Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Ebelsberg (Straßenplan ST210014 zum Bebauungsplan 15-025-01-01, Polgarweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs
F 1 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Widmung und Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich Polgarweg in der KG Ebelsberg. Grundflächen werden zur Gemeindestraße erklärt und für den Gemeingebrauch gewidmet, während andere Verkehrsflächen entzogen und aufgelassen werden. Grundlage ist der Straßenplan ST210014 zum Bebauungsplan 15-025-01-01, der die Lage und das Ausmaß der betroffenen Flächen festlegt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.