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Gewährung einer Subvention an die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz (Sanierung des Praxiskindergartes des Schulvereines der Kreuzschwestern in Linz); maximal 222.000 Euro in vier Jahresraten
M 4 · Ausschussantrag · 24. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde eine Förderung von maximal 222.000 Euro für die Sanierung des Praxiskindergartens des Schulvereines der Kreuzschwestern in Linz. Die Mittel werden in vier Jahresraten zu je 55.500 Euro ab dem Rechnungsjahr 2025 ausbezahlt. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen 671.305 Euro. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen; die Finanzierung kann bei Bedarf über Fremdmittel erfolgen.
Schlagwörter (10):kindergartensanierungförderungsubventionbildungsozialesfinanzierungfremdmittelkinderbetreuungstadtbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter geschäftsführender Vizebürgermeister, werter Stadtsenat, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, es geht um eine Sanierung des Praxiskindergarten der Kreuzschwestern. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 671.305 Euro, die Stadt Linz soll eine Förderung von maximal 222.000 Euro in vier Jahresraten zu je 55.500 Euro beginnend mit dem Rechnungsjahr 2025 leisten. Ich bitte um Genehmigung dieses Antrages.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
1. Die Stadt Linz gewährt der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz, Gabesbergerstraße 19, 4600 Wels, für die Sanierung des Praxiskindergartens des Schulvereines der Kreuzschwestern in Linz eine Förderung in Höhe von maximal 222.000 Euro, zahlbar in vier Jahresraten zu je 55.500 Euro, beginnend im Rechnungsjahr 2025.
Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien.
2. Die Verrechnung der Förderung in der Höhe von maximal 222.000 Euro, aufgeteilt auf die Rechnungsjahre 2025 - 2028 mit einer jährlichen Rate von 55.500 Euro, kann auf der Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm 02019 (Kapitaltransfers an private Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen) erfolgen.
Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds.
Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.