat. Ich weiß nicht, was du mit Verfassungswidrigkeit meinst? Dass wir verfassungswidrig handeln kann ich von vornherein ganz klar ausschließen. Oder meinst du, ob die Bestimmung, die wir anwenden – das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz – verfassungswidrig ist? Wenn du meinst, es wäre so, dann musst du schauen, wie du zu einer Verfassungswidrigkeitsprüfung beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommst. Wir halten uns jedenfalls an das OÖ. Raumordnungsgesetz, darauf haben wir auch einen Eid geschworen.
Ich möchte Folgendes kurz ergänzen: Es geht um eine verfassungswidrige Anlasswidmung und so war es auch medial kommuniziert. Das ist ganz klar eine Anlasswidmung. Das Problem ist, es vergehen zwei Jahre, um das rechtlich durchzustehen. Wir haben das ausprobiert, darum weiß ich, wovon ich rede.
Das bezweifle ich. Ich kann dir den Gesetzestext vorlesen, an den wir uns zu halten haben. Dieser lautet nach Paragraf 36 Absatz 3 Oö. Raumordnungsgesetz: 'Langen bei der Gemeinde Anregungen auf Änderungen eines Flächenwidmungsplans oder eines Bebauungsplans ein, hat sich der Gemeinderat binnen sechs Monaten damit zu befassen.' Dann geht es mit dem Projekt los. Das heißt, jeder*jede, der*die ein berechtigtes Interesse hat, kann eine Anregung auf eine Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanänderung beantragen. Wir haben das dann abzuarbeiten. Das ist keine Anlassgesetzgebung. Wir machen übrigens keine Gesetze, sondern Verordnungen und wir halten uns an das Gesetz. Alles andere wäre schon längst dutzende Male aufgehoben worden, was nicht der Fall ist.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderätin Schachner/ehem. MFG Gegenstimme: Die Grünen (10), Gemeinderat DI Dr. Obermayr/ehem. MFG, KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter