Beirat für Stadtgestaltung (BfStG); Änderung der Geschäftsordnung

O 1 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung wurde angepasst, um Zusammensetzung, Einberufungsfristen und die rechtzeitige Bereitstellung von Unterlagen zu verbessern. Der Beirat gilt seit 1988 als wichtiger Bestandteil der Linzer Planungs- und Baukultur; zugleich wurde auf Nachholbedarf bei personeller Kontinuität und der Einbindung von Fachleuten, etwa für klimaneutrales Bauen und Landschaftsarchitektur, hingewiesen. Kritisiert wurde jedoch, dass weiterhin keine klare Regelung besteht, welche Projekte überhaupt in den Beirat gelangen und dass teils Vorhaben ohne gesicherte planungsrechtliche Grundlage behandelt werden. Ein Zusatzantrag zur Öffnung des Gremiums für Gemeinderäte ohne Fraktion wurde eingebracht und unterstützt. Die geänderte Geschäftsordnung wurde mehrheitlich angenommen, der Zusatzantrag fand ebenfalls Zustimmung.

Schlagwörter (10):stadtgestaltunggestaltungsbeiratgeschäftsordnungplanungsrechtbebauungsplanstadtplanungarchitekturklimaneutrales bauenlandschaftsarchitekturdemokratiepolitik
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir haben im Ausschuss eine Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat für Stadtgestaltung - der seit 1988 ein zentraler Bestandteil der Linzer Planungs- und Baukultur ist - vorgelegt und auch schon beraten. Wir haben einige Änderungen vornehmen müssen, weil wir in den vergangenen Jahren Nachholbedarf bei der Zusammensetzung der Mitglieder und auch bei den Fristen, wie Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, gesehen haben. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei Gemeinderat Mag. Danner bedanken, der uns darauf hingewiesen hat, dass es eine Diskrepanz im Text gibt. Er hat noch einmal nachdrücklich nach dem Aussenden drübergelesen und ist draufgekommen, dass wir das Detail noch nicht adaptiert hatten. Ein herzliches Dankeschön fürs Insistieren. Jetzt liegt eine Fassung vor, wo auch die Fristen korrekt sind. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung wird wie in der Beilage ersichtlich, beschlossen.“
Wortmeldungen (6)EinblendenAusblenden

Dankeschön. Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ja - wir begrüßen die Verbesserungen in der Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung. Die formale Aufnahme der Landschaftsarchitektur, die Einberufungsfristen, die Möglichkeit zur Beziehung von Fachleuten für klimaneutrales Bauen und mehr personelle Kontinuität sind Dinge, die wir begrüßen, weil sie die Arbeit des Gestaltungsbeirats stärken. Nicht gelöst ist aus unserer Sicht aber ein zentrales Problem. Es fehlt eine klare Regelung dafür, dass nur Projekte in den Gestaltungsbeirat kommen dürfen, die entweder dem gültigen Planungsrecht entsprechen oder die zuvor politisch für verfahrensreif erklärt worden sind. Solange das nicht sichergestellt ist, muss der Beirat teilweise zwangsläufig Projekte beurteilen, die rechtlich noch gar nicht umsetzbar sind. Das wiederum führt zu einem Dilemma für die Mitglieder und nach außen womöglich zu falschen Erwartungen. Aus diesem Grund hat unser Kollege Markus Rabengruber bereits im November vergangenen Jahres per Antrag ein Drei-Stufen-Verfahren vorgeschlagen. Dieses beinhaltet eine Vorprüfung durch die Stadtplanung inklusive Klima- und Grünraumexpertise, danach eine Entscheidung im Planungsausschuss und zuletzt eine Begutachtung im Beirat. Das würde aus unserer Sicht Rechtssicherheit schaffen und das Dilemma des Beirats als sogenanntes ‚Legitimierungsinstrument‘ hintanhalten. Weil eben diese zentrale Lücke bleibt, enthalten wir uns der Stimme bei diesem Antrag.

