Inklusiven Spielplatz am Volksgarten sicherer machen
R 11 · Fraktionsantrag · 24. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wurde eine zusätzliche Einzäunung des inklusiven Spielplatzes im Volksgarten zur Volksgartenstraße hin, damit Kinder besser vor dem Straßenverkehr geschützt werden. Anlass waren Berichte über gefährliche Situationen, weil Kinder rasch vom Spielbereich auf die Straße gelangen können und dies für Begleitpersonen besonders belastend ist, vor allem bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung. Als Lösung wurde ein Zaun in Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern sowie eine Finanzierung durch Umschichtung im Budget vorgeschlagen. Bereits im Vorfeld waren laut Wortmeldungen natürliche Barrieren und eine Bepflanzung als Abgrenzung vorgesehen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
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Danke, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Es ist nicht recht vorstellbar, dass man nur entlang der Straße einen Zaun macht. Wo endet dieser? Muss man den ganzen Spielplatz einzäunen? Ich glaube, dass das ziemlich unpraktikabel ist. Ich kann auch aus eigener Erfahrung berichten. Ich war jahrelang mit meinen Kindern immer wieder auf diesem Spielplatz - damals war es zwar noch kein inklusiver Spielplatz, sondern ein normaler Kinderspielplatz - und ich habe nie erlebt, dass ein derartiges Problem bestanden hätte und Kinder auf die Straße gelaufen wären. Vielleicht ist das bei Kindern mit Autismusstörungen anders. Ich glaube aber, dass es relativ schwierig ist, diesen Vorschlag ohne gestalterisches Problem umsetzen zu können. Außerdem sollte die Benützungsfreundlichkeit des Spielplatzes zum Park hin gewährleistet bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Mitglieder des Gemeinderates, im Vorfeld der Planung dieses inklusiven Spielplatzes beim Volksgarten wurden natürlich auch Expertinnen und Experten eingebunden. Man hat sich auch mit dem Thema beschäftigt wie, sozusagen, eine Abgrenzung passieren kann. Der Kompromiss in diesem Bereich war, das mit natürlichen Barrieren zu machen. Es wurde vereinbart Sträucher zu pflanzen. Bepflanzungen und Verdichtungen können aber witterungsbedingt erst im Herbst erfolgen. Meines Wissens wurde der Rankzaun bereits aufgestellt und in Kürze wird auch die Bepflanzung vorgenommen, um eine gewisse Verbesserung zu erreichen. Aber eines ist Fakt, in welcher Form auch immer, der Zaun oder wie auch immer man das nennen möchte, ausgestaltet ist, er wird eine Aufsichtspflicht nicht ersetzen. In diesem Sinne werden wir uns enthalten.
Danke für das Wort, ich muss gerade überlegen, wie ich das formuliere, weil ich jetzt wirklich wütend bin. Es geht überhaupt nicht darum, dass irgendjemand seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt oder nicht wahrnehmen möchte oder dergleichen. Ich habe das Problem gut dargestellt und die Sorgen der Eltern, insbesondere der Eltern von Kindern mit Behinderung, wurden auch medial gut dargestellt. Herr Kollege Rabengruber, wenn du das Problem nicht kennst, dann bitte, sei froh, dass deine Kinder keine Autisten sind. Sei froh, wenn du das Problem mit Wahrnehmungsstörungen und dass Kinder einfach aus dem Nichts heraus loslaufen, nicht kennst. Sei einfach froh, aber da hast du das Thema vielleicht nicht verstanden. Zum Thema Aufsichtspflicht ist den Eltern im Vorfeld schon gesagt worden, dass sie ganz einfach nicht so viel aufs Handy schauen sollen. Ich möchte schon sagen: Wir gehen mit Eltern von behinderten Kindern um, als würden sie irgendetwas vernachlässigen oder als würden sie das Elternsein nicht schaffen! Das ist eigentlich skandalös! Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (20), Die Grünen (10), NEOS (2), Gemeinderätin Schachner/MFG, KPÖ (2)