Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen und des Zugangs zu Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes auf den Bürgermeister (GR-IFG-Übertragungsverordnung 2025)
N 3 · Stadtsenatsantrag · 32. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Übertragung der Zuständigkeit für die Veröffentlichung von Informationen und den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf den Bürgermeister. Hintergrund sind die seit 1. September geltenden Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und die damit verbundenen kurzen Fristen sowie Abgrenzungsfragen zwischen den städtischen Organen. Als Begründung wurde angeführt, dass ein einheitlicher Vollzug die praktische Umsetzung erleichtern und die Zuständigkeiten bündeln soll. Zusätzlich wurde festgelegt, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat halbjährlich über Anzahl, Gegenstand und Erledigung der Informationsbegehren berichtet. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen, der Zusatzantrag einstimmig.
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Vielen Dank Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, es geht natürlich darum, die Praktikabilität bei der Ausübung und Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu wahren. Dieser vorgelegte Ansatz ist für uns auch nachvollziehbar. Wir fragen uns aber hinsichtlich der Transparenz, wie man mit den Veröffentlichungen und Berichten umgeht. Es gibt auf der einen Seite Informationen von allgemeinem Interesse, die von der Stadt proaktiv über data.gv.at beantwortet und veröffentlicht werden. Aber es gibt auf der anderen Seite auch noch individuelle Informationsbegehren. Deshalb kommt von uns als KPÖ-Fraktion der Zusatzantrag, dass der Gemeinderat über die eingehenden Informationsbegehren an die städtischen Organe und über die Beantwortung informiert wird. Allen Fraktionen liegt der konkrete Text vor. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Zusatzantrag.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich hier meiner Interpretation nach um einen weitreichenden Beschluss, bei dem für mich noch einige Fragen offen sind. Einerseits kann ich die Argumente bezüglich der Fristen, der Abgrenzung und des einheitlichen Vollzugs nachvollziehen. Andererseits stärkt die vorgeschlagene Vorgehensweise meiner Einschätzung nach die Rolle des Bürgermeisters und damit auch seine Macht im institutionellen Gefüge. Vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir in der Causa Luger geführt haben und der anschließenden Debatte rund um die Struktur der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH (UGLH), bin ich mir nicht sicher, ob es wirklich so klug ist, an dieser Stelle erneut die Position des Bürgermeisters in diesem institutionellen Rahmen zu stärken. Fairerweise muss ich dazusagen, dass ich keinen besseren Vorschlag habe. Herr Kollege Roth-Schmida hat heute einen eingebracht, den ich grundsätzlich begrüße, aber beim Grundantrag werde ich mich enthalten.
Zum einen bedanke ich mich für den Zusatzantrag der KPÖ, welchem wir als sozialdemokratische Fraktion zustimmen werden. Ich kann das Ansinnen nachvollziehen, darüber regelmäßig zu berichten. Zum anderen, Gemeinderat Brandstetter, kann ich ganz ehrlich sagen, ich habe mich nicht um diese Tätigkeit gerissen. Sie wurde von Frau Magistratsdirektorin an mich herangetragen. Der Antrag erklärt, dass es klug wäre, wenn die Fäden bei einer Person zusammenlaufen. Ich kann in weiterer Folge auch Geschäftsbereichsdirektoren damit beauftragen, diese Informationen zusammenzusammeln und die Arbeit zu erledigen. Ich bin natürlich auch immer in Abstimmung mit den Stadtsenatsmitgliedern, aber letztendlich braucht es eine Stelle, wo das zusammenläuft. Frau Magistratsdirektorin und unsere Jurist*innen haben gemeint, das sollte ich sein. Deswegen ist der Vorschlag so wie er ist. Gemeinderat Brandstetter du hast gesagt, dir ist nichts Besseres eingefallen. Damit kann ich auch leben.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Gemeinderat Brandstetter. Der Zusatzantrag wird einstimmig angenommen.