Danke Frau Vizebürgerin, die Änderung der Geschäftsordnung war dringend notwendig - so wie Helge Langer das schon gesagt hat - aus ganz einfachen, pragmatischen Gründen der Funktionalität des Beirats, wie sie in der Vorlage auch erfolgt sind. Nicht umsonst habe ich vor eineinhalb Jahren im Januar 2024 eine Reform des Beirats per Antrag angestrebt, der damals leider nicht angenommen wurde. Auch Markus Rabengruber von den Grünen hat vor rund einem Jahr im November 2024 neue Regeln für die Projekteinreichung im Beirat gefordert. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, sogar eine Zuweisung - sprich ein Darübernachdenken - wurde verweigert. Das ist nun auch im heutigen Vorschlag zu spüren. Niemand Externes wurde einbezogen. In der vorliegenden Änderung der Geschäftsordnung fehlen unseres Erachtens daher ganz essenzielle Dinge, die den Beirat wieder stärker und funktionaler gemacht hätten. Manko eins ist der aktuelle Missbrauch des Beirats bei Projekten, die einer städtebaulich relevanten Bebauungsplanänderung, zum Teil auch Flächenwidmungsänderung, bedürfen. Es kommen Projekte in den Beirat, die keine rechtliche Grundlage haben. Diese werden dann durch den Beirat oder das Architekturgutachten sozusagen legitimiert. Das soll so nicht sein. Es kommen große Projekte in den Beirat, die keine rechtliche Grundlage - sprich einen rechtswirksamen Bebauungsplan - haben. Diese bedürfen im Vorfeld einer städtebaulichen Vorarbeit, die der Beirat nicht leisten kann und auch nicht soll. Ganz aktuell wurde genau deshalb diesen Montag ein großes Wohnbauprojekt zurück an den Start geschickt. Der Beirat hat wieder einmal erkannt - leider erst bei der Wiedervorlage -, dass er das Projekt so nicht beurteilen kann. Manko zwei ist ein klares und nachvollziehbares Prozedere und Auswahlverfahren, welche Projekte überhaupt im Beirat landen und welche in die Planungsvisite gehen. Das wurde in dieser Änderung der Geschäftsordnung ebenfalls nicht angegangen. So kommt es zu oft vor, dass Projekte, die städtebaulich und für das Ortsbild relevant sind, nicht im Beirat auftauchen. Ich erinnere daran, dass das Donauparkstadion so ein Fall war. Es war nie im Beirat und es gab auch keinen Wettbewerb. Der Quadrill war ein Jahr später nach der massiven Erhöhung des Volumens auch nicht im Beirat. Ein sichtbares Haus in der Langgasse, städtebaulich absolut relevant, hätte eigentlich im Beirat sein müssen und war es nicht. Ganz aktuelle Beispiele sind die Erweiterung des Studentenwohnheims der Wirtschaftshilfe der Studierenden Oberösterreich (WIST) in Urfahr und die zwei Abbrüche von Gründerzeithäusern samt Neubauten in der Reindlstraße, welche ebenfalls nicht im Beirat waren. Beides, die Praxis des Am-Beirat-Vorbeischleusens von bestimmten Projekten, als auch der Missbrauch des Beirats, städtebaulich relevante Bebauungsplanänderungen über konkrete Projekte zu legitimieren und den Beirat somit zu überfordern, gehört unseres Erachtens so rasch wie möglich beendet. Die Änderungen der Geschäftsordnung sind daher nicht weitreichend genug. Die Gelegenheit, das Gremium zu stärken und die Linzer Stadtentwicklung dadurch besser aufzustellen, wurde nicht genutzt. Wir wollen einen starken und selbstbewussten Beirat für Stadtgestaltung. Dieser soll und kann aber nicht die Arbeit der Stadtplanung übernehmen. Deshalb stimmen wir hier nicht mit und aus einem gewissen Protest sogar dagegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich hier im Wesentlichen meinen Vorrednern anschließen und werde dazu gar nicht viel sagen. Ich konnte noch nie an diesem Beirat für Stadtgestaltung teilnehmen, da eine Teilnahme für Gemeinderäte, die keine Fraktion bilden, nicht möglich ist. Ich halte es für demokratiepolitisch besser, wenn dem so wäre. Vielleicht sitzt in Zukunft wieder einmal ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin alleine hier herinnen, der* die sich für genau diese Fragen im Beirat für Stadtgestaltung interessiert. Dann sollte er* sie auch daran teilnehmen dürfen. In diesem Sinne möchte ich folgenden Zusatzantrag einbringen. Ich bitte um Zustimmung. Dem ursprünglichen Antrag werde ich mich, aus den von den Vorrednern genannten Gründen, enthalten. Der Gemeinderat beschließe folgenden Zusatzantrag: „Der fünfte Punkt („5. Beiratsfremde Sitzungsteilnehmer“) der Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung und hierbei der zweite Unterpunkt „- die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien“ sollte mit dem Zusatz „sowie Gemeinderäte, die keine Fraktion bilden“ ergänzt werden.“

