Soziale Netze entburokratisieren - Menschenwürde erhalten - Resolution
K 12 · Fraktionsantrag · 17. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, um Unterhaltspflichten bei der Sozialhilfe einzuschränken, die Zuständigkeit für arbeitsfähige Personen ausschließlich dem AMS zuzuweisen und bestimmte nicht versicherte Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Begründet wird dies mit der als bürokratisch kritisierten Doppelgleisigkeit bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit, mit der Belastung der Sozialhilfebehörden und mit Fällen, in denen Betroffene trotz fehlender Krankenversicherung notwendige Behandlungen erhalten müssen. Außerdem soll verhindert werden, dass Angehörige vor dem Bezug von Sozialhilfe Unterhalt einklagen müssen, und es soll eine Absicherung für Personen ohne Anspruch auf Sozialhilfe, aber ohne Krankenversicherung, geschaffen werden. Die Resolution wurde angenommen; die Punkte zu Unterhalt und Krankenversicherung fanden mehrheitliche Zustimmung, der Punkt zur Zuständigkeit beim AMS wurde gegen Enthaltungen mehrerer Fraktionen ebenfalls mehrheitlich angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
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Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleg*innen, sehr geehrte Zuschauer*innen, eine Novelle des Sozialhilfe-Grundgesetz, wie im Antrag vorgeschlagen, ist zu begrüßen und wir fordern diese auch. Das ist auch eine Grüne Forderung! Ja, die ÖVP ist da auf Bundesebene nicht im Boot. Gut, wenn wir hier auch vom Linzer Gemeinderat ausgehend eine Forderung nach Wien schicken. Das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz auf Landesebene verschärft die Situation zusätzlich. Auch hier braucht es Verbesserungen. Es ist aber auch alarmierend, dass medial immer häufiger Fälle, über den Umgang des Sozialamtes mit Klient*innen in Linz bekannt werden, das wurde bereits angeschnitten: Ablehnung von Sozialhilfe wegen mehrmaligem Essenskonsum in einem Fastfood-Lokal; eine Mutter, die ihre eigene Tochter auf Unterhalt verklagen muss, um nicht den Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren; die Kürzung der Sozialhilfe eines Linzers, der an multiplen Erkrankungen leidet. Diese drei Schlagzeilen sind in den vergangenen Wochen in verschiedenen Zeitungen zu lesen gewesen. Nicht nur die Medien thematisieren das, sondern auch die Vertreter*innen der Sozialvereine berichten vermehrt über Probleme und sprechen einem Medienbericht zufolge auch von mangelndem Augenmaß seitens der Linzer Sozialhilfebehörde. Gleichzeitig geht aus einer Beantwortung einer vom SPÖ-Landtagsklub eingebrachten Anfrage an Landesrat Hattmannsdorfer hervor, dass die Zahl der Beschwerden gegen Bescheide nach dem oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zwischen Jänner und Ende Juni des heurigen Jahres in keinem anderen oberösterreichischen Bezirk so hoch war, wie in Linz. Bei uns sind in 76 Fällen Beschwerden eingebracht worden, von denen in 13 Fällen der Beschwerde stattgegeben wurde. In den anderen 17 Bezirken wurden 17 Beschwerden erhoben, von denen fünf stattgegeben wurde. Ja, selbstverständlich stimmen wir dieser Resolution zu, aber bitte nutzen wir auch die Hebel, die wir hier in Linz haben. Danke.
Danke, Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, nicht im Boot sind ebenfalls wir hier im Gemeinderat, weil diese Bemühungspflicht nicht von ungefähr kommt. Wenn wir eine Sozialleistung vergeben, sind wir es den Steuer- und Sozialversicherungszahlern schuldig, dass sich diejenigen, die diese Sozialleistung beziehen, zumindest einmal bemühen, sich eigenständig zu erhalten. Wir werden uns deswegen enthalten.
Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Solidarität ist ein zentraler Wert für uns als ÖVP Linz. Insbesondere soll die Sozialhilfe ein soziales Netz für jene Menschen bieten, die auf die Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Oberstes Ziel der Sozialhilfe ist es aber schon, dass das eine kurzfristige Hilfe ist, um in einer Notsituation zu unterstützen und dann sollte man aber schon auch wieder begleitet werden, um in Arbeit zu kommen. Ein solcher Leistungsaspekt ist aus unserer Sicht essenziell und daher würde ich auch beantragen, die Punkte getrennt abzustimmen. Ich möchte auch gleich unser Abstimmungsverhalten dazu avisieren und begründen. Zum Punkt 1 würde es seitens der ÖVP eine Zustimmung geben. Dass zuerst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, ist im Grundsatzgesetz des Bundes geregelt und unserer Ansicht nach auch reformbedürftig. Es kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Kinder ihre Eltern oder eben anders herum klagen müssen, um antragsberechtigt zu sein oder den Anspruch nicht zu verlieren. Zum Punkt 2 avisiere ich eine Enthaltung der ÖVP. Die Sozialhilfe soll eine kurzfristige Unterstützung darstellen und das oberste Ziel, soll wohl immer sein, dass sich der Einzelne um Arbeit bemüht. Die Sozialhilfe soll das sein, was sie ist, ein soziales Auffangnetz für jene Personen, die auf die Unterstützung angewiesen sind. Zum Punkt 3 gibt es seitens der ÖVP eine Zustimmung, da man hier auch Lücken im sozialen Netz schließen kann. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, ich möchte nur zwei Punkte kurz replizieren, Frau Kollegin Mandlmayr, das Beispiel, das du angesprochen hast, dass Eltern die Unterhaltsverpflichtung sozusagen einklagen müssen, ist derzeit die gesetzliche Grundlage. Die Stadt muss Betroffene sogar darauf aufmerksam machen, diesen Schritt zu setzen, um diese Verpflichtung einzuklagen, andernfalls wäre es Amtsmissbrauch. Das ist die Kuriosität an dieser Situation. Eine zweite Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Stumptner, es geht nicht darum, die Bemühungspflicht abzuschaffen. Es geht darum, die Verantwortung ausschließlich beim AMS anzusiedeln und nicht bei den Sozialhilfeabteilungen. Das ist die einzige Forderung, die wir hier aufstellen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, vielen Dank.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Die Punkte 1 und 3 des Antrages werden bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderätin Schachner von MFG mehrstimmig angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), FPÖ (9) und Gemeinderätin Schachner von MFG mehrstimmig angenommen.