Novellierung der Lustbarkeitsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz

H 2 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz wurde an die Oö. Sportartenverordnung 2023 angepasst. Zugleich wurde die Abgabe für Wettterminals von 170 auf 250 Euro je Apparat erhöht. Begründet wurde dies mit dem rechtlichen Höchstrahmen nach dem Oö. Lustbarkeitsabgabengesetz 2015, mit erwarteten Mehreinnahmen für die Stadt und mit Suchtprävention. Die Novelle wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):lustbarkeitsabgabewettterminalsabgabenerhöhungsuchtpräventionmehreinnahmenfinanzensportartenverordnungglücksspielkommunalabgaben
AntragstextEinblendenAusblenden
Die Lustbarkeitsabgabenverordnung der Stadt Linz nimmt Bezug auf die Oö. Sportartenverordnung 2016. Dieser Bezug ist auf Grund einer Novellierung dieser Sportartenverordnung zu aktualisieren. Der neue Bezug wäre die Oö. Sportartenverordnung 2023. Darüber hinaus ersuche ich um eine weitere Anpassung. Die Stadt Linz sieht aktuell für Wettterminals eine Abgabe von 170 Euro pro Apparat vor. Der rechtliche Rahmen dazu ist im OÖ. Lustbarkeitsabgabengesetz 2015 vorgegeben, welches uns aber die Einhebung eines Maximalbetrages von 250 Euro je Apparat ermöglicht. Glücksspielautomaten - das wissen wir - haben ein hohes Suchtpotential und haben auch Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und auf ihre Familien. Deshalb schlage ich die Erhöhung der Abgabe für Wettterminals in Linz auf das derzeit mögliche Maximum von 250 Euro vor. Andere oberösterreichische Städte reizen diese Möglichkeit ebenfalls bereits aus. Vor dem Hintergrund der erwarteten Mehreinnahmen für die Stadt Linz und vor allem unter dem Aspekt der Suchtprävention ist dieser Schritt legitim und auch aus mehrerlei Hinsicht sehr sinnvoll. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Maßnahme.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die aus der Beilage ersichtliche Novelle zur Lustbarkeitsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen dem Antrag auch zu. Wir sehen es auch als notwendig, dass nach einigen Jahren evaluiert wird. Wir glauben sogar, dass die Rahmenbedingungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben, fast nicht ausreichend sind. Deswegen gibt es von unserer Seite später noch eine Resolution. Wir glauben auch, dass die Stadt Linz gut daran tut, das Geld nicht nur einzunehmen, sondern auch in Prävention und Ähnliches zu investieren. In diesem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.