Teilnahme am EU-Förderprogramm „Connecting Europe Facility (CEF)“ mit dem Call: „CEF2 Transport–Actions related to smart and interoperable mobility–CEF-T-2022-SIMOBGEN“) sowie Umsetzung des Forschungsprojektes „X4ITS“ bei Zustimmung der EU, Grundsatzgenehmigung für insgesamt maximal 720.000 Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2023 bis 2027 sowie jährlich 65.000 Euro (Kosten für die Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflege ab dem Rechnungsjahr 2028); jeweils zuzüglich Indexanpassungen. Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung X4ITS)

G 1 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Teilnahme am EU-Förderprogramm Connecting Europe Facility und die Umsetzung des Forschungsprojekts X4ITS in Linz wurden mit einem Kostenrahmen von maximal 720.000 Euro grundsätzlich genehmigt. Das Vorhaben soll smarte und interoperable Mobilität im Verkehrsbereich erproben; bei ausbleibender EU-Förderzusage ist das Projekt zu beenden, bereits angefallene Kosten wären dann von der Stadt zu tragen. Für die Projektlaufzeit 2023 bis 2027 sind die städtischen Ausgaben und die erwarteten EU-Einnahmen budgetär aufgeteilt, ab 2028 sind zusätzlich Mittel für Betrieb, Systempflege und Personal vorzusehen. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens wurde auf den Stadtsenat übertragen und die dafür nötigen weiteren Schritte im Magistrat beauftragt. Beschlossen wurde das Vorhaben mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der LinzPlus-Fraktion und von Gemeinderat Brandstetter sowie Gegenstimmen von MFG und KPÖ.

Schlagwörter (10):mobilitätverkehrdigitalisierungeu-förderungforschungsprojektverkehrssignalanlagenstadtplanungbudgetbetriebskostenzuständigkeitsübertragung
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: a. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 720.000 Euro inkl. USt ohne Kosten der Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflege sowie Personaleinsatz grundsätzlich genehmigt: Teilnahme am EU Förderprogramm ‚Connecting Europe Facility (CEF)‘ mit dem Call: ‚CEF 2 Transport - Actions related to smart and interoperable mobility- General envelope (CEF-T-2022-SIMOBGEN)‘ Sowie Umsetzung des Forschungsprojekts ‚X4ITS‘ bei Zustimmung der EU im Stadtgebiet von Linz. Der Abschluss konkreter Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. Sollte die EU keine Förderzusage erteilen, ist das Projekt zu beenden. Bis dahin angefallene Projektkosten sind diesfalls voraussichtlich endgültig durch die Stadt Linz zu tragen. b. Das Konfirmationsschreiben laut Beilage 1, mit dem die Stadt Linz ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt erklärt und zusagt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für das Projekt ‚X4ITS‘ zur Verfügung zu stellen, wird genehmigt. c. Indexanpassungen auf Basis des Verbraucherpreisindex, Basisjahr 2020 (kurz VPI 2020), oder ein an seine Stelle tretender Index bzw. eines sonstigen für das Bauvorhaben geeigneten Index führen automatisch zu einer Erhöhung des genehmigten maximalen Kostenrahmens von 720.000,00 Euro inkl. USt. Allfällige Indexanpassungen erhöhen somit den derzeit mit 420.000 Euro veranschlagten Eigenmittelbedarf. d. Darüber hinaus sind in den Voranschlägen für die Rechnungsjahre ab 2028 jährlich Budgetmittel in Höhe von ca. neun Prozent des tatsächlichen Investitionsvolumens (nach heutigem Wissensstand ca. 65.000,00 Euro inkl. USt., zuzüglich Indexierung) für die Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflege sowie für den erforderlichen Personaleinsatz in Höhe von 0,3 Vollzeitäquivalenten (Einstufung FL 13) jährliche Budgetmittel in Höhe von 17.000,00 Euro (Basis 2022 – zuzüglich anfallende Gehaltserhöhungen ab 2023) vorzusehen. 2. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt (PTU) im Einvernehmen mit Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT), wird beauftragt, die im Zuge der Projekteinreichung erforderlichen weiteren Schritte zu setzen sowie zu gegebener Zeit die Genehmigung der zuständigen Organe zur 673 Abgabe der im Vorlagetext erwähnten ‚Declaration of honour‘ sowie ‚Accession form for Beneficiaries‘ einzuholen. 3. Die in der Beilage 2 ersichtliche ‚Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens Forschungsprojekt ‚X4ITS‘ auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung X4ITS)‘ wird beschlossen. 4. Bedeckung/Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in den Rechnungsjahren 2023 bis 2027 in Höhe von gesamt 720.000,00 Euro inkl. USt. davon | Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Gesamtkosten | € 204.000,00 | € 264.000,00 | € 126.000,00 | € 72.000,00 | € 54.000,00 | jeweils zuzüglich allfälliger Indexierung, erfolgt auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05039 (Erweiterung und Erneuerung Verkehrssignalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung), wofür ab dem Budget 2024 ausreichende Mittel zu dotieren sind. Die Verrechnung der Einnahmen der voraussichtlichen EU-Förderung (maximal 50 Prozent der Gesamtkosten exkl. USt) erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2023 bis voraussichtlich 2027 in Höhe von bis zu 300.000,00 Euro, davon | Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | EU Förderung | € 85.000,00 | € 110.000,00 | € 52.500,00 | € 30.000,00 | € 22.500,00 | auf der FiPos 2.309100 (Kapitaltransfers von der EU) HP 90001 (Kapitaltransfers) Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung). Die Verrechnung der Kosten für die Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflegeabdem Rechnungsjahr 2028 in Höhe von ca. neun Prozent des Investitionsvolumens (nach heutigem Wissensstand ca. 65.000,00 Euro inkl. USt, zuzüglich Indexierung) erfolgt auf der FiPos 1.611000 (Instandhaltung von Straßenbauten) mit dem Funktionsbereich 212 (Signalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. November 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens, Forschungsprojekt X4ITS' auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung X4ITS) Gemäß § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBI. Nr. 7/1992, i.d.g.F., wird verordnet: ## § 1 Übertragung der Zuständigkeit 1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens ‚Forschungsprojekt X4ITS‘ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. 2. Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. ## § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: a. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 720.000 Euro inkl. USt ohne Kosten der Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflege sowie Personaleinsatz grundsätzlich genehmigt: Teilnahme am EU Förderprogramm ‚Connecting Europe Facility (CEF)‘ mit dem Call: ‚CEF 2 Transport - Actions related to smart and interoperable mobility- General envelope (CEF-T-2022-SIMOBGEN)‘ Sowie Umsetzung des Forschungsprojekts ‚X4ITS‘ bei Zustimmung der EU im Stadtgebiet von Linz. Der Abschluss konkreter Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. Sollte die EU keine Förderzusage erteilen, ist das Projekt zu beenden. Bis dahin angefallene Projektkosten sind diesfalls voraussichtlich endgültig durch die Stadt Linz zu tragen. b. Das Konfirmationsschreiben laut Beilage 1, mit dem die Stadt Linz ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt erklärt und zusagt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für das Projekt ‚X4ITS‘ zur Verfügung zu stellen, wird genehmigt. c. Indexanpassungen auf Basis des Verbraucherpreisindex, Basisjahr 2020 (kurz VPI 2020), oder ein an seine Stelle tretender Index bzw. eines sonstigen für das Bauvorhaben geeigneten Index führen automatisch zu einer Erhöhung des genehmigten maximalen Kostenrahmens von 720.000,00 Euro inkl. USt. Allfällige Indexanpassungen erhöhen somit den derzeit mit 420.000 Euro veranschlagten Eigenmittelbedarf. d. Darüber hinaus sind in den Voranschlägen für die Rechnungsjahre ab 2028 jährlich Budgetmittel in Höhe von ca. neun Prozent des tatsächlichen Investitionsvolumens (nach heutigem Wissensstand ca. 65.000,00 Euro inkl. USt., zuzüglich Indexierung) für die Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflege sowie für den erforderlichen Personaleinsatz in Höhe von 0,3 Vollzeitäquivalenten (Einstufung FL 13) jährliche Budgetmittel in Höhe von 17.000,00 Euro (Basis 2022 – zuzüglich anfallende Gehaltserhöhungen ab 2023) vorzusehen. 2. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt (PTU) im Einvernehmen mit Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT), wird beauftragt, die im Zuge der Projekteinreichung erforderlichen weiteren Schritte zu setzen sowie zu gegebener Zeit die Genehmigung der zuständigen Organe zur 673 Abgabe der im Vorlagetext erwähnten ‚Declaration of honour‘ sowie ‚Accession form for Beneficiaries‘ einzuholen. 3. Die in der Beilage 2 ersichtliche ‚Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens Forschungsprojekt ‚X4ITS‘ auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung X4ITS)‘ wird beschlossen. 