Linzer Autobahn (Westring); Grundeinlöse, Grundinanspruchnahme, Einräumung von Servituten - zweiter Bauabschnitt sowie Schadenersatz aus erstem Bauabschnitt

Q 7 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurden Grundeinlöse, vorübergehende Grundinanspruchnahmen, Servituten und die Abgeltung des Tunnelausbruchs für den zweiten Bauabschnitt der Linzer Autobahn (Westring) durch die Republik Österreich beziehungsweise die ASFINAG. Betroffen sind Flächen der Stadt Linz und des öffentlichen Guts; dafür sind Entschädigungen von 1.476.494,36 Euro und 2.413.719,11 Euro vorgesehen. Zusätzlich werden für 2024 Teilzahlungen, Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen, Miet- und Pachterträgen sowie sonstigen Erträgen verbucht. Für einen kontaminierten Grund aus dem ersten Bauabschnitt wird außerdem eine Schadensvergütung von 864.318,04 Euro ausbezahlt. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):westringa26grundeinlösegrundinanspruchnahmeservitutentunnelausbruchentschädigungschadensvergütunggrundbesitzverkehr
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Antrag geht es um die Grundeinlöse, die Inanspruchnahme und Einräumung von Servituten und die Abgeltung des Tunnelausbruchs durch die Republik Österreich vertreten durch die ASFINAG im Rahmen des zweiten Bauabschnitts. Außerdem geht es um Schadenersatzforderungen aus dem ersten Bauabschnitt in Höhe von 1,476 Millionen Euro für die Stadt Linz und in Höhe von 2.413.719 Euro für öffentliches Gut der Stadt Linz. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschliebe: ‚1. Die dauerhafte Grundeinlöse, vorübergehende Grundinanspruchnahme, Einräumung von Servituten (Tunnel- und Ankerservitut) und die Abgeltung des Tunnelausbruchs durch die Republik Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG), diese vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH wird laut nachstehender Tabelle beschlossen: Inanspruchnahme Stadt Linz Stadt Linz - öffentliches Gut Grundeinlöse dauerhaft 5.273 m2 17.362 m2 Grundinanspruchnahme vorübergehend 786 m2 2.095 m2 Servitute 7.430 m² 18.250 m2 Entschädigung 1.476.494,36 Euro 2.413.719,11 Euro Die angesprochenen Flächen sind in den beiliegenden Unterlagen detailliert beschrieben. Die aus der Beilage ersichtlichen Vereinbarungen werden beschlossen. 2. Im Rechnungsjahr 2024 werden 90 Prozent der Entschädigung für die dauerhafte Grundeinlöse sowie 100 Prozent der Entschädigungen für vorübergehende Grundinanspruchnahme, Nebenentschädigungen und Servitutsentschädigungen fällig. Die Fälligkeit der Restzahlungen, zuzüglich der vereinbarten Verzinsung, tritt nach Vermarkung, Vermessung und Feststellung der tatsächlichen Inanspruchnahme (‚Schlussvermessung‘) ein. Die Verrechnung der zitierten Restzahlungen erfolgt auf den zum Fälligkeitszeitpunkt maßgeblichen Finanzpositionen. 3. Die Verrechnung der Einnahmen für die dauerhafte Grundeinlöse samt Nebenentschädigungen für die Stadt Linz in Höhe von 1.003.375,62 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 4. Die Verrechnung der Einnahmen für die dauerhafte Grundeinlöse samt Nebenentschädigungen für die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes in Höhe von 2.082.788,15 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 5. Die Verrechnung der Einnahmen für die vorübergehende Grundinanspruchnahme für die Stadt Linz in Höhe von 19.654,27 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.811200 (Miet- und Pachterträge) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Einnahmen für Dienstbarkeitsentschädigungen für die Stadt Linz in Höhe von 387.699,69 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.829000 (Sonstige Erträge) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 7. Die Verrechnung der Einnahmen für Dienstbarkeitsentschädigungen für die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes in Höhe von 139.097,51 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.829000 (Sonstige Erträge) im Fonds 840100 (Grundbesitz - öffentliches Gut). 8. Die Verrechnung der Ausgaben für die Schadensvergütung betreffend ein kontaminiertes Grundstück der Grundeinlösen für den ersten Bauabschnitt der A 26 Linzer Autobahn in Höhe von 864.318,04 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.691200 (Schadensvergütungen) im Fonds 840000 (Grundbesitz).‘
