Novellierung der Lustbarkeitsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz
H 2 · Ausschussantrag · 21. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz wurde an die Oö. Sportartenverordnung 2023 angepasst. Zugleich wurde die Abgabe für Wettterminals von 170 auf 250 Euro je Apparat erhöht. Begründet wurde dies mit dem rechtlichen Höchstrahmen nach dem Oö. Lustbarkeitsabgabengesetz 2015, mit erwarteten Mehreinnahmen für die Stadt und mit Suchtprävention. Die Novelle wurde erlassen und einstimmig angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen dem Antrag auch zu. Wir sehen es auch als notwendig, dass nach einigen Jahren evaluiert wird. Wir glauben sogar, dass die Rahmenbedingungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben, fast nicht ausreichend sind. Deswegen gibt es von unserer Seite später noch eine Resolution. Wir glauben auch, dass die Stadt Linz gut daran tut, das Geld nicht nur einzunehmen, sondern auch in Prävention und Ähnliches zu investieren. In diesem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.