Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 sowie eine Verlängerung nach Bedarf für die Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021, 54.000 Euro bzw. 59.400 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen

E 9 · Stadtsenatsantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Fortführung eines mobilen COVID-19-Impfbusses im Linzer Stadtgebiet durch die Linz Linien GmbH. Für den Zeitraum von 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 sind dafür maximal 54.000 Euro vorgesehen; zusätzlich wurde eine bedarfsabhängige Verlängerung bis 31. Dezember 2021 mit Gesamtkosten von maximal 59.400 Euro ermöglicht. Die Einsatzplanung soll innerhalb des Kostenrahmens durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates erfolgen. Als Grundlage für eine Verlängerung gilt eine zumindest 40-prozentige Auslastung des Impfbusses, um die regionale Durchimpfungsquote zu erhöhen. Die dafür nötigen Kreditübertragungen aus dem Sprengelbeitrag wurden genehmigt.

Schlagwörter (9):covid-19-impfungimpfbusgesundheitpandemiebekämpfungdurchimpfungsquotekreditübertragungbudgetlinz linienmobile impfangebote
AntragstextEinblendenAusblenden
E 9 Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 sowie eine Verlängerung nach Bedarf für die Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021, 54.000 Euro bzw. 59.400 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Linien GmbH wird mit dem Betrieb eines COVID-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet zu den aus dem beiliegenden Auftragsschreiben ersichtlichen Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von maximal 54.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) für die Dauer von zunächst maximal neun Wochen von 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (Kalenderwoche (KW) 35 bis 43) beauftragt. Das beiliegende Auftragsschreiben wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Für den Zeitraum 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (KW 35 bis 43) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 54.000 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. 4. Sofern über den 30. Oktober 2021 hinaus ein Bedarf zum weiteren Betrieb des Impfbusses gegeben ist, wird der Impfbuseinsatz ab dem 1. November 2021 bis maximal zum 31. Dezember 2021 (KW 44 bis 52) zu wöchentlichen Personal- und Reinigungskosten von maximal 6000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) sowie Mietkosten in Höhe von max. 600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) pro Woche verlängert, ohne dass eine weitere gremiale Beschlussfassung erforderlich ist. Die Gesamtkosten pro Verlängerungswoche belaufen sich somit auf 6600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) bzw. für den Gesamtzeitzeitraum von 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 auf max. 59.400 Euro (inkl. 20 Prozent USt). Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Notwendigkeit einer Erhöhung der regionalen Durchimpfungsquote wird eine zumindest 40 Prozent Auslastung der Kapazität des Impfbusses (Gesamtkapazität: ca. 20 Impfungen pro Stunde) am der Verlängerungswoche vorausgehenden Montag als Basis für einen fortbestehenden Bedarf zugrunde gelegt. 5. Für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 (KW 54 bis 52) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von max. 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelt für sonstige Leistungen) und der Kosten für die Anmietung des Impfbusses in der Höhe von max. 5400 Euro auf der FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand), beides im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 59.400 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. Der Abruf der Mittel für allfällige Verlängerungswochen erfolgt nach Ablauf der Impfaktion.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Linien GmbH wird mit dem Betrieb eines COVID-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet zu den aus dem beiliegenden Auftragsschreiben ersichtlichen Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von maximal 54.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) für die Dauer von zunächst maximal neun Wochen von 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (Kalenderwoche (KW) 35 bis 43) beauftragt. Das beiliegende Auftragsschreiben wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Für den Zeitraum 30. August 2021 bis 30. Oktober 2021 (KW 35 bis 43) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 54.000 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt. 4. Sofern über den 30. Oktober 2021 hinaus ein Bedarf zum weiteren Betrieb des Impfbusses gegeben ist, wird der Impfbuseinsatz ab dem 1. November 2021 bis maximal zum 31. Dezember 2021 (KW 44 bis 52) zu wöchentlichen Personal- und Reinigungskosten von maximal 6000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) sowie Mietkosten in Höhe von max. 600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) pro Woche verlängert, ohne dass eine weitere gremiale Beschlussfassung erforderlich ist. Die Gesamtkosten pro Verlängerungswoche belaufen sich somit auf 6600 Euro (inkl. 20 Prozent USt) bzw. für den Gesamtzeitzeitraum von 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 auf max. 59.400 Euro (inkl. 20 Prozent USt). Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Notwendigkeit einer Erhöhung der regionalen Durchimpfungsquote wird eine zumindest 40 Prozent Auslastung der Kapazität des Impfbusses (Gesamtkapazität: ca. 20 Impfungen pro Stunde) am der Verlängerungswoche vorausgehenden Montag als Basis für einen fortbestehenden Bedarf zugrunde gelegt. 5. Für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Dezember 2021 (KW 54 bis 52) erfolgt die Verrechnung der Personal- und Sachkosten in Höhe von max. 54.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelt für sonstige Leistungen) und der Kosten für die Anmietung des Impfbusses in der Höhe von max. 5400 Euro auf der FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand), beides im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit). Eine Kreditübertragung in Höhe von max. 59.400 Euro von der FiPos 1.751200 mit FB 515 (Transfers an Land, Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.