Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße 38)

M 8 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurden Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Kremsmünsterer Straße 38 in der Katastralgemeinde Ebelsberg. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich zwischen Kremsmünsterer Straße 36 sowie den Häusern Kremsmünsterer Straße 40 und 42 fest und sieht die öffentliche Einsicht der Pläne vor. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisherigen Planfestlegungen im betroffenen Bereich aufgehoben. Begründet wurde die Änderung im Zusammenhang mit dem Projekt am Areal Sportcasino Ebelsberg, das von Teilen des Gremiums als sinnvolle Nachverdichtung mit Nahversorgungszentrum an der Straßenbahn bewertet wurde. Der Beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von MFG, Gemeinderat Brandstetter und WANDEL sowie Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptebelsbergkremsmünsterer straßeraumordnungnachverdichtungnahversorgungszentrumstadtplanungsportcasinoverkehr
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Gemeinderätin Sommer berichtet über M 8 Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße 38) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kremsmünsterer Str. 36 Südosten: Kremsmünsterer Straße Westen: Kremsmünsterer Str. 40 u. 42 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 172 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Kremsmünsterer Straße 38 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 172 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kremsmünsterer Str. 36 Südosten: Kremsmünsterer Straße Westen: Kremsmünsterer Str. 40 u. 42 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 172 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, für unseren Geschmack ist das vorgelegte Projekt am Areal Sportcasino Ebelsberg zu sehr ein profitgetriebenes Bauprojekt. Für uns ist das zu viel Investorenbau und durch die Tiefgarage wird zu viel zusätzlicher Autoverkehr induziert. Wir sehen auch zu wenig soziale und ökologische Innovation im Bauvorhaben. Das ist nicht das, was der Stadtteil Ebelsberg dringend braucht. Wir lehnen daher die Anträge M 8 und M 9 ab und stimmen dagegen. Danke sehr.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stimmen dem Antrag aus einem einfachen Grund zu. Dieses Projekt hat einen sauberen Prozess durchlaufen, war mehrmals im Gestaltungsbeirat, zuletzt im Juni 2020 und man kann jetzt die Architektur schätzen oder nicht und der Meinung sein, dass es investorengetrieben ist oder nicht. Es ist ein privates Grundstück und es ist eine sinnvolle Nachverdichtung mit einem Nahversorgungszentrum direkt an der Straßenbahn. Obwohl wir Schmerzen haben, dass der schöne Bauernhof dort verloren geht, sehen wir das als Teil des sinnvollen Strukturwandels und auch als sinnvolle Nachverdichtung. Das hat die richtige Größe, das richtige Volumen und auch die Tiefgarage ist nicht, so wie du gerade gesagt hast, Michael, irgendwie übertrieben, sondern das ist eine ganz normale Tiefgarage, die da draußen durchaus Sinn macht. Also wir stimmen dem wirklich mit bestem Gewissen zu.

Herr Obermayr meldet sich immer sehr spät, ich schreibe Sie auf, wenn Sie sich früher melden.

Herr Bürgermeister, ich habe schon lange aufgezeigt, Sie müssten mich auch anschauen. Danke. Ich will nur sagen die Anträge M 8 bis M 10 können wir nicht unterstützen. Wie enthalten uns der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion von MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.