Abschluss einer Zusatzvereinbarung über Planungskosten und Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 sowie des Bebauungsplanes S 24-06-01-00 (südlich Zeppelinstraße 37) in Höhe von insgesamt 77.016,80 Euro

O 11 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde eine Zusatzvereinbarung zu Planungs- und Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 und des Bebauungsplanes S 24-06-01-00 südlich der Zeppelinstraße 37. Anlass war die Vergrößerung des Planungsgebietes für ein Wohnhaus der GWG im Bereich der Pfarre Linz-St. Quirinus, wodurch sich die Kosten erhöhten. Die Vereinbarung umfasst Planungskosten von 3.306,80 Euro und einen Infrastrukturkostenbeitrag von 73.710 Euro zwischen der Stadt Linz und der Grundeigentümerin unter Beitritt der GWG. Die Einnahmen werden auf der vorgesehenen Finanzposition verbucht. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanbebauungsplanplanungsgebietplanungskosteninfrastrukturkostenbeitragwohnbaugwgraumordnungsvertragstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Im Tagesordnungspunkt O 11 geht es um eine Zusatzvereinbarung über den Planungs- und Infrastrukturkostenbeitrag beim Bau der Pfarre Linz-St. Quirinus. Hier möchte die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) ein Wohnhaus errichten. Grund dafür ist die Vergrößerung des Planungsgebietes, wonach die Planungs- und Infrastrukturkosten erhöht werden und eine Zusatzvereinbarung notwendig ist. Ich bitte hierfür auch um Zustimmung. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die aus der Beilage ersichtliche Zusatzvereinbarung über Planungskosten von 3.306,80 Euro sowie den Infrastrukturkostenbeitrag von 73.710 Euro zwischen der Stadt Linz und der Grundeigentümerin Reg. Augustiner Chorherrenstifte St. Florian inkorporierte röm. kath. Pfarrkirche Kleinmünchen (Pfarre Linz-St. Quirinus) unter Beitritt der Planungsinteressentin GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (FN 79323 b) wird beschlossen. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 3.306,80 Euro erfolgte bereits auf der Finanzposition 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung). Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 73.710 Euro erfolgt ebenfalls auf der Finanzposition 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.