Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg)

M 9 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02 in der Katastralgemeinde Ebelsberg im Bereich Kremsmünsterer Straße und Volkenstorferweg. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich mit Volkenstorferweg, Kremsmünsterer Straße sowie Tschofenigweg 2 und 4 ab und hebt für dieses Gebiet bisher rechtswirksame Bebauungspläne auf. Die Änderung wird nach Kundmachung im Amtsblatt wirksam und liegt zusätzlich 14 Tage zur öffentlichen Einsicht auf. Im Verfahren wurde der Plan fachlich kritisiert, weil ein Hofbaukörper sehr nahe an andere Baukörper rücke und dadurch Tiefgarage und Baumpflanzungen im Hof beeinträchtigt würden. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich, die KPÖ stimmte dagegen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungebelsbergkremsmünsterer straßevolkenstorferwegstadtplanungraumordnungbauordnungtiefgaragebaumpflanzungöffentliche einsicht
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Sommer berichtet über M 9 Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, KG Ebelsberg (Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Stellungnahmen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, Kremsmünsterer Straße - Volkenstorferweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, Kremsmünsterer Straße – Volkenstorferweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Volkenstorferweg Osten: Kremsmünsterer Straße Südwesten: Tschofenigweg 2 und 4 Katastralgemeinde Ebelsberg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 15-021-01-02, Kremsmünsterer Straße - Volkenstorferweg, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die Grünen werden sich bei diesem Punkt der Stimme enthalten. Dieser Bebauungsplan ist aus fachlicher Sicht zu hinterfragen, weil hinter die straßenbegleitenden Bebauungen ein Hofbaukörper gestellt wird, der sehr nahe an den anderen Baukörper heranrückt und so eigentlich das Ganze schon induziert, dass die Tiefgarage unter den zweiten Baukörper durchgeht und im Hof eigentlich keine großkronigen Bäume mehr gepflanzt werden können. Deshalb enthalten wir uns der Stimme. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.