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Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Landstraße 44)
I 2 · Ausschussantrag · 18. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für den Bereich Landstraße 44 in der Katastralgemeinde Linz. Der Plan legt den Wirkungsbereich zwischen Landstraße 42 beziehungsweise Rudigierstraße 1, 3 und 5–7, der Landstraße, Landstraße 46 und Friedensplatz 5 fest. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Gebiet aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):flächwidmungsplanänderungsplanlandstraßestadtplanungraumordnungwidmungkatastralgemeinde linzöffentliche einsichtverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 44, wird erlassen.
Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 13. Dezember 2023 betreffend Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 44
Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet:
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Landstraße 42 / Rudigierstraße 1, 3 und 5-7
Osten: Landstraße
Süden: Landstraße 46
Westen: Friedensplatz 5
Katastralgemeinde Linz
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 228 aufgehoben.
§ 4
708
Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 -5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.