Durchführung des STREAM Festivals 2025; Grundsatzbeschluss; 245.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) für das Rechnungsjahr 2025

M 2 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Durchführung des STREAM Festivals 2025 am 30. und 31. Mai mit einem maximalen Kostenrahmen von 245.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Das Musik- und Club-Festival mit Open-Air-Bühnen, Konzerten, DJ-Sets, Live-Performances und Talks soll als Green Event bei freiem Eintritt stattfinden und den Zugang zu Kultur für alle betonen. Für das Rechnungsjahr 2025 sind 35.000 Euro an Einnahmen aus Sponsoring und Gastronomie-Standgebühren vorgesehen, wodurch sich der budgetwirksame Ausgaberahmen auf 210.000 Euro reduziert. Die Abwicklung, einschließlich Vergabeverfahren und Vertragsabschluss, wurde dem Magistrat im Geschäftsbereich Kultur und Bildung übertragen. Die Kosten und Einnahmen werden im Fonds 381000 für Städtische Kulturentwicklung verrechnet; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):kulturfestivalmusikfestivalclubkulturdigitalisierunggreen eventsponsoringkulturförderungveranstaltungsbudgetstadtentwicklungfreier eintritt
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, heute geht es um einen Grundsatzbeschluss für das sehr erfolgreiche Format des STREAM Festivals. Es ist ein Musik- und Club-Festival im Kontext von Digitalisierung mit Open-Air-Bühnen, wo Konzerte, DJ-Sets, Live-Performances, Talks mit internationalen und nationalen Acts stattfinden. Das bei freiem Eintritt im Sinne von Kultur für alle. Das nächste Festival findet von 30. bis 31. Mai statt und ist ein Green Event. Dafür braucht es aus dem städtischen Budget einen Vorschuss von 210.000 Euro. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Durchführung des STREAM Festivals von 30. - 31. Mai 2025 wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 245.000 Euro exklusive USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben: 245.000 Euro (exklusive USt) Zu erwartende Einnahmen: 35.000 Euro (exklusive USt) Budgetwirksame Ausgaben: 210.000 Euro (exklusive USt) Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 245.000 Euro (exklusive USt) für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Die Verwendung von voraussichtlich 35.000 Euro (exklusive USt) Einnahmen aus Sponsoring- und Gastronomie-Standgebühren wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Der budgetwirksame Ausgaberahmen für das STREAM Festival 2025 beläuft sich somit auf maximal 210.000 Euro (exklusive USt). Die Verwendung von Sponsoringgeldern und anderweitigen Einnahmen, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, wird genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.