Soziale Netze entburokratisieren - Menschenwürde erhalten - Resolution

K 12 · Fraktionsantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, um Unterhaltspflichten bei der Sozialhilfe einzuschränken, die Zuständigkeit für arbeitsfähige Personen ausschließlich dem AMS zuzuweisen und bestimmte nicht versicherte Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Begründet wird dies mit der als bürokratisch kritisierten Doppelgleisigkeit bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit, mit der Belastung der Sozialhilfebehörden und mit Fällen, in denen Betroffene trotz fehlender Krankenversicherung notwendige Behandlungen erhalten müssen. Außerdem soll verhindert werden, dass Angehörige vor dem Bezug von Sozialhilfe Unterhalt einklagen müssen, und es soll eine Absicherung für Personen ohne Anspruch auf Sozialhilfe, aber ohne Krankenversicherung, geschaffen werden. Die Resolution wurde angenommen; die Punkte zu Unterhalt und Krankenversicherung fanden mehrheitliche Zustimmung, der Punkt zur Zuständigkeit beim AMS wurde gegen Enthaltungen mehrerer Fraktionen ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):sozialhilfesozialhilfe-grundsatzgesetzunterhaltspflichtenarbeitsfähigkeitamskrankenversicherungarmutsgefährdungbürokratieabbausoziales netzgesundheitsversorgung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 12 Soziale Netze entburokratisieren - Menschenwürde erhalten - Resolution und führt aus: „Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen haben sich die kritischen Medienberichte über die Sozialhilfe gehäuft, unter anderem über den Vollzug des oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes durch die Stadt Linz, oder über die zu geringe Wirkung gegen die Armutsgefährdung von Kindern. Die Grundlage für dieses Sozialhilfe-Ausführungsgesetz ist das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes, dessen Inhalt der oberösterreichische Landesgesetzgeber weitgehend unverändert übernommen hat. Darin wird etwa festgeschrieben, dass von unterhaltspflichtigen Angehörigen - das können Eltern für deren Kinder sein oder auch die Kinder für deren Eltern - vor dem Bezug der Sozialhilfe der Unterhalt eingefordert bzw. notfalls sogar gerichtlich geltend gemacht werden muss. In Analogie zum Wegfall des Regresses bei der Pflege als Sachleistung, soll durch unseren Antrag jetzt durch eine Gesetzesänderung, auch für die Sozialhilfe - die als Geldleistung zu betrachten ist - die Abschaffung der Unterhaltsverpflichtung hergestellt werden. Ein anderer Kritikpunkt betrifft die Feststellung der Arbeitsfähigkeit und die daraus resultierenden Konsequenzen. Aktuell gibt es hier eine bürokratische Doppelgleisigkeit, weil sowohl das Arbeitsmarktservice, als auch die Sozialhilfebehörden die Arbeitsfähigkeit überprüfen müssen. Davon hängt die gesetzlich vorgesehene Bemühungspflicht ab, bei deren Nichterfüllung Sanktionen verhängt werden müssen. Das ist eine nicht nachvollziehbare Doppelgleisigkeit und diese bringt insbesondere die Sozialhilfebehörden, die im Gegensatz zum AMS keine Arbeitsplätze vermitteln können, unnötig unter Druck. Wenn Arbeitsfähigkeit besteht, muss die Zuständigkeit ausschließlich beim AMS liegen. Diese Doppelgleisigkeit gehört abgeschafft. Drittens, wäre die Einbeziehung von Personen in die gesetzliche Krankenversicherung, die derzeit aus keinem Titel einen Anspruch auf eine von einer Krankenversicherung getragenen Gesundheitsversorgung haben, eine echte Verbesserung. Das betrifft nur ganz wenige Fälle, also Menschen, die keinen Sozialhilfeanspruch haben, aber sie sind derzeit eben nicht krankenversichert. Notwendige Behandlungen in den Krankenhäusern müssen aber trotzdem durchgeführt werden. Die Kosten dafür gehen dann in den Abgang der Spitäler. Hier wäre eine Gesetzesänderung notwendig, dass die Sozialhilfeabteilung die Möglichkeit hat, Betroffene zu versichern. Dann würden die Behandlungskosten von der Gesundheitskasse übernommen werden. Die derzeitige Gesetzeslage schließt dies allerdings aus. Daher stellen wir als sozialdemokratische Fraktion folgenden Antrag:"
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf den Weg zu bringen, in der insbesondere eine Neuregelung geschaffen wird für 1. die Einschränkung der Berücksichtigung von Unterhaltspflichten, 2. die Zuständigkeit für arbeitsfähige Personen, die künftig alleine beim AMS liegen soll und in deren Rahmen über das AMS bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an die betroffenen Personen eine Mindest-Arbeitslosenunterstützung in der Höhe der Sozialhilfe ausbezahlt werden soll, 3. die Ermöglichung für Sozialhilfebehörden, Personen, die keinen Anspruch auf eine Sozialhilfe haben, aber auch aus keinem anderen Titel krankenversichert sind, in die gesetzliche Krankenversicherung mit einzubeziehen.“
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleg*innen, sehr geehrte Zuschauer*innen, eine Novelle des Sozialhilfe-Grundgesetz, wie im Antrag vorgeschlagen, ist zu begrüßen und wir fordern diese auch. Das ist auch eine Grüne Forderung! Ja, die ÖVP ist da auf Bundesebene nicht im Boot. Gut, wenn wir hier auch vom Linzer Gemeinderat ausgehend eine Forderung nach Wien schicken. Das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz auf Landesebene verschärft die Situation zusätzlich. Auch hier braucht es Verbesserungen. Es ist aber auch alarmierend, dass medial immer häufiger Fälle, über den Umgang des Sozialamtes mit Klient*innen in Linz bekannt werden, das wurde bereits angeschnitten: Ablehnung von Sozialhilfe wegen mehrmaligem Essenskonsum in einem Fastfood-Lokal; eine Mutter, die ihre eigene Tochter auf Unterhalt verklagen muss, um nicht den Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren; die Kürzung der Sozialhilfe eines Linzers, der an multiplen Erkrankungen leidet. Diese drei Schlagzeilen sind in den vergangenen Wochen in verschiedenen Zeitungen zu lesen gewesen. Nicht nur die Medien thematisieren das, sondern auch die Vertreter*innen der Sozialvereine berichten vermehrt über Probleme und sprechen einem Medienbericht zufolge auch von mangelndem Augenmaß seitens der Linzer Sozialhilfebehörde. Gleichzeitig geht aus einer Beantwortung einer vom SPÖ-Landtagsklub eingebrachten Anfrage an Landesrat Hattmannsdorfer hervor, dass die Zahl der Beschwerden gegen Bescheide nach dem oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zwischen Jänner und Ende Juni des heurigen Jahres in keinem anderen oberösterreichischen Bezirk so hoch war, wie in Linz. Bei uns sind in 76 Fällen Beschwerden eingebracht worden, von denen in 13 Fällen der Beschwerde stattgegeben wurde. In den anderen 17 Bezirken wurden 17 Beschwerden erhoben, von denen fünf stattgegeben wurde. Ja, selbstverständlich stimmen wir dieser Resolution zu, aber bitte nutzen wir auch die Hebel, die wir hier in Linz haben. Danke.

