Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Landstraße 44)

I 2 · Ausschussantrag · 18. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für den Bereich Landstraße 44 in der Katastralgemeinde Linz. Der Plan legt den Wirkungsbereich zwischen Landstraße 42 beziehungsweise Rudigierstraße 1, 3 und 5–7, der Landstraße, Landstraße 46 und Friedensplatz 5 fest. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Gebiet aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächwidmungsplanänderungsplanlandstraßestadtplanungraumordnungwidmungkatastralgemeinde linzöffentliche einsichtverordnung
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und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 44, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 13. Dezember 2023 betreffend Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 44 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 228 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Landstraße 42 / Rudigierstraße 1, 3 und 5-7 Osten: Landstraße Süden: Landstraße 46 Westen: Friedensplatz 5 Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 228 aufgehoben. § 4 708 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 -5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.