Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Straßenplan ST240002 (Oidener Straße 109 - 113, KG Pichling); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs
H 2 · Ausschussantrag · 26. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Verordnung zum Straßenplan ST240002 für die Oidener Straße 109 bis 113 in Pichling. Dabei werden Grundflächen zur Gemeindestraße gewidmet und Verkehrsflächen aufgelassen, um die bestehende Bahnbegleitstraße zu verbreitern und einzelne Verkehrsflächen teilweise umzuverlegen. Der Sachverhalt betrifft damit die Anpassung der Straßenführung und die rechtliche Widmung für den Gemeingebrauch. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen, bei Enthaltung der FPÖ.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Herr geschäftsführender Vizebürgermeister, geschätzter Gemeinderat, bei diesem Antrag hat es einen Einwand der Freiwilligen Feuerwehr Pichling gegeben. Wir haben daraufhin Kontakt mit dem Kommandanten aufgenommen. Die Straße nordöstlich zur Aufschließung der Häuser ergibt ja durchaus Sinn, wobei die Umwidmung der Straße zwischen Oidener Spielplatz und Feuerwehr noch sehr viele Fragen offenlässt. Daher werden wir uns, wie auch schon im Ausschuss für Mobilität und Verkehr, bei diesem Antrag enthalten. Danke.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)