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke, ich glaube, dass der Westringbau eine ernste Sache ist. Jeder Mensch, dem die Stadt Linz am Herzen liegt, muss gegen dieses Projekt stimmen. Natürlich sind wir gegen dieses Steinzeitprojekt und auch gegen jeden Vertrag und jede Dienstbarkeit, die dieses Stadtzerstörungsprojekt anlangt. Es ist selbstredend, dass wir gegen ein Projekt sind, das nicht nur den unteren Froschberg zerstört, sondern auch den halben Bergschlössl-Park, den Ziegeleipark (auch: KIWANIS-Park) und dem sicher auch viele, wahrscheinlich an die 100, große Bäume zum Opfer fallen werden. Nicht zu reden von den negativen Folgen für die Anwohner während der rund zehnjährigen Bauzeit - das muss man sich auch einmal vor Augen führen. Nach der Fertigstellung des Westringes wird man dann mit der unglaublichen Belastungssteigerung durch den Individualverkehr konfrontiert, der damit einhergehen wird. Allein in der Kärntner Straße ist, nach Berechnungen der ASFINAG, mit circa 75 Prozent mehr Individualverkehr zu rechnen. Sieben Tunnel Ein- und Ausfahrten werden den unteren Froschberg nach der Fertigstellung zieren. Es handelt sich also um eine der größten Verhässlichungen unserer Stadt, die es je gegeben hat. Eines muss man immer wieder sagen, dieses Projekt wird das Stau-Chaos nicht verringern, sondern massiv verschärfen. Wir sind dagegen. Danke.

Vielen Dank, Herr Vizebürgermeister, inhaltlich hat Kollege Rabengruber schon einiges gesagt. Wir als KPÖ waren und sind natürlich gegen dieses Retro-Projekt A 26 Westring-Autobahn und gegen alles, was schon gebaut wurde und noch gebaut werden sollte. Von uns also eine klare Gegenstimme.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei Kollegen Rabengruber und bei Gemeinderat Roth-Schmida für die Worte. Es ist nicht überraschend, dass auch wir hier dagegen stimmen werden. Ich möchte aber einen Punkt ergänzen, und zwar zu einem konkreten Bauabschnitt, den wir bald eröffnen werden. Eigentlich hätte man schon alle Vorbereitungen treffen müssen, damit die Möglichkeit der neuen Verkehrsführung jetzt dann umgesetzt werden kann. Es geht auch darum, dass das große Versprechen, mit dem dieses Vorhaben der Linzer Bevölkerung immer verkauft worden ist, nämlich eine Entlastung, eingelöst werden kann. Was sehen wir jetzt? Haben wir ein Konzept, wie wir am Hinsenkampplatz und in Urfahr mit den neuen Verkehrsströmen umgehen werden? Nein, haben wir nicht. Haben wir ein Konzept, wie die Wohnbevölkerung in der Rudolfstraße entlastet wird? Nein, haben wir nicht. Haben wir ein Konzept, wie wir den Schwerverkehr und ähnliches aus der Rudolfstraße hinausbringen? Das haben wir alles nicht. Da muss man schon sagen: Leider ist hier der zuständige Verkehrsstadtrat nicht so schnell wie in anderen Dingen. Wenn es darum geht, dass man einmal eine schnelle Schlagzeile produziert und einen Würstelstand fordert, dann ist er immer sehr schnell. Aber bei den Thematiken, wo es um seinen eigenen Verantwortungsbereich geht, merkt man, dass er nicht so schnell ist. Ich würde mir wünschen, dass von der ÖVP wieder ein bisschen mehr Fokus auf die sachliche Arbeit in ihren Verantwortungsbereichen gelegt wird und ein bisschen weniger auf den Wahlkampf. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderat Burgstaller/NEOS, MFG (2) Gegenstimme: Die Grünen (10), KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter