Neuplanungsgebiet Nr. 744 (Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01), KG Lustenau (nördlich Kraußstraße) - 1. Verlängerung
I 6 · Ausschussantrag · 17. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets Nr. 744 nördlich der Kraußstraße in der Katastralgemeinde Lustenau wurde um ein Jahr bis 14. Dezember 2024 verlängert. Damit bleiben die im Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01 vorgesehenen Festlegungen für das Gebiet maßgeblich. Im verlängerten Neuplanungsgebiet dürfen Bauplatzbewilligungen, Änderungen von Bauplätzen und bebauten Grundstücken sowie Baubewilligungen grundsätzlich nur ausnahmsweise erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die beantragte Bewilligung die spätere Umsetzung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert. Die Verordnung wurde einstimmig erlassen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.