Förderprogramm Barrierefreiheit für Gastronomie- und Geschäftsflächen in Linz

T 7 · Fraktionsantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:ausschuss verwiesen

Zusammenfassung

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Ein Förderprogramm für Barrierefreiheit in Linz soll bauliche Investitionen von Gastronomie- und Geschäftsbetrieben unterstützen. Gefördert werden unter anderem Rampen, Hebelifte, automatische Türen, barrierefreie Sanitäranlagen sowie taktile und akustische Orientierungssysteme. Begründet wird das Vorhaben mit der Bedeutung barrierefreier Zugänge für Teilhabe, Inklusion und Chancengleichheit sowie mit der Belastung, die solche Umbauten für viele Betriebe darstellen. Die Förderung soll als Investitionszuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten mit einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Projekt und einer Gesamtsumme mit Deckelung ausgestaltet werden; zwei Jahre nach Start ist ein Evaluierungsbericht vorgesehen. Die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):barrierefreiheitgastronomiegeschäftsflächenförderprogramminvestitionszuschussinklusionteilhabestadtplanungwirtschaftsförderungevaluierung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, barrierefreie Zugänge zu Gastronomie- und Geschäftslokalen sind eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Inklusion und Chancengleichheit. Gleichzeitig bedeuten Investitionen in Rampen, automatische Türen, barrierefreie Sanitäranlagen oder akustisch taktile Orientierungssysteme für viele Betriebe eine erhebliche Belastung. Viele bauliche Barrieren in der Stadt bestehen daher weiter, obwohl sie vergleichsweise leicht abgebaut werden könnten, wenn es gezielte Unterstützung gäbe. Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, sowie Familien mit Kinderwägen profitieren unmittelbar von solchen Maßnahmen und auch die Stadt Linz gewinnt an Attraktivität. Daher stellen wir hier den Antrag für ein eigenes Förderprogramm für Barrierefreiheit in Linz. Es soll ein fünfzigprozentiger Zuschuss samt Deckelung sein. Ich würde mich über eine Zustimmung freuen. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Linz richtet ein Förderprogramm „Barrierefreiheit in Linz“ ein, das bauliche Investitionen von Gastronomie- und Geschäftsbetrieben in Barrierefreiheit unterstützt. 2. Förderbar sind Maßnahmen wie: - Errichtung barrierefreier Zugänge (Rampen, Hebelifte, automatische Türen), - Schaffung barrierefreier Sanitäranlagen, - taktile Leitsysteme, akustische Signale, - Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Verkaufs- und Gasträumen. 3. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, gedeckelt mit maximal 15.000 Euro pro Projekt. 4. Die Gesamtsumme der Förderung soll gedeckelt sein. 5. Zwei Jahre nach Start des Programms ist dem Gemeinderat ein Evaluierungsbericht vorzulegen, in dem Anzahl, Umfang und Wirkung der geförderten Projekte dargestellt werden. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich ganz herzlich für diesen Antrag bedanken. Wir haben bei der Wirtschaftsförderung Investitionszuschüsse im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), also genau in jenen Bereichen, die dieser Antrag anspricht. Deshalb ist mein Vorschlag, dass wir diesen Antrag zu meinem Ausschuss zuweisen und dementsprechend schauen, wie wir diese dahinterliegende Idee vielleicht in diese Förderschiene mitaufnehmen können.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Georg Redlhammer, beim Lesen haben wir gleich an den BIPA in der Landstraße denken müssen, der trotz Finanzkraft und kompletter Renovierung nicht in der Lage war, Barrierefreiheit im Eingangsbereich herzustellen. Deshalb müssen jetzt immer noch drei Stufen überwunden werden, um Artikel für den täglichen Bedarf zu kaufen. Georg, jetzt forderst du eine Förderung. Wir sind aber der Meinung, dass wir BIPA als große Handelskette nicht finanziell fördern sollten. Das sollte eigentlich selbstverständlich und rechtlich vorgeschrieben sein. In deinem Antrag fehlt uns eine Definition oder eine Eingrenzung der Betriebe, die sich um eine Förderung bewerben können. Während sich Konzerne Barrierefreiheit selbst leisten können und gesetzlich dazu gezwungen werden müssen, tut sich ein Kleinbetrieb oder ein Einpersonenunternehmen (EPU) schwer, solch eine Investition zu tätigen. Diese - nur diese - gehören gefördert. Daher braucht es unseres Erachtens eine Präzisierung, bis zu welcher Bilanzsumme, Mitarbeiter*innenzahl, Umsatzhöhe et cetera so eine Förderung beantragt werden kann. Der in Gründung befindliche Behindertenbeirat - vergleichbar vielleicht mit dem Klimabeirat - kann hier beratend zur Seite stehen, oder auch bei der Auswahl förderbarer Projekte mitwirken. Wir sagen auch Danke für den Antrag. Am Anfang haben wir allerdings nicht gewusst, an wen er gerichtet ist, da keine Zuständigkeit angegeben ist. Wir würden auch für eine Zuweisung in den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft plädieren.

Vielen Dank. Genau das ist der Grund, warum wir uns sehr gerne im Ausschuss über diesen Antrag austauschen würden. Ich freue mich auf eine Zuweisung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: ausschuss verwiesen

Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen wird einstimmig angenommen.