Danke, Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, nicht im Boot sind ebenfalls wir hier im Gemeinderat, weil diese Bemühungspflicht nicht von ungefähr kommt. Wenn wir eine Sozialleistung vergeben, sind wir es den Steuer- und Sozialversicherungszahlern schuldig, dass sich diejenigen, die diese Sozialleistung beziehen, zumindest einmal bemühen, sich eigenständig zu erhalten. Wir werden uns deswegen enthalten.

Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Solidarität ist ein zentraler Wert für uns als ÖVP Linz. Insbesondere soll die Sozialhilfe ein soziales Netz für jene Menschen bieten, die auf die Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Oberstes Ziel der Sozialhilfe ist es aber schon, dass das eine kurzfristige Hilfe ist, um in einer Notsituation zu unterstützen und dann sollte man aber schon auch wieder begleitet werden, um in Arbeit zu kommen. Ein solcher Leistungsaspekt ist aus unserer Sicht essenziell und daher würde ich auch beantragen, die Punkte getrennt abzustimmen. Ich möchte auch gleich unser Abstimmungsverhalten dazu avisieren und begründen. Zum Punkt 1 würde es seitens der ÖVP eine Zustimmung geben. Dass zuerst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, ist im Grundsatzgesetz des Bundes geregelt und unserer Ansicht nach auch reformbedürftig. Es kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Kinder ihre Eltern oder eben anders herum klagen müssen, um antragsberechtigt zu sein oder den Anspruch nicht zu verlieren. Zum Punkt 2 avisiere ich eine Enthaltung der ÖVP. Die Sozialhilfe soll eine kurzfristige Unterstützung darstellen und das oberste Ziel, soll wohl immer sein, dass sich der Einzelne um Arbeit bemüht. Die Sozialhilfe soll das sein, was sie ist, ein soziales Auffangnetz für jene Personen, die auf die Unterstützung angewiesen sind. Zum Punkt 3 gibt es seitens der ÖVP eine Zustimmung, da man hier auch Lücken im sozialen Netz schließen kann. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, ich möchte nur zwei Punkte kurz replizieren, Frau Kollegin Mandlmayr, das Beispiel, das du angesprochen hast, dass Eltern die Unterhaltsverpflichtung sozusagen einklagen müssen, ist derzeit die gesetzliche Grundlage. Die Stadt muss Betroffene sogar darauf aufmerksam machen, diesen Schritt zu setzen, um diese Verpflichtung einzuklagen, andernfalls wäre es Amtsmissbrauch. Das ist die Kuriosität an dieser Situation. Eine zweite Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Stumptner, es geht nicht darum, die Bemühungspflicht abzuschaffen. Es geht darum, die Verantwortung ausschließlich beim AMS anzusiedeln und nicht bei den Sozialhilfeabteilungen. Das ist die einzige Forderung, die wir hier aufstellen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, vielen Dank.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die Punkte 1 und 3 des Antrages werden bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderätin Schachner von MFG mehrstimmig angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), FPÖ (9) und Gemeinderätin Schachner von MFG mehrstimmig angenommen.