Ergänzung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz in Bezug auf Brandsicherheitswachdienste der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren

K 2 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Ergänzung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr und Katastrophenschutz in Bezug auf Brandsicherheitswachdienste. Die Regelung stellt klar, dass Entschädigungsleistungen dort angerechnet werden, wo die Leistung von Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehren erbracht wird. Die zuletzt kundgemachten Sätze sowie der Modus ihrer künftigen Anpassung und Kundmachung bleiben unverändert. Ab dem Rechnungsjahr 2025 werden die Einnahmen getrennt nach Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehr auf den vorgesehenen Finanzpositionen und Fonds verrechnet. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):feuerwehrkatastrophenschutzgebührenordnungbrandsicherheitswachdienstentschädigungsleistungenverrechnungfinanzpositionfreiwillige feuerwehrenberufsfeuerwehr
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim Antrag K 2 geht es um die Ergänzung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereichs Feuerwehr und Katastrophenschutz. Es geht um Brandsicherheitswachdienste, die entweder durch die Berufsfeuerwehr oder die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführt werden. In diesem Antrag geht es darum, dass die Entschädigungsleistungen auch tatsächlich dort angerechnet werden, wo sie auch erbracht werden. Ich ersuche Sie hier um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die beiliegende Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen des Geschäftsbereiches Feuerwehr- und Katastrophenschutz der Stadt Linz wird beschlossen. Die zuletzt kundgemachten Sätze (Beilage 2) und der Modus zur künftigen Anpassung und Kundmachung der Sätze bleiben durch diesen Beschluss unverändert. 2. Die Verrechnung der Einnahmen ab dem Rechnungsjahr 2025 erfolgt für Brandsicherheitswachdienste durch die Freiwilligen Feuerwehren auf der Finanzposition 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) im Fonds 163000 (Freiwillige Feuerwehren) und für Brandsicherheitswachdienste durch die Berufsfeuerwehr auf der Finanzposition 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) im Fonds 162000 (Berufsfeuerwehr).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.