Externe Gutachten für den An- und Verkauf von Immobilien – Anpassung der Wertgrenze

K 2 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Wertgrenze für externe Gutachten beim An- und Verkauf von Immobilien wird auf 1.300.000 Euro angehoben. Künftig sollen solche Gutachten nur dann an externe Sachverständige vergeben werden, wenn der voraussichtliche Kaufpreis diese Grenze übersteigt; im Einzelfall bleibt die Zustimmung des zuständigen Organs erforderlich. Die Grenze wird außerdem anhand des Wohnimmobilienpreisindex für Österreich ohne Wien – Gesamt valorisiert und damit an die Entwicklung des Marktes angepasst. Die Sachverständigenkosten werden auf der vorgesehenen Finanzposition im Fonds Grundbesitz bedeckt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; die ÖVP-Fraktion und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG enthielten sich.

Schlagwörter (10):immobiliengutachtenwertgrenzegrundbesitzgebäudemanagementtiefbauwohnimmobilienpreisindexfinanzierungliegenschaftenvalorisierung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Büyükkal berichtet über K 2 Externe Gutachten für den An- und Verkauf von Immobilien – Anpassung der Wertgrenze und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird in Ab-änderung des Beschlusses des Gemeinderats vom 26. Jänner 2012 angewiesen, Aufträge zur Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien an externe Sachverständige zu vergeben, wenn der voraussichtliche Kaufpreis der Immobilie den Wert von 1.300.000 Euro übersteigt. Die Auftragsvergabe bedarf im Einzelfall der Zustimmung des nach den einschlägigen Bestimmungen zuständigen Organs. 2. Der unter Punkt 1 genannte Betrag ändert sich hinkünftig unter Zugrundelegung des Wohnimmobilienpreisindex für ‚Österreich ohne Wien – Gesamt‘ im selben Verhältnis wie der Wert ‚Quartal vier der Folgejahre‘ gegenüber dem Wert ‚Quartal vier 2022‘ (Ausgangsbasis). 3. Die Bedeckung der Sachverständigenkosten erfolgt auf der FiPos 1.640000 (Rechts- und Beratungsaufwand), im Fonds 840000 (Grundbesitz).“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau wird in Ab-änderung des Beschlusses des Gemeinderats vom 26. Jänner 2012 angewiesen, Aufträge zur Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien an externe Sachverständige zu vergeben, wenn der voraussichtliche Kaufpreis der Immobilie den Wert von 1.300.000 Euro übersteigt. Die Auftragsvergabe bedarf im Einzelfall der Zustimmung des nach den einschlägigen Bestimmungen zuständigen Organs. 2. Der unter Punkt 1 genannte Betrag ändert sich hinkünftig unter Zugrundelegung des Wohnimmobilienpreisindex für ‚Österreich ohne Wien – Gesamt‘ im selben Verhältnis wie der Wert ‚Quartal vier der Folgejahre‘ gegenüber dem Wert ‚Quartal vier 2022‘ (Ausgangsbasis). 3. Die Bedeckung der Sachverständigenkosten erfolgt auf der FiPos 1.640000 (Rechts- und Beratungsaufwand), im Fonds 840000 (Grundbesitz).“
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sehen die Anpassung der Wertgrenze aus ein paar Punkten kritisch. Externe Gutachten haben für uns eine zentrale Kontrollfunktion und durch diese beinahe Verdoppelung der Wertgrenze auf 1,3 Millionen sehen wir diese eingeschränkt. Zweitens ist der Schutz für die Grundeigentümer, wenn es z.B. um einem Verkauf einer Immobilie an die Stadt Linz geht, minimiert. Der dritte Punkt, die Heranziehung des Wohnimmobilien-Preisindexes zur Valorisierung, ist für uns nicht ganz passend, weil er sich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen bezieht. Wir enthalten uns daher, wie wir auch schon im Ausschuss avisiert haben, der Stimme. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG mit Stimmenmehrheit angenommen.