Genehmigung von Kreditüberschreitungen und einer Kreditübertragung in Höhe von insgesamt 1.103.800 Euro im Zusammenhang mit dem Mehraufwand bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Oö. Landessonderschulen und Berufsschulen

R 1 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurden Kreditüberschreitungen und eine Kreditübertragung von insgesamt 1.103.800 Euro für Mehraufwendungen beim Schulerhaltungsaufwand der oberösterreichischen Landessonderschulen und Berufsschulen. Betroffen sind höhere Beiträge an das Land für Landessonderschulen und Berufsschulen sowie ein zusätzlicher Bau- und Einrichtungsbeitrag für Berufsschulen im Rechnungsjahr 2025. Die Mehrausgaben werden teils durch Mehreinnahmen aus Rückersätzen von Aufwendungen gedeckt, teils durch eine Umschichtung von Zinsmitteln auf den Bau- und Einrichtungsbeitrag. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung des Berufsschul-Bau- und Einrichtungsbeitrags über Fremdmittel erfolgen; dafür sind die jeweils erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):schulerhaltungsaufwandlandessonderschulenberufsschulenkreditüberschreitungkreditübertragungschulfinanzierungfremdmittelhaushaltsmittelbau- und einrichtungsbeitragland oberösterreich
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, es geht hier um erhöhte Kosten für den Schulerhaltungsaufwand betreffend Landessonderschulen und Berufsschulen. Das ist wieder ein tolles Beispiel dafür, wie wir dem Land Oberösterreich ausgeliefert sind. Das Land hat erhöhte Kosten und reicht diese, ohne selbst einem Spardruck ausgesetzt zu sein, an die Stadt Linz weiter. Das schlägt sich in Summe mit 1,1 Millionen Euro nieder. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Kreditüberschreitung und Kreditübertragung. Besten Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die Mehrausgaben bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Oberösterreichischen Landessonderschulen im Rechnungsjahr 2025 in Höhe von 338.700 Euro auf der Finanzposition 1.751000 (Transfers an Land) im Fonds 210000 (Allgemeinbildende Pflichtschulen) wird eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 338.700 Euro beschlossen. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.828200 (Rückersätze von Aufwendungen) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge). 2. Für die Mehrausgaben bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Berufsschulen im Rechnungsjahr 2025 in Höhe von 455.800 Euro auf der Finanzposition 1.751000 (Transfers an Land) im Fonds 229000 (Berufsbildender Unterricht) wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 360.800 Euro beschlossen. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.828200 (Rückersätze von Aufwendungen) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge). Für die Mehrausgaben im Bereich des Bau- und Einrichtungsaufwands der Berufsschulen im Rechnungsjahr 2025 in Höhe von 404.300 Euro auf der Finanzposition 1.771100 (Kapitaltransfers an Land) mit dem Haushaltsprogramm HP06505 (Berufsschulen, Bau- und Einrichtungsbeitrag) im Fonds 229000 (Berufsbildender Unterricht) wird eine Kreditübertragung in Höhe von 404.300 Euro beschlossen. Die Kreditübertragung erfolgt von der Finanzposition 1.650200 (Zinsen für Finanzschulden) im Fonds 910000 (Geldverkehr) auf die Finanzposition 1.771100 (Kapitaltransfers an Land) mit dem Haushaltsprogramm HP06505 (Berufsschulen, Bau- und Einrichtungsbeitrag) im Fonds 229000 (Berufsbildender Unterricht). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung des Bau- und Einrichtungsbeitrags der Berufsschulen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Vielen Dank Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, da haben wir wieder einmal das Nice-to-have. Das ist nämlich nicht Nice-to-have. Es ist eigentlich schockierend, dass wir eine Kreditüberschreitung dafür beschließen müssen. Wir müssten als Stadt eigentlich verantwortungsvoll haushalten, damit wir solche Pflichtaufgaben - wie es Gemeinderat Malesevic schon angesprochen hat - ohne eine Kreditüberschreitung erledigen können. Wir müssen uns wirklich überlegen, wo die Prioritäten in unserer Stadt sind, wofür wir Geld ausgeben und wofür wir uns verschulden. Das wäre nicht notwendig, wir werden aber trotzdem zustimmen, damit die Stadt diese Aufgabe bewältigen kann.

Ich muss das korrigieren, wir haben keinen Einfluss auf die Höhe dieser Kosten. Das Land hatte höhere Kosten als budgetiert und hat uns diese weitergereicht. Wir haben uns das also nicht ausgesucht. Dankeschön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.