Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Oberösterreich (Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage des ASKÖ Landesverbandes OÖ Hölderlinstraße 26) 440.800 Euro, davon 30.800 Euro im Rechnungsjahr 2023, 60.000 Euro im Rechnungsjahr 2024, jeweils 120.000 Euro in den Rechnungsjahren 2025 und 2026 und 110.000 Euro im Rechnungsjahr 2027

G 2 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde eine Förderung von 440.800 Euro für die Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage des ASKÖ Landesverbandes OÖ in der Hölderlinstraße 26. Die Auszahlung ist auf fünf Raten in den Rechnungsjahren 2023 bis 2027 verteilt und an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Verrechnet werden die Mittel über die vorgesehenen Finanzpositionen im Sportfonds; falls keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung durch Fremdmittel erfolgen. Die Förderung wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):sportförderungsportanlagegeneralsanierungadaptierungvereinsinfrastrukturfinanzierungfremdmittelsportstättenbudgetlinz
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Baumann berichtet über G 2 Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Oberösterreich (Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage des ASKÖ Landesverbandes OÖ Hölderlinstraße 26) 440.800 Euro, davon 30.800 Euro im Rechnungsjahr 2023, 60.000 Euro im Rechnungsjahr 2024, jeweils 120.000 Euro in den Rechnungsjahren 2025 und 2026 und 110.000 Euro im Rechnungsjahr 2027 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung an den ASKÖ Oberösterreich zur Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage des ASKÖ Landesverbandes OÖ in 4040 Linz, Hölderlinstraße 26, in Höhe von 440.800 Euro wird genehmigt. Die Auszahlung soll in 5 Raten erfolgen: Rechnungsjahr (RJ) 2023 30.800 Euro, RJ 2024 60.000 Euro, RJ 2025 und RJ 2026 jeweils 120.000 Euro, RJ 2027 110.000 Euro. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von insgesamt 440.800 Euro (davon 30.800 Euro im RJ 2023, 60.000 Euro im RJ 2024, jeweils 120.000 Euro in den RJen 2025 und 2026, 110.000 Euro im RJ 2027) erfolgt auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem HP05503 (Sportstättenadaptierungen, Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). a. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. b. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Förderung an den ASKÖ Oberösterreich zur Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage des ASKÖ Landesverbandes OÖ in 4040 Linz, Hölderlinstraße 26, in Höhe von 440.800 Euro wird genehmigt. Die Auszahlung soll in 5 Raten erfolgen: Rechnungsjahr (RJ) 2023 30.800 Euro, RJ 2024 60.000 Euro, RJ 2025 und RJ 2026 jeweils 120.000 Euro, RJ 2027 110.000 Euro. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von insgesamt 440.800 Euro (davon 30.800 Euro im RJ 2023, 60.000 Euro im RJ 2024, jeweils 120.000 Euro in den RJen 2025 und 2026, 110.000 Euro im RJ 2027) erfolgt auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem HP05503 (Sportstättenadaptierungen, Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). a. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Generalsanierung und Adaptierung der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. b. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.