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Genehmigung der Statuten für die Vergabe des Frauenpreises der Stadt Linz sowie des Marianne.von.Willemer-Preises
H 2 · Ausschussantrag · 17. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Klima, Stadtgrün, Frauen und Bildung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurden die Statuten für die Vergabe des Frauenpreises der Stadt Linz und des Marianne.von.Willemer-Preises. Beide Auszeichnungen werden damit nach den in den Beilagen festgelegten Regeln vergeben. Für die Preisgelder sind jährlich jeweils 5.000 Euro vorgesehen. Die Verrechnung erfolgt aus Mitteln des Frauenbüros auf der angegebenen Finanzposition im Fonds 010600. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (10):frauenförderungfrauenpreismarianne-von-willemer-preisauszeichnungenstatutenpreisgeldfrauenbürofinanzierunggleichstellungkultur
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadträtin Mag.ª Schobesberger berichtet über
H 2 Genehmigung der Statuten für die Vergabe des Frauenpreises der Stadt Linz sowie des Marianne.von.Willemer-Preises
und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
„1. Die in der Beilage 1 und 2 angeschlossenen Statuten für die Vergabe des Frauenpreises der Stadt Linz sowie des Marianne.von.Willemer-Preises werden beschlossen.
2. Die Verrechnung der Preisgelder in Höhe von jährlich 5000 Euro für den Frauenpreis der Stadt Linz, sowie jährlich 5000 Euro für den Marianne.von.Willemer-Preis, erfolgt aus den Mitteln des Frauenbüros auf der FiPos 1.768000 (Sonstige Transfers an private Haushalte) im Fonds 010600.“
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.