Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glögglweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs
F 2 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Verordnung zur Umwidmung von Grundflächen in der KG Lustenau an der Ing.-Stern-Straße und am Glögglweg. Vorgesehen sind die Erklärung von Flächen zur Gemeindestraße sowie zum Radfahr- und Fußgängerweg und zugleich die Auflassung bisheriger Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Der zugrunde liegende Straßenplan ST200002 bildet einen wesentlichen Bestandteil der Regelung und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Verordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns hier der Stimme sowie auch bei Tagesordnungspunkt F 3.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.