Ergänzung zum Vertrag vom 7. April 2011 über die Kostentragung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialen Dienstes „Schule und Sozialarbeit“ im Rahmen der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Linz

F 3 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Vertragsergänzung zur Schulsozialarbeit in Linz regelt die Aufstockung um eine zusätzliche Personaleinheit und die Kostentragung zwischen Stadt Linz und Land Oberösterreich. Hintergrund ist die vom Land vorgesehene Erweiterung der Schulsozialarbeit von sieben auf insgesamt zehn Personaleinheiten, wobei eine Einheit auf die Stadt Linz entfällt. Der vereinbarte Kostenersatz wird nach jährlicher Rechnungslegung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vom Land überwiesen. Für das Rechnungsjahr 2024 ist die Einnahme auf der vorgesehenen Finanzposition zu verbuchen, ab 2026 ist in den Voranschlägen budgetär vorzusorgen. Die Vertragsergänzung wurde einstimmig genehmigt.

Schlagwörter (10):schulsozialarbeitkinder- und jugendhilfesozialarbeitkostenersatzvertragsänderungland oberösterreichstadt linzpersonalaufstockungbudgetvorsorgesoziale dienste
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen herzlichen Dank, die Stadt Linz betreibt seit vielen Jahren Schulsozialarbeit. Seit dem Jahr 2011 leistet das Land Oberösterreich einen pauschalen Kostenbeitrag für sieben Personaleinheiten. Jetzt hat das Land Oberösterreich festgehalten, dass die Schulsozialarbeit aufgestockt werden soll. Gesamt geht es um zehn neue Personaleinheiten. Davon soll eine zusätzliche Einheit auf die Stadt Linz entfallen. Es ist daher notwendig, den Vertrag zu verändern. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Vertragsänderung, vielen herzlichen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegende Vertragsergänzung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich über die Aufstockung der Schulsozialarbeit um eine Personaleinheit wird genehmigt. 2. Der vereinbarte Kostenersatz wird nach Rechnungslegung durch die Stadt Linz einmal jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr vom Land Oberösterreich überwiesen. Die Verrechnung der Einnahmen ab dem Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 2.861000 (Transfers vom Land) im Fonds 439200 (Soziale Dienste für Kinder und Jugendliche). Für die mittelfristige Planung ab 2026 ist wiederum eine entsprechende budgetäre Vorsorge in den jeweiligen Voranschlägen zu treffen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.