Altersüberprüfung bei straffälligen Migranten – Resolution

L 17 · Fraktionsantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

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Gefordert wurde eine bundesrechtliche Grundlage für Altersüberprüfungen bei straffällig gewordenen Migranten, wenn begründete Zweifel an den Altersangaben gegenüber Behörden bestehen. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf unklare Identitäts- und Altersangaben, die bei Ermittlungen und bei der straf- und fremdenrechtlichen Behandlung Folgen haben können. Als Argument wurde angeführt, dass in Linz und anderswo Fälle publik geworden seien, in denen das Alter Verdächtiger fragwürdig erschienen sei, und dass moderne Methoden wie medizinische Altersfeststellungen häufiger eingesetzt werden sollten. Die Resolution wurde im Gemeinderat abgelehnt.

Schlagwörter (10):altersüberprüfungmigrantenstraffälligkeitjugendstrafrechtfremdenrechtidentitätsfeststellungjustizkriminalitätasylverfahrenmedizinische altersfeststellung
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und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kollegen des Linzer Gemeinderates, der starke Anstieg der Migrationsbewegung nach Europa hat vor allem seit dem Jahr 2015 auch vermehrte Integrationsprobleme in unserer Heimatstadt Linz gebracht. So weisen etwa Kriminalitätsstatistiken regelmäßig einen überproportionalen Anteil an Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund auf. Viele dieser Tatverdächtigen sind überdies laut eigenen Angaben minderjährig, können also strafrechtlich nicht belangt werden. Nach der Straßenschlacht in der Halloween-Nacht in der Linzer Innenstadt, bei der überwiegend junge Migranten Böller, Flaschen und Steine auf Passanten und Polizei warfen, veröffentlichte die Polizei kurz darauf Details zu den Verdächtigen. Demnach waren unter den 129 Verdächtigen, deren Personalien festgestellt wurden, 28 Syrer, 14 Afghanen, vier Kosovaren, vier Bosnier, vier Serben, vier Rumänen, vier Nordmazedonier sowie 21 Personen mit anderen nicht genau genannten Nationalitäten. Unter den Tatverdächtigen waren sechs Unmündige unter 14 Jahren, 73 Jugendliche, 26 junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren sowie 24 Erwachsene. Dazu kommt ein weiteres Problem: Viele Migranten können oder wollen aus den verschiedensten Gründen bei der Überschreitung der Staatsgrenze keine Personaldokumente vorweisen. Somit bleibt den Sicherheitsorganen im Regelfall nichts anderes übrig, als die Altersangaben der jeweiligen Person zur Kenntnis zu nehmen. Werden diese Personen dann straffällig, hat diese nicht überprüfbare Informationslage mitunter tiefgreifende Konsequenzen bei der straf- und fremdenrechtlichen Behandlung der Täter durch die Justiz. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Fälle publik, in denen das Alter straffälliger Migranten überaus fragwürdig erschien. Darum kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass den Ermittlungen zum eingangs geschilderten Vorfall unrichtige Angaben der Verdächtigen zugrunde lagen, wodurch diese letztlich straflos bleiben. Angesichts der besorgniserregend steigenden Migrationszahlen in den vergangenen Jahren und des damit zu befürchtenden Anstiegs an Straftaten ist es höchste Zeit, dass die Justiz unter Zuhilfenahme moderner Techniken leichter Altersüberprüfungen straffällig gewordener Migranten durchführt. Es ist gegenüber der Bevölkerung nicht vertretbar, dass die Justiz und Fremdenbehörden unangebrachte Milde gegenüber straffälligen Migranten walten lassen müssen, selbst wenn aus offensichtlichen Gründen begründete Zweifel an deren Altersangaben bestehen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Bundesministerin für Justiz, gemeinsam mit der Gesetzgebung die rechtlichen Voraussetzungen für die Altersüberprüfung straffällig gewordener Migranten zu schaffen, wenn begründete Zweifel an deren Angaben gegenüber den Behörden bestehen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“
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Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Bundesministerin für Justiz, gemeinsam mit der Gesetzgebung die rechtlichen Voraussetzungen für die Altersüberprüfung straffällig gewordener Migranten zu schaffen, wenn begründete Zweifel an deren Angaben gegenüber den Behörden bestehen.‘
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke schön Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen sowie Zusehende, außer Populismus ist dieser Antrag leider gar nichts und ich sage Ihnen auch gleich, wieso. Die Strafmündigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Strafbarkeit. Wenn ein Gericht oder im Ermittlungsverfahren ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin Zweifel hat, ob Strafmündigkeit vorliegt, können sie dazu ein Sachverständigengutachten einholen. Das ist geltendes Recht und ergibt sich aus Paragraph 126 Strafprozessordnung. Es wird auch jetzt schon von Gerichten so gemacht. Hier wird also etwas gefordert, was es schon längst gibt. Ein Gericht ist nicht an die Einschätzung einer Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit dem Alter einer Person gebunden und kann bei Zweifel an der Richtigkeit der Angaben selbst Gutachten in Auftrag geben und das Alter selbst beurteilen. Hätte der Antragsteller geltendes Gesetz gelesen oder sich zumindest Rechtsberatung eingeholt, hätte er sich selbst viel Arbeit mit dem Antrag gespart und uns hier auch sehr viel Zeit erspart. Wir enthalten uns.

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Kolleginnen und Kollegen, danke den Kolleginnen von den Grünen, die hier schon einen wesentlichen Teil genannt haben, nämlich, dass es laut dem Jugendgerichtgesetz schon jetzt möglich ist, seit 1. Juni 2020, Altersprüfungen feststellen zu lassen. Aber nicht nur das, gerade Asylwerber*innen, die sie gerne bemühen, können hier sozusagen doppelt zum Handkuss kommen, denn mit den Fremdenrechtsänderungen von 2009 wurde bereits mit 1. Jänner 2010 im Zuge des Asylverfahrens die Möglichkeit geschaffen, Altersfeststellungen vornehmen zu lassen. Das passiert auch sehr oft, weil hier der Bund ein Interesse daran hat, den Minderjährigen diesen Status nicht zu geben, weil sie dann eine bessere und intensivere Betreuung und Rechtsberatung bekommen. Das heißt, hier Sorge zu haben, dass das nicht angewandt wird, ist auch nicht berechtigt, weil der Bund das selber beantragen kann und ein Interesse daran hat, das zu machen. Und wenn man dies dann auch noch nicht glaubt oder andere Unterlagen, die im Zuge des Asylverfahrens beigebracht wurden, nicht glaubt, dann kann es eben später bei einer allfälligen Straffälligkeit im Zuge des Strafordnungsprozesses noch einmal festgestellt werden. Daher auch von uns eine Enthaltung. Die gesetzliche Grundlage ist hier ausreichend.

Die Sicht auf viele Dinge ist, wie so oft im Leben, unterschiedlich. Wir haben hier vor Jahren schon einmal über angeblich Minderjährige diskutiert, wo durchaus auch Vollbärtige als Minderjährige durchgegangen sind. Die Praxis in Österreich ist in wesentlichen Dingen verbesserbar. Es gibt kaum ein anderes europäisches Land, wo so viele Jugendliche und auch angeblich Jugendliche den Schutz der Gesellschaft haben. Speziell die, die Verbrechen begangen haben, sind für uns nicht besonders schutzbedürftig. Es wäre hier angebracht, moderne Methoden, wie das Handwurzelröntgen etc. wesentlich häufiger zu verwenden. Ich bitte nochmals um Zustimmung. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), Die Grünen (9), NEOS (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL sowie Gegenstimme der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.