Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h im Franckviertel – Bulgariplatz – Erweiterung um Friedhofstraße und Raimundstraße

N 3 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Tempo-30-Regelung im Franckviertel rund um den Bulgariplatz wird auf Friedhofstraße und Raimundstraße erweitert. Vorgesehen sind eine Tempo-30-km/h-Zone sowie eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im bezeichneten Bereich; die bisherige Regelung wird aufgehoben. Die Verkehrsregelung gilt dauerhaft und stützt sich auf die Straßenverkehrsordnung sowie das Statut für die Landeshauptstadt Linz. Beschlossen wurde die Verordnung mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion. In den Wortmeldungen wurde zugleich ein generelles, stadtweites Geschwindigkeitskonzept gefordert, um eine kleinteilige Ausweitung einzelner 30er-Zonen zu vermeiden.

Schlagwörter (10):tempo 30geschwindigkeitsbeschränkungverkehrsberuhigungfranckviertelbulgariplatzfriedhofstraßeraimundstraßeverkehrsplanungstraßenverkehrsordnungmobilität
AntragstextEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h im Franckviertel - Bulgariplatz wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 17. März 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h im Franckviertel – Bulgariplatz. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Franckviertel - Bulgariplatz, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 17. Juni 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h-Zone und Tempo 30 km/h im Franckviertel - Bulgariplatz wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 17. März 2022, betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h-Zone sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h im Franckviertel – Bulgariplatz. Verkehrszeichen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkung –Tempo 30 km/h-Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Verbindung mit Z. 11a und 11b StVO 1960) 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b StVO 1960) Bereich: Franckviertel - Bulgariplatz, lt. beiliegendem Übersichtsplan des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abt. Verkehrsplanung, vom 17. Juni 2021 Die bisherige Tempo 30 km/h-Zone und die Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h werden behoben. Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 94d Z. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992)
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir stimmen dem Antrag natürlich zu. Dazu eine Anmerkung: Wie bereits mehrfach eingebracht, braucht es in Linz ein generelles Geschwindigkeitskonzept, unter der Berücksichtigung der Durchfahrts- und Nebenstraßen. Linz darf nicht zu einem Fleckerlteppich der Geschwindigkeitsbeschränkungen werden. Danke.

Wenn wir zwei uns abgesprochen hätten, dann müsste ich nicht wiederholen, was Stefan jetzt gesagt hat. Ich glaube, dass es nicht sehr sinnvoll ist, die Stadt zizerlweise mit 30er-Zonen zu überziehen, sondern dass man bei diesem Thema gesamtheitlich überlegt vorgehen müsste. Wir stimmen dem zu, aber ich denke, man sollte sich dazu eine andere Vorgehensweise überlegen.

Ich kann das nur wiederholen, wir stimmen dem Antrag nicht zu, wir enthalten uns der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.