Neuwahl des*der Bürgermeister*in 2025; Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden und politische Parteien; Genehmigung einer Kreditüberschreitung

F 1 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Zusammenfassung

KI Generiert

Für die Bürgermeisterinnenwahl am 12. Jänner 2025 und eine allfällige Stichwahl am 26. Jänner werden zusätzliche Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.889.000 Euro benötigt. Vorgesehen sind pauschalierte Aufwandsentschädigungen von 100 Euro für Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen sowie Kostenersätze von 80 Euro für die Neuwahl und 40 Euro für eine Stichwahl an die vorschlagenden Parteien. Die Ausgaben werden auf zwei Finanzpositionen im Bereich Wahlen und Bürgerinnenrechte sowie Postdienste verrechnet. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen aus der Gebrauchsabgabe. Die Kreditüberschreitungen wurden genehmigt; die Regelungen zu Entschädigungen und Kostenersatz wurden angenommen.

Schlagwörter (10):bürgermeisterwahlstichwahlwahlbehördenaufwandsentschädigungkostenersatzkreditüberschreitungwahlengebrauchsabgabefinanzierungbürger*innenrechte
AntragstextEinblendenAusblenden
„Vielen Dank, sehr geehrte Damen und Herren, beim vorliegenden Antrag geht es um die Bürgermeister*innenwahl am 12. Jänner und die gegebenenfalls notwendige Stichwahl am 26. Jänner. Um diese beiden Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, wird eine Kreditüberschreitung in der Höhe von voraussichtlich 1.889.000 Euro beantragt. Der Antrag beinhaltet auch die Abdeckungen einer Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörde, analog zu den Bundeswahlen in der Höhe von 100 Euro und eine Entschädigung für den Kostenaufwand für die vorschlagenden Parteien in der Höhe von jeweils 80 Euro für die Neuwahl am 12. Jänner. Die Entschädigung für eine eventuelle Stichwahl liegt pro namhaftgemachter, anspruchsberechtigter Person in der Höhe von 40 Euro. Ich ersuche um Zustimmung."
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der*Die Bürgermeister*in wird angewiesen, den von den politischen Parteien für die Neuwahl des*der Bürgermeister*in und einer allenfalls erforderlichen Stichwahl vorgeschlagenen und durch die Behörde bestellten Beisitzer*innen und Ersatzbeisitzer*innen sowie den entsendeten Vertrauenspersonen eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro zu gewähren, sofern die berufene bzw. entsendete Person am Wahltag in der Sprengelwahlbehörde in vollem Umfang tätig wurde. 2. Der*Die Bürgermeister*in wird angewiesen, den politischen Parteien für die Neuwahl des*der Bürgermeister*in für die im Zuge der Berufung von Beisitzer*innen und Ersatzbeisitzer*innen sowie für die Entsendung von Vertrauenspersonen in städtische Wahlbehörden entstehenden Kosten der Rekrutierung, Mobilisierung und Betreuung (zum Beispiel Schulung und Verpflegung), einen pauschalierten Kostenersatz pro berufener bzw. entsendeter Person in Höhe von 80 Euro zu gewähren, sofern die berufene Person am Wahltag in der Sprengelwahlbehörde in vollem Umfang tätig wurde. Für eine allenfalls erforderliche Stichwahl ist ein pauschalierten Kostenersatz pro berufener bzw. entsendeter Person in Höhe von 40 Euro zu gewähren, sofern die berufene Person am Wahltag in der Sprengelwahlbehörde in vollem Umfang tätig wurde. 3. Die Verrechnung der im Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten anfallenden Kosten in Höhe von 1.504.000 Euro inklusive USt für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.728000 (Entgelte für Sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen und Bürger*innenrechte). Die Verrechnung der im Geschäftsbereich Personal und Zentrale Services anfallenden Kosten in Höhe von 385.000 Euro inklusive USt für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.630200 (Postdienste) im Fonds 024000 (Wahlen und Bürger*innenrechte). Die Kreditüberschreitungen in Höhe von 1.504.000 Euro auf der Finanzposition 1.728000 (Entgelte für Sonstige Leistungen) im Fonds 024000 (Wahlen und Bürger*innenrechte) sowie in Höhe von 385.000 Euro auf der Finanzposition 1.630200 (Postdienste) im Fonds 024000 (Wahlen und Bürger*innenrechte) werden genehmigt. Die Bedeckung der beiden Positionen erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.841200 (Gebrauchsabgabe) im Fonds 920000 (Eigene Steuern).
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde dem Antrag insgesamt zustimmen, möchte aber getrennt abstimmen, weil ich mich bei Punkt 2 enthalten möchte.

Danke Dietmar Prammer, diese Wahl wurde nötig, weil der ehemalige Bürgermeister der Lüge und des Machtmissbrauchs überführt wurde. Die Folgen dieses Luger-SPÖ-Systems kommen uns richtig teuer. Die nötige Neuwahl ist nur ein Teil des Schadens. Eigentlich sehen wir nicht ein, warum wir für die hohen Kosten eine Mitverantwortung übernehmen sollen. Wir haben mit dem Gedanken gespielt, uns hier zu enthalten, aber haben wir die Wahl? Nicht wirklich. Bringen wir es hinter uns. Wat mutt, dat mutt.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Punkt 1 und 3 des Antrages wurden einstimmig angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderat Brandstetter