Anpassung der Abgangsdeckung für den laufenden Betrieb des Hortes ‚Junges Wohnen - Guter Hirt‘ der Caritas für Kinder und Jugendliche im Zeitraum 2024 bis 2026 auf maximal jährlich 40.000 Euro

M 5 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine jährliche Abgangsdeckung von maximal 40.000 Euro für den zweigruppigen Hort „Junges Wohnen - Guter Hirte“ der Caritas in der Baumbachstraße 28. Die Förderung gilt für den laufenden Betrieb in den Jahren 2024 bis 2026 und richtet sich an Kinder und Jugendliche, vor allem aus dem Umfeld der Praxisvolksschule der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz. Begründet wird die Unterstützung mit dem Betrieb des Hortes als Kinderbetreuungseinrichtung. Voraussetzung ist die Einhaltung der Förderbedingungen für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Teilnahme am Linzer Kinderbetreuungsinformationssystem. Die Kosten werden in den Rechnungsjahren 2024 bis 2026 über die genannte Finanzposition im Fonds Kinder- und Jugendhilfe verrechnet.

Schlagwörter (10):hortkinderbetreuungcaritasabgangsdeckungjugendhilfelaufender betriebförderunglinzer kinderbetreuungsinformationssystemsozialesfinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Hier geht es um den Hort der Caritas ‚Junges Wohnen - guter Hirte‘, der in erster Linie von den Schüler*innen der Praxisvolksschule der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz besucht wird. Es geht um die jährliche Abgangsdeckung von maximal 40.000 Euro für den laufenden Betrieb im Zeitraum 2024 bis 2026. Ich bitte um Zustimmung des Gemeinderates.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der Caritas für Kinder und Jugendliche für den zweigruppigen Hort ‚Junges Wohnen - Guter Hirte‘ am Standort 4020 Linz, Baumbachstraße 28, im Zeitraum 2024 bis 2026 als Abgangsdeckung jährlich einen Betrag in der Höhe von maximal 40.000 Euro für den laufenden Betrieb. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 40.000 Euro erfolgt jeweils in den Rechnungsjahren 2024 bis 2026 auf der entsprechenden Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 401000 (Kinder- und Jugendhilfe). 3. Die Stadt Linz gewährt dies mit der Bedingung der Einhaltung der Förderbedingungen für Kinderbetreuungseinrichtungen und der Teilnahme am Linzer Kinderbetreuungsinformationssystem.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.