Neuwahl des*der Bürgermeister*in 2025; Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden und politische Parteien; Genehmigung einer Kreditüberschreitung
F 1 · Ausschussantrag · 26. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertFür die Bürgermeisterinnenwahl am 12. Jänner 2025 und eine allfällige Stichwahl am 26. Jänner werden zusätzliche Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.889.000 Euro benötigt. Vorgesehen sind pauschalierte Aufwandsentschädigungen von 100 Euro für Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen sowie Kostenersätze von 80 Euro für die Neuwahl und 40 Euro für eine Stichwahl an die vorschlagenden Parteien. Die Ausgaben werden auf zwei Finanzpositionen im Bereich Wahlen und Bürgerinnenrechte sowie Postdienste verrechnet. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen aus der Gebrauchsabgabe. Die Kreditüberschreitungen wurden genehmigt; die Regelungen zu Entschädigungen und Kostenersatz wurden angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde dem Antrag insgesamt zustimmen, möchte aber getrennt abstimmen, weil ich mich bei Punkt 2 enthalten möchte.
Danke Dietmar Prammer, diese Wahl wurde nötig, weil der ehemalige Bürgermeister der Lüge und des Machtmissbrauchs überführt wurde. Die Folgen dieses Luger-SPÖ-Systems kommen uns richtig teuer. Die nötige Neuwahl ist nur ein Teil des Schadens. Eigentlich sehen wir nicht ein, warum wir für die hohen Kosten eine Mitverantwortung übernehmen sollen. Wir haben mit dem Gedanken gespielt, uns hier zu enthalten, aber haben wir die Wahl? Nicht wirklich. Bringen wir es hinter uns. Wat mutt, dat mutt.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Punkt 1 und 3 des Antrages wurden einstimmig angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderat Brandstetter