Danke Frau Vizebürgerin, der Gestaltungsbeirat ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung architektonischer Qualität in der Stadt. Wir finden auch, dass die vorgeschlagenen Änderungen nachvollziehbar und akzeptabel sind. Aber wir teilen natürlich auch die Kritik, die bereits hier geäußert worden ist. Dem Beirat werden immer wieder Projekte vorgelegt, die planungsrechtlich noch nicht abgesichert sind. Wenn solche Vorhaben bereits vorher begutachtet und positiv bewertet werden, entsteht eine faktische Vorfestlegung, bevor der Gemeinderat und damit die Öffentlichkeit über rechtliche Grundlagen beraten. Das schwächt die demokratische Legitimation unserer Stadtplanung. Es setzt den Gemeinderat mehr oder weniger unter Druck, das Planungs- und Baurecht nachträglich für einzelne Projekte – meist sind das Investorenprojekte – anzupassen. Wir fordern daher mehr Transparenz und eine klare Reihenfolge, so wie das die Grünen vorgeschlagen haben. Erst muss man das Baurecht schaffen, dann folgt die gestalterische Bewertung. Ich glaube, nur so bleibt der Einfluss des Beirats wirklich beratend und die Entscheidungsfreiheit des Gemeinderats gewahrt. Deswegen werden wir uns beim Antrag bezüglich Änderungen beim Gestaltungsbeirat enthalten. Dem Zusatzantrag von Kollege Brandstetter stimmen wir aber zu, weil wir das auch als demokratiepolitisch sinnvoll erachten. Danke.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen aus dem Gemeinderat, ‚Beirat für Stadtgestaltung‘ klingt ja grundsätzlich gut, aber was passiert hier tatsächlich? Einiges ist schon von den Vorrednern erwähnt worden. Hinter verschlossenen Türen - muss man sagen - werden städtebauliche Entscheidungen vorbereitet und teilweise wird auch über Änderungen von Bebauungsplänen diskutiert. Diese Entscheidungen sehen wir aber ganz klar im Gemeinderat in der demokratischen Verantwortung und nicht in diesem Gremium, das keine echte Transparenz bietet. Teilweise entstehen Entscheidungen, Stückwerke und Kompromisse, und es fehlt eine ganz klare Linie - eine städteplanerische Vision für Linz. Linz braucht aus unserer Sicht eine zentrale Person, die Verantwortung und Visionen hat. Wir haben zum Beispiel schon vor vier Jahren einen Stadtbaudirektor gefordert. Aus unserer Sicht braucht man Mut, Transparenz und Führung im Bereich der Stadtplanung. Das kann die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat für Stadtgestaltung auch mit ein paar neuen Ansätzen nicht leisten. Aus diesem Grund enthalten wir uns daher beim vorliegenden Antrag und beim Zusatzantrag von Gemeinderat Brandstetter.

Ich möchte noch kurz Folgendes zur Kollegin Langbauer sagen. Es sei euch unbenommen. Meine Politik ist es nicht und ich glaube auch nicht an den starken Mann, weder in der Politik noch in der Stadtplanung. Wir sind sehr breit aufgestellt und letztendlich ist es so, dass ein Bebauungsplan immer im Gemeinderat und nicht im Gestaltungsbeirat beschlossen wird. Ja, er wird dort diskutiert, aber der Beschluss wird immer hier herinnen im demokratisch legitimierten Organ gefasst. Danke sehr.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ÖVP (11), Die Grünen (8), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter Gegenstimme: LinzPlus (2)