Höchstgrenze für Wohnungsvergaben an Drittstaatsangehörige - Resolution
N 19 · Fraktionsantrag · 26. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wurde eine Höchstgrenze von 20 Prozent für die Vergabe von GWG-Wohnungen an Drittstaatsangehörige pro Wohnanlage. Begründet wurde dies mit dem Ziel, eine zu hohe Konzentration von Zuwanderungsgruppen zu vermeiden und die Integration sowie das soziale Zusammenleben in den Wohnanlagen zu verbessern. Kritisiert wurde von den Gegnern, dass eine starre Quotenregelung diskriminierend, praktisch schwer umsetzbar und mit den bestehenden Vergaberichtlinien sowie dem Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht nicht vereinbar sei. Die Mehrheit lehnte die Resolution ab.
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Danke schön, werte Kolleg*innen, eine starre Quotenregelung nach Staatsangehörigkeit ist nicht nur diskriminierend, sondern auch praktisch nicht umsetzbar. Sie schafft neue bürokratische Hürden, behindert Integration und verschärft soziale Spannungen. Statt Menschen auszugrenzen, braucht es faire Vergabekriterien, die auf soziale und wirtschaftliche Notwendigkeiten eingehen, sowie Maßnahmen zur aktiven Förderung von Zusammenhalt in den Wohnanlagen. Wir enthalten uns daher.
Danke schön, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, die GWG hat bei der Vergabe von Wohnungen ganz klare Regelungen und Vorgaben, an die sie sich halten muss. Diese Regelungen, vor allem in Bezug auf Drittstaatsangehörige, sind beispielsweise von der oberösterreichischen Landesregierung - Schwarz-Blau - vorgegeben. Die GWG geht bei der Vergabe von Wohnungen professionell, transparent und mit einem Gespür vor, welches sie über Jahrzehnte aufgebaut hat. Als Mitglied im Aufsichtsrat und dem Wohnungsvergabebeirat der GWG habe ich diesbezüglich großes Vertrauen in die wertvolle Arbeit und Expertise der Mitarbeitenden der GWG. Es gibt einige Punkte, warum man diese Resolution klar ablehnen muss. Ich greife hier zwei auf. Erstens, Leerstand: Der FPÖ ist es scheinbar lieber, Wohnungen leer zu halten als diese Drittstaatsangehörigen anzubieten, auch wenn dies mit immensen wirtschaftlichen Nachteilen für die GWG verbunden wäre. Zweitens, Verlust der Steuerung: Die FPÖ stellt diesen Antrag, weil sie aus ihrer Sicht eine lokale Konzentrierung von Drittstaatsangehörigen vermeiden möchte. Diese Logik hapert aber ein bisschen, denn wo sollen diese Menschen dann hin? Die lösen sich ja nicht einfach in Luft auf. Nein, diese Menschen müssten sich dann am privaten Wohnungsmarkt eine Bleibe suchen. Somit verliert die GWG jegliche Möglichkeit, die potenziellen Mieter*innen gut auf unterschiedliche Wohngegenden aufzuteilen. Unterm Strich widerspricht dieser Antrag jeglichem Streben für eine erfolgreiche Integration in unserer Heimatstadt. Dieser Antrag entspricht aber sehr wohl einer Vorgehensweise der FPÖ, die uns allen sehr gut bekannt ist, nämlich Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen, einfach weil sie Drittstaatsangehörige sind. Das ist klar abzulehnen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Ich kann mich meiner Vorrednerin und Kollegin im Aufsichtsrat nur anschließen. Für uns ist das ein Antrag, den es nicht braucht, weil die Vergaberichtlinien sehr transparent sind. Das bekommen wir unter anderem auch im Wohnungsvergabebeirat mit. Außerdem gibt es auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ganz klare Richtlinien. Weil die sozialen und wirtschaftlichen Kriterien angesprochen worden sind, möchte ich noch kurz etwas dazu sagen: Es wird auch immer nach Dringlichkeit gewichtet, je nachdem ob Trennungen vorliegen oder ob einfach mehr Bedarf an Wohnfläche wegen Nachwuchs entstanden ist. Auch bei den Drittstaatsangehörigen werden Prüfungen durchgeführt: z.B. ob der Daueraufenthaltstitel besteht und ob Deutschkenntnisse bestehen. Das sind sehr strenge Richtlinien. Darüber hinaus gibt es bei der GWG auch noch eine weitere wirtschaftliche Prüfung, was den Beruf betrifft oder auch eine gesundheitliche Einschätzung. Ich glaube, da wird sehr viel gemacht und es besteht wirklich ein durchdachtes Quartiersmanagement. Aus diesem Grund gibt es von uns auch eine Enthaltung.
Vielen Dank Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über die Einigkeit, zumindest von drei Fraktionen, die im Aufsichtsrat der GWG vertreten sind. Ich bin meinen Vorredner*innen sehr dankbar dafür, dass sie bereits alles erwähnt haben, was ich auch sagen wollte. Ich möchte eines unterstreichen, nämlich, dass die GWG professionell, transparent und mit Gespür handelt. Dass es Richtlinien gibt, hat Kollegin Langbauer gerade noch einmal ausführlich erklärt. Ich möchte mich auch bei der GWG und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür bedanken, dass sie so viel Energie in dieses Quartiersmanagement stecken und dieses, wie es meine Vorrednerin gesagt hat, mit Gespür umsetzen. Ich denke, als Gemeinnützige hat die GWG auch den Auftrag, leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das ist immer wieder unser aller Ziel. Wenn wir uns mit Städten wie Innsbruck oder Salzburg vergleichen, merken wir, dass uns die Gemeinnützigkeit auch sehr viel bringt. Dort gibt es natürlich auch ein Abbild der Gesellschaft, das ist gut so. Ich freue mich, wenn die GWG weiterhin mit viel Gespür, professionell und transparent die Vergabe abwickelt. Ansonsten könnte man sich ja im Vergabebeirat zu Wort melden. Danke schön.
Danke sehr, auch wenn Sie das Problem weglächeln möchten. Die GWG hat circa zehn Prozent Drittstaatsangehörige oder ein bisschen mehr, so um die zehn Prozent insgesamt. In einzelnen Wohnanlagen gibt es aber deutlich höhere Werte. Die Menschen, die in diesen Wohnanlagen wohnen, sind unzufrieden. Die einzige Möglichkeit, die wir sehen ist, in jedem einzelnen Bau ein Limit zu setzen. Die Argumente, die Sie gebracht haben, wie, dass man das in einzelnen Gebäuden nicht steuern kann, sind nicht wirklich logisch. Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz kann es über das Gesamte steuern. Wir bitten noch einmal um Zustimmung im Interesse der Linzer Bürger, die oft schon seit Jahrzehnten in solchen Häusern wohnen und wo der Anteil an Migranten einfach zu groß geworden ist. Danke.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (21), ÖVP (10), NEOS (2), MFG (2), LinzPlus (2) Gegenstimme: Die Grünen (8), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter