Grundkauf in der KG Lustenau (Donauparkstadion Linz) um den Kaufpreis in Höhe von insgesamt 142.350 Euro

K 5 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Grundkauf einer 219 Quadratmeter großen Teilfläche des Grundstücks Nr. 1540/3 in der KG Lustenau beim Donauparkstadion Linz. Die Stadt Linz erwirbt diese Fläche von der MANAGEMENT SERVICE LINZ GmbH um 106.215 Euro und leistet für das darauf eingeräumte Baurecht zusätzlich 36.135 Euro an die VA Intertrading AG. Insgesamt fallen damit 142.350 Euro für das Rechnungsjahr 2023 an, die über die vorgesehenen Finanzpositionen für Grundstücke zu Straßenbauten und Gemeindestraßen verrechnet werden. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren trägt die Stadt Linz, ausgenommen Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragsteuer der MANAGEMENT SERVICE LINZ GmbH. Der Abschluss des Kaufvertrags wurde zu den beiliegenden Bedingungen genehmigt und mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):grundkaufdonauparkstadionlustenaugrundstückserwerbbaurechtstraßenbaugemeindestraßenfinanzierungliegenschaftsverwaltungstadtplanung
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Gemeinderat Hubmann berichtet über K 5 Grundkauf in der KG Lustenau (Donauparkstadion Linz) um den Kaufpreis in Höhe von insgesamt 142.350 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, erwirbt von der MANAGEMENT SERVICE LINZ GmbH eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1540/3, KG 45204 Lustenau, mit einem Ausmaß von 219 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 106.215 Euro. 2. Als Entschädigung für das auf dieser Teilfläche eingeräumte Baurecht, leistet die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, an die VA Intertrading AG einen Kaufpreis von 36.135 Euro. 3. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme von Lastenfreistellungskosten und einer allfälligen Immobilienertragsteuer welche der MANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH zufallen, die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 142.350 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen – Straßenneubau). 7. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, erwirbt von der MANAGEMENT SERVICE LINZ GmbH eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1540/3, KG 45204 Lustenau, mit einem Ausmaß von 219 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 106.215 Euro. 2. Als Entschädigung für das auf dieser Teilfläche eingeräumte Baurecht, leistet die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, an die VA Intertrading AG einen Kaufpreis von 36.135 Euro. 3. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen trägt, mit Ausnahme von Lastenfreistellungskosten und einer allfälligen Immobilienertragsteuer welche der MANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH zufallen, die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes. 4. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 142.350 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen – Straßenneubau). 7. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), NEOS (2) und Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.