Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Schachermayerstraße)

I 2 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Umwidmung einer 6.400 Quadratmeter großen Fläche an der Schachermayerstraße gegenüber Hausnummer 20 von Grünland in Bauland beziehungsweise Betriebsbaugebiet. Gleichzeitig wird eine 3.600 Quadratmeter große Widmung für Grünland in Sonderform land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Tierheim und Hundeabrichtplatz nach Süden verschoben. Ziel ist ein wirksamer Grünpuffer zwischen Wohngebiet und Betriebsbaugebiet, wobei der Naturschutz besonders berücksichtigt wurde. Genannt werden dabei der Lebensraum und der Schutz der Wechselkröte als wesentliche Prüfpunkte. Die Verordnung zu den Änderungsplänen Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan und zum örtlichen Entwicklungskonzept wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):flächenwidmungörtliches entwicklungskonzeptumwidmungbetriebsbaugebietgrünpuffernaturschutzwechselkrötetierheimstadtplanunglustenau
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Kühn berichtet über I 2 Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Schachermayerstraße) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schachermayerstraße gegenüber Nummer 20. Dort soll eine Fläche von 6400 Quadratmetern von derzeit Grünland in Bauland/Betriebsbaugebiet umgewidmet werden. Gleichzeitig soll die Widmung Grünland/Sonderform land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wo auch ein Tierheim und Hundeabrichtplatz integriert ist, im Ausmaß von 3600 Quadratmeter flächengleich nach Süden verschoben werden. Zu den Vormeldungen ist zu sagen, dass es darum geht, dass zwischen Wohngebiet und Betriebsbaugebiet ein wirksamer Grünpuffer erhalten bleibt und auch etabliert wird. Hier ist der Naturschutzaspekt sehr genau beachtet und geprüft worden, denn es geht unter anderem um den Lebensraum und um den Zweck des Schutzes der Wechselkröte, die in diesem Fall sehr betroffen wäre. Ich sehe hier überhaupt keinen Grund dagegen zu stimmen, ganz im Gegenteil, ich verstehe überhaupt nicht, warum hier die Zustimmung nicht erteilt wird. Danke.“ Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schachermayerstraße, wird erlassen. Verordnung Des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. April 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schachermayerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Dauerkleingarten Osten: Privatstraße Süden: Grundstücks Nr. 578/4 Westen: Hafenbahn Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 199 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 199 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schachermayerstraße, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Schachermayerstraße gegenüber Nummer 20. Dort soll eine Fläche von 6400 Quadratmetern von derzeit Grünland in Bauland/Betriebsbaugebiet umgewidmet werden. Gleichzeitig soll die Widmung Grünland/Sonderform land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wo auch ein Tierheim und Hundeabrichtplatz integriert ist, im Ausmaß von 3600 Quadratmeter flächengleich nach Süden verschoben werden. Zu den Vormeldungen ist zu sagen, dass es darum geht, dass zwischen Wohngebiet und Betriebsbaugebiet ein wirksamer Grünpuffer erhalten bleibt und auch etabliert wird. Hier ist der Naturschutzaspekt sehr genau beachtet und geprüft worden, denn es geht unter anderem um den Lebensraum und um den Zweck des Schutzes der Wechselkröte, die in diesem Fall sehr betroffen wäre. Ich sehe hier überhaupt keinen Grund dagegen zu stimmen, ganz im Gegenteil, ich verstehe überhaupt nicht, warum hier die Zustimmung nicht erteilt wird. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, und bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (10), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.