Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Straßenplan ST240002 (Oidener Straße 109 - 113, KG Pichling); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

H 2 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Verordnung zum Straßenplan ST240002 für die Oidener Straße 109 bis 113 in Pichling. Dabei werden Grundflächen zur Gemeindestraße gewidmet und Verkehrsflächen aufgelassen, um die bestehende Bahnbegleitstraße zu verbreitern und einzelne Verkehrsflächen teilweise umzuverlegen. Der Sachverhalt betrifft damit die Anpassung der Straßenführung und die rechtliche Widmung für den Gemeingebrauch. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen, bei Enthaltung der FPÖ.

Schlagwörter (9):straßenverordnunggemeindestraßewidmunggemeingebrauchverkehrsflächenstraßenplanpichlingbahnbegleitstraßeverkehrsführung
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beim Tagesordnungspunkt H 2 geht es um die Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Straßenplan ST240002 Oidener Straße 109 - 113. Hierbei handelt es sich um eine Verbreitung der bestehenden Bahnbegleitstraße sowie teilweise Umverlegungen der Verkehrsflächen. Ich bitte den Antragstext wörtlich ins Protokoll zu übernehmen und bitte den Gemeinderat um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST240002, Oidener Str. 109 - 113, KG Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Herr geschäftsführender Vizebürgermeister, geschätzter Gemeinderat, bei diesem Antrag hat es einen Einwand der Freiwilligen Feuerwehr Pichling gegeben. Wir haben daraufhin Kontakt mit dem Kommandanten aufgenommen. Die Straße nordöstlich zur Aufschließung der Häuser ergibt ja durchaus Sinn, wobei die Umwidmung der Straße zwischen Oidener Spielplatz und Feuerwehr noch sehr viele Fragen offenlässt. Daher werden wir uns, wie auch schon im Ausschuss für Mobilität und Verkehr, bei diesem Antrag enthalten. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)