Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, KG Linz (Hirschgasse – Mariahilfgasse)

Q 2 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02 im Bereich Hirschgasse – Mariahilfgasse in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird durch Hirschgasse, Grundstück Nr. 2322, Mariahilfgasse 7, die Widmungsgrenze zu Grünland-Grünzug, das Schulertal und die Schulertal-Grenze abgegrenzt. Mit der Verordnung werden die bisher in diesem Bereich rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben; der Plan liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Änderung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Angenommen wurde sie mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von MFG, LinzPlus, Gemeinderat Brandstetter und WANDEL sowie Gegenstimmen der KPÖ.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungstadtplanungraumordnungwidmunghirschgassemariahilfgasseöffentliche einsichtplanaufhebungkatastralgemeinde linz
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über Q 2 Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, KG Linz (Hirschgasse – Mariahilfgasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, Hirschgasse - Mariahilfgasse, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 17. März 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, Hirschgasse – Mariahilfgasse Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hirschgasse Osten: Grundstück Nr. 2322 Süden: Mariahilfgasse 7, Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug, Schulertal Westen: Schulertal Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, Hirschgasse - Mariahilfgasse, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 17. März 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02, Hirschgasse – Mariahilfgasse Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-017-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Hirschgasse Osten: Grundstück Nr. 2322 Süden: Mariahilfgasse 7, Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug, Schulertal Westen: Schulertal Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns der Stimme.

Wir enthalten uns bei den Anträgen Q 2 bis Q 5.

Bei Q 2, Q 3 und Q 4 enthalten wir uns aus ähnlichen Gründen, die Herr Schmida gesagt hat, der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.