Abflussertüchtigung des Haselbaches; Erhöhung des städtischen Interessensbeitrag in Höhe von 690.000 Euro um 184.000 Euro auf 874.000 Euro

H 1 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Erhöhung des städtischen Interessentenbeitrags für die Abflussertüchtigung des Haselbaches von 690.000 Euro auf 874.000 Euro. Damit werden zusätzliche 184.000 Euro für das Hochwasserschutzprojekt bereitgestellt. Die Mehrkosten sollen 2023 über die vorgesehenen Finanzpositionen im Bereich Uferschutzbauten und Gewässeraufsicht verrechnet werden. Falls keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen; dafür sind die Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans und gegebenenfalls die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung wurde ebenfalls genehmigt.

Schlagwörter (9):hochwasserschutzhaselbachabflussertüchtigunguferschutzbautengewässeraufsichtfremdmittelbudgeterhöhungklimastadtgrün
AntragstextEinblendenAusblenden
H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KLIMA, STADTGRÜN, FRAUEN UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über H 1 Abflussertüchtigung des Haselbaches; Erhöhung des mit Gemeinderatsbeschlusses vom 18. Jänner 2007 genehmigten städtischen Interessensbeitrag in Höhe von 690.000 Euro um 184.000 Euro auf 874.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Erhöhung des vom Gemeinderat am 18. Jänner 2007 genehmigten städtischen Interessentenbeitrages für das Hochwasserschutzprojekt Haselbach von 690.000 Euro (Gesamtkosten 6 Mio Euro) um € 184.000,00 (Gesamt 1,6 Mio) auf 874.000 Euro (Gesamt 7,6 Mio) wird genehmigt. 2. Die beiliegende Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der zusätzlichen Kosten in der Höhe von 184.000 Euro inkl. USt zu¬züglich allfälliger Indexierungen im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf FiPos 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP 05038 (Uferschutzbauten) im Fonds 639000 (Gewässeraufsicht, Schutzwasserbau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Auf¬sichtsbehörde.“ Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Erhöhung des vom Gemeinderat am 18. Jänner 2007 genehmigten städtischen Interessentenbeitrages für das Hochwasserschutzprojekt Haselbach von 690.000 Euro (Gesamtkosten 6 Mio Euro) um € 184.000,00 (Gesamt 1,6 Mio) auf 874.000 Euro (Gesamt 7,6 Mio) wird genehmigt. 2. Die beiliegende Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung wird genehmigt. 3. Die Verrechnung der zusätzlichen Kosten in der Höhe von 184.000 Euro inkl. USt zu¬züglich allfälliger Indexierungen im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf FiPos 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP 05038 (Uferschutzbauten) im Fonds 639000 (Gewässeraufsicht, Schutzwasserbau). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Auf¬sichtsbehörde.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.