Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Austrian Power Grid AG sowie der Netz Oberösterreich GmbH

O 2 · Ausschussantrag · 33. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Liegenschaften und Schulen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags für die 220-kV-Leitung UW Pichling – UW Wegscheid und die 110-kV-Leitung FHKW Linz Süd – UW Wegscheid zwischen der Stadt Linz, der Austrian Power Grid AG und der Netz Oberösterreich GmbH. Das dingliche Recht betrifft die Errichtung von Masten für hochspannungsfreie Leitungen. Die Einnahmen aus der Dienstbarkeit werden für das Rechnungsjahr 2025 mit 847.282,29 Euro auf der Finanzposition 2.829000 im Fonds Grundbesitz verbucht. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen; KPÖ und LinzPlus enthielten sich. In der Debatte wurden die Trassenführung in Wohn- und Kleingartennähe, mögliche gesundheitliche Risiken und stadtentwicklerische Nachteile einer oberirdischen Führung kritisiert.

Schlagwörter (10):dienstbarkeitsvertraghochspannungsleitungstromtrassegrundbesitzeinnahmenstadtentwicklungwohnumfeldgesundheitsrisikenleitungsbauinfrastruktur
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim nächsten Antrag handelt es sich um den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Stadt Linz und der Austrian Power Grid AG sowie der Netz Oberösterreich GmbH. Dabei geht es um das dingliche Recht zur Errichtung von Masten für hochspannungsfreie Leitungen. Die Einnahmen in Höhe von rund 850.000 Euro sollen auf die entsprechenden Finanzpositionen verbucht werden. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Abschluss des beiliegenden Dienstbarkeitsvertrages „220-kV-Leitung UW Pichling - UW Wegscheid und 110-kV-Leitung FHKW Linz Süd - UW Wegscheid“ zwischen der Stadt Linz und der Austrian Power Grid AG und der Netz Oberösterreich GmbH betreffend Einräumung einer Dienstbarkeit wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 847.282,29 Euro für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt auf der Finanzposition 2.829000 (Sonstige Erträge) im Fonds 840000 (Grundbesitz).
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, wir stimmen hier nicht mit, weil wir mit dieser neuen Hochspannungsleitung unzufrieden sind. Sie verläuft über und in unmittelbarer Nähe zu Gebieten, wo Menschen wohnen und ihre Kleingartensiedlungen haben. Insbesondere bei dem langen zeitlichen Vorlauf von vielen Jahren hätte man das besser machen können. Neue Leitungen sollten verlegt oder eingegraben werden. Meines Wissens werden die zwei alten abgebaut. Da wäre mehr möglich gewesen, denn die Stadt und die LINZ AG besitzen dort sehr viel Grund. Interessanterweise war das Eingraben der Leitungen von der LINZ Netz GmbH 2001 sogar genau so geplant. Warum das nicht passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Freistehende Hochspannungsleitungen bergen gesundheitliche Risiken, was in einigen Studien belegt ist. Gerade heuer kam wieder eine französische Studie heraus, die den Zusammenhang zwischen Leukämie bei Kleinkindern und Wohnungen unter oder in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen klar belegt. Im Umkreis von bis zu 50 Metern erhöht sich das Risiko für Kinder unter fünf Jahren an Leukämie zu erkranken um das Dreifache, im Umkreis von 100 Metern um das Zweifache. Für dieses Risiko und die Minderung der Lebensqualität möchten wir keine Verantwortung übernehmen. Nebenbei ist das auch ein stadtentwicklerisches Thema. Solche Leitungen sollten eigentlich so weit wie möglich eingegraben sowie dadurch Gegenden wie diese deutlich aufgewertet werden. Für alle, die es noch nicht getan haben - es genügt ein Blick auf Google Maps, um zu erkennen, wie viele Menschen im Linzer Süden von diesen Hochspannungsleitungen betroffen sind. Die Siedlung im Olof-Palme-Weg und die Kleingartensiedlungen sind nur 50 bis 100 Meter entfernt. Diese Abstände sind in unseren Augen inakzeptabel.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: KPÖ (2), LinzPlus (2)