Grundverkauf in der KG Urfahr (Kaarstraße) um den Verkaufspreis in Höhe von insgesamt 524.000 Euro

I 4 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Verkauf einer 283 Quadratmeter großen Teilfläche des Grundstücks Nr. 4714 in der KG Urfahr an die Grün Markt Immobilien GmbH um 524.000 Euro. Die Fläche liegt an der Kaarstraße und ist laut Vorlage in einer Vermessungsurkunde ausgewiesen. Die Käuferin übernimmt die Kosten, Gebühren, Abgaben und Steuern der Vertragsabwicklung; die Stadt Linz trägt allfällige Lastenfreistellungskosten. Der Abschluss erfolgt zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags, und die Einnahmen werden im Rechnungsjahr 2024 verbucht. Als Begründung wurde auf einen Bescheid der Bau- und Bezirksverwaltung verwiesen, der den Grundstücksverkauf im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Flächenwidmung vorsieht.

Schlagwörter (9):grundstücksverkaufurfahrkaarstraßeflächenwidmungimmobilienverkaufstadtgrundkaufvertragvermögensveräußerunghaushalt
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz verkauft die in der Vermessungsurkunde der Vermessung Loidolt - DI Peter Anzinger - DI Wolfgang Leitner Ziviltechniker OG, Geschäftszahl 10885, ausgewiesene Teilfläche 1 des Grundstücks Nr. 4714 mit einem Ausmaß von 283 Quadratmeter, zum vereinbarten Kaufpreis von 524.000 Euro an die Grün Markt Immobilien GmbH, Marienstraße 9/G03, 4020 Linz. 2. Alle im Zuge der Vertragserstellung sowie der grundbücherlichen Durchführung und der Selbstberechnung anfallenden Kosten, Gebühren, Abgaben und Steuern hat - mit Ausnahme einer allfälligen Immobilienertragsteuer, welche der Stadt Linz zufällt - die Grün Markt Immobilien GmbH zu tragen. Ebenso trägt die Stadt Linz allfällige Lastenfreistellungskosten. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche und/oder steuerrechtliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 524.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, 602 Grundstücksein.) mit dem Haushaltsprogramm HP 90003 (Vermögensveräußerung) im Fonds 840000 (Grundbesitz).
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir werden hier ablehnen, weil wir grundsätzlich gegen die Veräußerung von öffentlichem Eigentum sind, auch wenn ich in dem konkreten Fall das Bauprojekt für sinnvoll befinde.

Danke, ich schließe mich Herrn Brandstetter an. Ich glaube, dass es besser wäre, ein Baurecht zu vergeben und nicht Stadteigentum zu veräußern.

Ich möchte hier noch einmal anführen, dass es ein Bescheid der Bau- und Bezirksverwaltung ist, der diesen Grundstücksverkauf im Zuge der Errichtung der schon beschlossenen Flächenwidmung vorschreibt und dementsprechend glaube ich auch, dass das der einzige Handlungsweg ist, der hier die Verwirklichung des schon beschlossenen Projekts ermöglicht. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, MFG und der KPÖ-Fraktion (2) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.