Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h im Franckviertel – Bulgariplatz – Erweiterung um Friedhofstraße und Raimundstraße
N 3 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Tempo-30-Regelung im Franckviertel rund um den Bulgariplatz wird auf Friedhofstraße und Raimundstraße erweitert. Vorgesehen sind eine Tempo-30-km/h-Zone sowie eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im bezeichneten Bereich; die bisherige Regelung wird aufgehoben. Die Verkehrsregelung gilt dauerhaft und stützt sich auf die Straßenverkehrsordnung sowie das Statut für die Landeshauptstadt Linz. Beschlossen wurde die Verordnung mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion. In den Wortmeldungen wurde zugleich ein generelles, stadtweites Geschwindigkeitskonzept gefordert, um eine kleinteilige Ausweitung einzelner 30er-Zonen zu vermeiden.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen dem Antrag natürlich zu. Dazu eine Anmerkung: Wie bereits mehrfach eingebracht, braucht es in Linz ein generelles Geschwindigkeitskonzept, unter der Berücksichtigung der Durchfahrts- und Nebenstraßen. Linz darf nicht zu einem Fleckerlteppich der Geschwindigkeitsbeschränkungen werden. Danke.
Wenn wir zwei uns abgesprochen hätten, dann müsste ich nicht wiederholen, was Stefan jetzt gesagt hat. Ich glaube, dass es nicht sehr sinnvoll ist, die Stadt zizerlweise mit 30er-Zonen zu überziehen, sondern dass man bei diesem Thema gesamtheitlich überlegt vorgehen müsste. Wir stimmen dem zu, aber ich denke, man sollte sich dazu eine andere Vorgehensweise überlegen.
Ich kann das nur wiederholen, wir stimmen dem Antrag nicht zu, wir enthalten uns der Stimme.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.