Externe Gutachten für den An- und Verkauf von Immobilien – Anpassung der Wertgrenze
K 2 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Wertgrenze für externe Gutachten beim An- und Verkauf von Immobilien wird auf 1.300.000 Euro angehoben. Künftig sollen solche Gutachten nur dann an externe Sachverständige vergeben werden, wenn der voraussichtliche Kaufpreis diese Grenze übersteigt; im Einzelfall bleibt die Zustimmung des zuständigen Organs erforderlich. Die Grenze wird außerdem anhand des Wohnimmobilienpreisindex für Österreich ohne Wien – Gesamt valorisiert und damit an die Entwicklung des Marktes angepasst. Die Sachverständigenkosten werden auf der vorgesehenen Finanzposition im Fonds Grundbesitz bedeckt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; die ÖVP-Fraktion und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG enthielten sich.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sehen die Anpassung der Wertgrenze aus ein paar Punkten kritisch. Externe Gutachten haben für uns eine zentrale Kontrollfunktion und durch diese beinahe Verdoppelung der Wertgrenze auf 1,3 Millionen sehen wir diese eingeschränkt. Zweitens ist der Schutz für die Grundeigentümer, wenn es z.B. um einem Verkauf einer Immobilie an die Stadt Linz geht, minimiert. Der dritte Punkt, die Heranziehung des Wohnimmobilien-Preisindexes zur Valorisierung, ist für uns nicht ganz passend, weil er sich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen bezieht. Wir enthalten uns daher, wie wir auch schon im Ausschuss avisiert haben, der Stimme. Danke.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr von MFG mit Stimmenmehrheit angenommen.