4. Bedeckung/Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in den Rechnungsjahren 2023 bis 2027 in Höhe von gesamt 720.000,00 Euro inkl. USt. davon | Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Gesamtkosten | € 204.000,00 | € 264.000,00 | € 126.000,00 | € 72.000,00 | € 54.000,00 | jeweils zuzüglich allfälliger Indexierung, erfolgt auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05039 (Erweiterung und Erneuerung Verkehrssignalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung), wofür ab dem Budget 2024 ausreichende Mittel zu dotieren sind. Die Verrechnung der Einnahmen der voraussichtlichen EU-Förderung (maximal 50 Prozent der Gesamtkosten exkl. USt) erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2023 bis voraussichtlich 2027 in Höhe von bis zu 300.000,00 Euro, davon | Bezeichnung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | EU Förderung | € 85.000,00 | € 110.000,00 | € 52.500,00 | € 30.000,00 | € 22.500,00 | auf der FiPos 2.309100 (Kapitaltransfers von der EU) HP 90001 (Kapitaltransfers) Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung). Die Verrechnung der Kosten für die Weiterführung des Betriebs nach Projektende und Systempflegeabdem Rechnungsjahr 2028 in Höhe von ca. neun Prozent des Investitionsvolumens (nach heutigem Wissensstand ca. 65.000,00 Euro inkl. USt, zuzüglich Indexierung) erfolgt auf der FiPos 1.611000 (Instandhaltung von Straßenbauten) mit dem Funktionsbereich 212 (Signalanlagen) im Fonds 640000 (Einrichtung Maßnahmen Straßenverkehrsordnung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. November 2022 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens, Forschungsprojekt X4ITS' auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung X4ITS) Gemäß § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL 1992), LGBI. Nr. 7/1992, i.d.g.F., wird verordnet: ## § 1 Übertragung der Zuständigkeit 1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens ‚Forschungsprojekt X4ITS‘ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. 2. Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. ## § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.“
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Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen auf der Galerie und im Internet, unserer Meinung merkt man bei diesem Antrag gut, dass für Autoprojekte, in diesem Fall geht es um eine technologische Ausrichtung, das Geld noch immer sehr, sehr locker sitzt. Für das Projekt sind Kosten in Höhe von über 700.000 Euro bzw. 400.000 Euro vorgesehen, wenn die EU-Gelder abgeholt werden können, was nicht ganz sicher ist. Das ist kein Pappenstiel, sondern das ist viel Geld, damit könnte man wirklich viel machen für die Verkehrswende und für andere Verkehrsformen, ich rede noch gar nicht von sozialen Ausgaben. Was wären andere Maßnahmen? Das wäre Straßenquerschnitte verkleinern, mehr Bäume pflanzen oder für Arbeitnehmer*innen, die mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz fahren, Getränke und Jause kaufen – das war jetzt ein bisschen polemisch. Der Grundsatz in der Mobilitätspolitik lautet ‚Zuerst vermeiden, dann verlagern und erst zum Schluss verbessern‘. Hier werden aber leider wieder einmal zu allererst teure Verbesserungsmaßnahmen gesetzt und damit die Maximierung des Autoverkehrs gefördert. Letztlich geht es dabei darum, die Flüssigkeit des Autoverkehrs zu fördern. Wir stimmen daher dagegen. Danke.

Ich schließe mich der Argumentation von Kollegen Schmida an. Ich denke ebenso, dass das eine Fortführung des automobilen Paradigmas ist. Ich finde das schon auch immer wieder spannend, denn in einer Diskussion gestern wurde von Seiten verschiedener Fraktionen, aber ganz konkret von dir, Martin, lamentiert, dass zu wenig bzw. kein Geld für die Mobilitätswende da ist. Das sind genau diese Entscheidungen, wo wir dann aber wiederum Geld in diese Richtung investieren. Da denke ich mir, genauso wie das Herr Schmida gesagt hat, dass das Geld anderswo besser investiert wäre. Wir könnten zum Beispiel Schnellbuslinien bauen. Danke schön. Wir enthalten uns.

Ich mache es ganz kurz. Die Förderung der sanften Mobilität und die Digitalisierung des Verkehrs schließen einander nicht aus.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mit Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Schachner von MFG und der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.